31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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III. Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Kalenderjahr 2010<br />
1) Betrag <strong>für</strong> Tarifanhebung 2010<br />
Auf Basis der im 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong> vom 1. Juli 2006 unter Punkt VI dargestellten Grundsatzeinigung<br />
„Neuorientierung der oö Honorarpolitik“ steht <strong>für</strong> die Tarifanhebung im Kalenderjahr 2010<br />
ein Betrag im Ausmaß von 1,53 % des Basisbetrages Ärztliche Hilfe 2009 zur Verfügung. Dieser<br />
Betrag ergibt sich wie folgt:<br />
0,3 % des Basisbetrags 2009 aufgrund des garantierten Heilmittelbonus und des garantierten<br />
FOKO-Bonus aus der gesamtvertraglichen Vereinbarung „Neuorientierung der oö<br />
Honorarpolitik (vgl. 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt VI.B)2.1. und 3.)<br />
1,5 % des Basisbetrages 2009 als weitere Tarifanhebung <strong>für</strong> das Jahr 2010<br />
-0,2785 % des Basisbetrags 2008 Reduktion dieser grundsätzlichen Tarifanhebung wegen der<br />
Frequenzentwicklung 2009 im Ausmaß von 1,2785 % womit die Frequenzlatte (vgl. dieses<br />
<strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. II.1.) um 0,2785 % überschritten wurde; der Ausgleich <strong>für</strong> das<br />
Kalenderjahr 2009 erfolgt durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten der ÄK (vgl. dieses<br />
<strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. II.3.) auf € 5.013.210,52.<br />
Mit dieser Tarifanhebung sind <strong>für</strong> 2010 alle aus der Grundsatzvereinbarung „Neuorientierung<br />
der oö Honorarpolitik“ gebührenden Bonifikationen (auch Einmalbeträge) abgegolten.<br />
Als Frequenzlatte <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2010 wird eine Frequenzentwicklung (Anzahl der Fälle<br />
und Leistungen pro Fall) von 0,8 % des Basisbetrages 2009 festgelegt. Erhöhen sich die Frequenzen<br />
gegenüber 2009 um weniger als 0,8 %, so erhöht sich die Tarifanhebung um die Unterschreitungsdifferenz;<br />
steigen die Frequenzen um mehr als 0,8 %, so wird die Tarifanhebung entsprechend<br />
vermindert. Die finanziellen Auswirkungen werden bei der Tarifanhebung <strong>für</strong> das<br />
Kalenderjahr 2011 rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2010 berücksichtigt.<br />
2) Änderungen im Laborbereich<br />
2)1. Labor VII<br />
Die Honorarsumme im Labor VII wird mit Wirksamkeit 1.1.2010 im Hinblick auf die deutlich<br />
überdurchschnittliche Frequenzentwicklung durch Änderungen der Mengenrabattregelungen um<br />
3,5 % gesenkt (vgl. dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Pkt. III.3)1.d).<br />
Die Option Direkteinkauf im Labor VII wird, vorerst auf 2 Jahre befristet, <strong>für</strong> Allgemeinmediziner<br />
und Gruppenpraxen <strong>für</strong> Allgemeinmedizin geschaffen. Dabei können definierte Laborparameter<br />
direkt im Labor VII eingekauft werden, wenn das der Kasse gemeldet wurde und in weiterer Folge<br />
eine Berechtigung da<strong>für</strong> erteilt wurde. Es gelten dabei die Regelungen analog Laborgemeinschaften<br />
(vgl. 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. V).