Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Oberflächenschichten von Objekten lassen sich häufig im Labor besser, kontrollierter<br />
und reproduzierbarer <strong>für</strong> die anschließende Untersuchung abtragen als vor Ort.<br />
Der Erfolg des Abtrags lässt sich quantitativ bestimmen, in dem die Probe vor und<br />
nach dem Abtrag hinsichtlich ihrer Aktivität gemessen wird. Dazu eignen sich besonders<br />
die Oberflächenkontaminationsmessung und die Gammaspektrometrie. Dabei ist<br />
aber eine eventuelle Aktivität des Grundmaterials zu beachten.<br />
Es ist sinnvoll, alle Proben zunächst mit der weniger aufwändigen Gammaspektrometrie<br />
zu untersuchen, um dann auf Grund der Ergebnisse gezielt Proben <strong>für</strong> die aufwändigere<br />
Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern auszuwählen. So können belastbare<br />
Daten bei vertretbarem Aufwand erhalten werden. Wie hoch der Anteil der<br />
radiochemisch analysierten Proben sein soll, hängt im Wesentlichen von der Variabilität<br />
der Nuklidvektoren, insbesondere der Korrelation zwischen den radiochemisch<br />
bestimmbaren Radionukliden und den leichter zu bestimmenden Gammastrahlern ab.<br />
Häufig werden ca. 10 % der Proben auch radiochemisch analysiert.<br />
Es ist auch zu prüfen, ob die Verhältnisse der nur radiochemisch bestimmbaren Nuklide<br />
zu gammastrahlenden Schlüsselnukliden auch über Bereichsgrenzen und <strong>für</strong><br />
mehrere Materialien Gültigkeit haben. Wenn dies der Fall ist, lässt sich die Zahl der<br />
radiochemischen Analysen verringern.<br />
Die summarische Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern (Gesamtalpha und Gesamtbeta)<br />
mittels Low-level-Alpha-Beta-Countern ist nur wenig aussagekräftig, da<br />
deren Ergebnisse methodisch bedingt sehr große Unsicherheiten aufweisen.<br />
Die weitreichende Bedeutung der Nuklidvektoren im Freigabeprozess und der beträchtliche<br />
Aufwand bei der Planung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Probenahme<br />
rechtfertigt auch einen entsprechenden Aufwand bei der Analytik zur Ermittlung<br />
belastbarer Werte <strong>für</strong> die spezifische Aktivität, d. h. bei der Erreichung ausreichend<br />
niedriger Nachweisgrenzen und geringer Messunsicherheiten.<br />
Die erforderlichen Nachweisgrenzen der Analysenverfahren sollten in Abhängigkeit<br />
von der spezifischen Gesamtaktivität in der jeweiligen Probe festgelegt werden. Sie<br />
sind dann so niedrig anzusetzen, dass die Anteile der relevanten Radionuklide in<br />
Summe das 10 %-Abschneidekriterium nach <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung Anlage IV<br />
unterschreiten. Dazu sind die Nuklidanteile mit den jeweiligen Freigabewerten zu<br />
wichten.<br />
Bei der analytischen Bestimmung der spezifischen Aktivitäten sind immer die zugehörigen<br />
Gesamtstandardmessunsicherheiten zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die<br />
kombinierten Standardmessunsicherheiten, die alle relevanten Unsicherheitskomponenten<br />
berücksichtigen. Die alleinige Berücksichtigung der zählstatistischen Messunsicherheit<br />
ist nicht ausreichend. Dazu sind die einschlägigen Vorschriften und Anleitungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Durchführung der Analysen in einem <strong>für</strong> Radionuklidbestimmungen akkreditierten<br />
Labor bietet den Vorteil, dass dort die durchgängige Qualitätssicherung und die Bestimmung<br />
der Gesamtmessunsicherheiten auf Grund der Akkreditierung etabliert sind.<br />
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