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Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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Oberflächenschichten von Objekten lassen sich häufig im Labor besser, kontrollierter<br />

und reproduzierbarer <strong>für</strong> die anschließende Untersuchung abtragen als vor Ort.<br />

Der Erfolg des Abtrags lässt sich quantitativ bestimmen, in dem die Probe vor und<br />

nach dem Abtrag hinsichtlich ihrer Aktivität gemessen wird. Dazu eignen sich besonders<br />

die Oberflächenkontaminationsmessung und die Gammaspektrometrie. Dabei ist<br />

aber eine eventuelle Aktivität des Grundmaterials zu beachten.<br />

Es ist sinnvoll, alle Proben zunächst mit der weniger aufwändigen Gammaspektrometrie<br />

zu untersuchen, um dann auf Grund der Ergebnisse gezielt Proben <strong>für</strong> die aufwändigere<br />

Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern auszuwählen. So können belastbare<br />

Daten bei vertretbarem Aufwand erhalten werden. Wie hoch der Anteil der<br />

radiochemisch analysierten Proben sein soll, hängt im Wesentlichen von der Variabilität<br />

der Nuklidvektoren, insbesondere der Korrelation zwischen den radiochemisch<br />

bestimmbaren Radionukliden und den leichter zu bestimmenden Gammastrahlern ab.<br />

Häufig werden ca. 10 % der Proben auch radiochemisch analysiert.<br />

Es ist auch zu prüfen, ob die Verhältnisse der nur radiochemisch bestimmbaren Nuklide<br />

zu gammastrahlenden Schlüsselnukliden auch über Bereichsgrenzen und <strong>für</strong><br />

mehrere Materialien Gültigkeit haben. Wenn dies der Fall ist, lässt sich die Zahl der<br />

radiochemischen Analysen verringern.<br />

Die summarische Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern (Gesamtalpha und Gesamtbeta)<br />

mittels Low-level-Alpha-Beta-Countern ist nur wenig aussagekräftig, da<br />

deren Ergebnisse methodisch bedingt sehr große Unsicherheiten aufweisen.<br />

Die weitreichende Bedeutung der Nuklidvektoren im Freigabeprozess und der beträchtliche<br />

Aufwand bei der Planung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Probenahme<br />

rechtfertigt auch einen entsprechenden Aufwand bei der Analytik zur Ermittlung<br />

belastbarer Werte <strong>für</strong> die spezifische Aktivität, d. h. bei der Erreichung ausreichend<br />

niedriger Nachweisgrenzen und geringer Messunsicherheiten.<br />

Die erforderlichen Nachweisgrenzen der Analysenverfahren sollten in Abhängigkeit<br />

von der spezifischen Gesamtaktivität in der jeweiligen Probe festgelegt werden. Sie<br />

sind dann so niedrig anzusetzen, dass die Anteile der relevanten Radionuklide in<br />

Summe das 10 %-Abschneidekriterium nach <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung Anlage IV<br />

unterschreiten. Dazu sind die Nuklidanteile mit den jeweiligen Freigabewerten zu<br />

wichten.<br />

Bei der analytischen Bestimmung der spezifischen Aktivitäten sind immer die zugehörigen<br />

Gesamtstandardmessunsicherheiten zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die<br />

kombinierten Standardmessunsicherheiten, die alle relevanten Unsicherheitskomponenten<br />

berücksichtigen. Die alleinige Berücksichtigung der zählstatistischen Messunsicherheit<br />

ist nicht ausreichend. Dazu sind die einschlägigen Vorschriften und Anleitungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Durchführung der Analysen in einem <strong>für</strong> Radionuklidbestimmungen akkreditierten<br />

Labor bietet den Vorteil, dass dort die durchgängige Qualitätssicherung und die Bestimmung<br />

der Gesamtmessunsicherheiten auf Grund der Akkreditierung etabliert sind.<br />

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