Beschluss - Bundeskartellamt
Beschluss - Bundeskartellamt
Beschluss - Bundeskartellamt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
17<br />
lassung in der mündlichen Verhandlung selbst weder eine operative Funktion […]<br />
noch in der Gesellschaft wahrnehmen. Deshalb hat er bereits im ersten Kontaktschreiben<br />
vom 25. Juli 2012 […] Handlungsvollmacht angeboten, was in derartigen<br />
Fällen durchaus üblich ist und sich gerade hier anbietet, da die Leistungserbringung<br />
in den Räumlichkeiten der Ag stattfindet. Es ist auch in Bezug auf die Wertung im<br />
engeren Sinn gut nachvollziehbar, dass diese Ausgestaltung, bei der ein handlungsbevollmächtigter<br />
Vertreter des Auftragnehmers vor Ort als Ansprechpartner für den<br />
Auftraggeber zur Verfügung steht, vorteilhaft ist und dementsprechend besser bewertet<br />
wird.<br />
Ein weiteres Indiz gegen die Einbindung von […] bei der Angebotserstellung ist,<br />
dass sie von der ASt insbesondere gebeten worden war, die Textpassagen zu den<br />
Punkten „spezielle Arbeitsmethoden im Rechtssetzungsprozess“ und „Gewährleistung<br />
einheitlicher Bearbeitungsstandards“ zu ergänzen bzw. zu korrigieren (vgl.<br />
Schreiben von […] an die Ag vom 25. Oktober 2012). Für die Glaubhaftigkeit der<br />
Aussagen der Bg spricht, dass die ASt beim Kriterium der „Gewährleistung einheitlicher<br />
Bearbeitungsstandards“ eine höhere Punktzahl (2 Punkte) als die Bg (1 Punkt)<br />
erreicht hat. Hätte […] das Angebot der ASt an die Bg durchgereicht, hätte hier aufgrund<br />
der Übernahme des Konzepts ebenfalls eine höhere Punktzahl erzielt werden<br />
müssen.<br />
b) Aus obigen Darlegungen ergibt sich auch, dass die Bg ist nicht auf der zweiten Wertungsstufe<br />
wegen fehlender Eignung auszuschließen ist. Insbesondere hat die Bg keine bewusst falschen<br />
oder unvollständigen Angaben gemacht. Die Mitarbeiter des […]haben der Bg mitgeteilt, dass sie<br />
im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Die Bg durfte darauf vertrauen und nichts<br />
anderes hat sie gegenüber der Ag zugesichert. Nichts anderes konnte im Übrigen die ASt zum<br />
einzusetzenden Personal erklären. Auch sie teilte der Ag mit, dass die Mitarbeiter an einer Weiterarbeit<br />
grundsätzlich interessiert sind; verbindliche Zusagen können jedoch erst abgegeben<br />
werden, wenn die Einzelheiten der vertraglichen Regelungen geklärt sind. Soweit laut Bekanntmachung<br />
ein Jahr Erfahrung mit den streitgegenständlichen Leistungen gefordert wird, so reichte<br />
es aus, wenn diese einjährige Erfahrung durch vorhandene oder potentielle Mitarbeiter belegt<br />
wird; es ist somit unschädlich, dass die Bg erst gegründet wurde, um sich für den vorliegenden<br />
Auftrag zu bewerben.<br />
c) Anders als die ASt meint bedingt die Tatsache, dass […] aufgrund von Kündigungsfristen<br />
möglicherweise nicht schon zum Vertragsbeginn zur Verfügung stehen kann, auch keinen Wer-