Beschluss - Bundeskartellamt
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potentiellen Mitarbeitern außerdem eine Erklärung, woraus sich die Sicherheit ergibt,<br />
diese Personen bei Erteilung des Zuschlags arbeitsvertraglich binden zu können.“<br />
Verfügt der Bewerber nicht über mindestens ein Jahr Erfahrung bei der sprachlichen Bearbeitung<br />
von Entwürfen von Rechtsvorschriften aus dem deutschen Sprachraum, genügt es nach Ziffer<br />
III.2.3.1.b) der Auftragsbekanntmachung:<br />
„...wenn zwei der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen über solche Erfahrungen<br />
verfügen.“<br />
Nach Ziffer III.2.3.3. der Auftragsbekanntmachung genügt eine Erklärung über das geplante Verfahren<br />
zur Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern, soweit das einzusetzende Personal noch<br />
nicht verfügbar ist.<br />
Zuschlagskriterien nach Ziffer IV.3 der Vergabeunterlagen sind:<br />
1. Kriterium: Servicekonzept des Bieters (Gewichtung 60%),<br />
2. Kriterium: geforderte Vergütung (Gewichtung 40%).<br />
Das Servicekonzept wird in folgende Einzelkriterien unterteilt:<br />
- Aufgabenverteilung und –koordination,<br />
- Reaktionszeiten bei Kapazitätsschwankungen,<br />
- Spezielle Arbeitsmethoden im Rechtsetzungsprozess,<br />
- Gewährleistung einzelner Bearbeitungsstandards,<br />
- Lösung von sprachwissenschaftlichen Problemen,<br />
- Dokumentation der Arbeitsergebnisse,<br />
- Weiterbildung des Personals.<br />
Nach Ziffer V.1.b. der Vergabeunterlagen ist beim Aufbau des Angebots direkt nach dem Angebotsschreiben<br />
die Angabe einer Kontaktperson vorgeschrieben.<br />
Nach § 8 des Entwurfs des Beratungsvertrages gibt die Ag vor, dass sich die Bezahlung der Mitarbeiter<br />
am aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst orientieren muss: