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Beschluss - Bundeskartellamt

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potentiellen Mitarbeitern außerdem eine Erklärung, woraus sich die Sicherheit ergibt,<br />

diese Personen bei Erteilung des Zuschlags arbeitsvertraglich binden zu können.“<br />

Verfügt der Bewerber nicht über mindestens ein Jahr Erfahrung bei der sprachlichen Bearbeitung<br />

von Entwürfen von Rechtsvorschriften aus dem deutschen Sprachraum, genügt es nach Ziffer<br />

III.2.3.1.b) der Auftragsbekanntmachung:<br />

„...wenn zwei der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen über solche Erfahrungen<br />

verfügen.“<br />

Nach Ziffer III.2.3.3. der Auftragsbekanntmachung genügt eine Erklärung über das geplante Verfahren<br />

zur Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern, soweit das einzusetzende Personal noch<br />

nicht verfügbar ist.<br />

Zuschlagskriterien nach Ziffer IV.3 der Vergabeunterlagen sind:<br />

1. Kriterium: Servicekonzept des Bieters (Gewichtung 60%),<br />

2. Kriterium: geforderte Vergütung (Gewichtung 40%).<br />

Das Servicekonzept wird in folgende Einzelkriterien unterteilt:<br />

- Aufgabenverteilung und –koordination,<br />

- Reaktionszeiten bei Kapazitätsschwankungen,<br />

- Spezielle Arbeitsmethoden im Rechtsetzungsprozess,<br />

- Gewährleistung einzelner Bearbeitungsstandards,<br />

- Lösung von sprachwissenschaftlichen Problemen,<br />

- Dokumentation der Arbeitsergebnisse,<br />

- Weiterbildung des Personals.<br />

Nach Ziffer V.1.b. der Vergabeunterlagen ist beim Aufbau des Angebots direkt nach dem Angebotsschreiben<br />

die Angabe einer Kontaktperson vorgeschrieben.<br />

Nach § 8 des Entwurfs des Beratungsvertrages gibt die Ag vor, dass sich die Bezahlung der Mitarbeiter<br />

am aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst orientieren muss:

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