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Beschluss - Bundeskartellamt

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genderes Konzept vorlegen, so dass die Bg hier jeweils mit der Maximalpunktzahl „2“ bewertet<br />

wurde, die ASt dagegen mit nur einem Punkt.<br />

Hiergegen wandte sich die ASt mit Schreiben vom 01. Oktober 2012. Mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten<br />

vom 09. Oktober 2012, 12. Oktober 2012 und 24. Oktober 2012 wurden<br />

vertiefende Rügen erhoben. Zentraler Vorwurf der ASt ist, dass […] in Kenntnis des Angebots<br />

ihres Arbeitgebers bei der Angebotserstellung der Bg mitgewirkt habe bzw. wichtige Angebotsinformationen<br />

weitergegeben habe. Zudem stehe […] aufgrund bestehender Kündigungsfristen bis<br />

zum 30. Juni 2013 nicht für eine Arbeitsaufnahme bei der Bg zur Verfügung, so dass das Angebot<br />

der Bg auch unvollständig sei und die Bg darüber hinaus wegen mangelnder Eignung auszuschließen<br />

sei.<br />

Die Ag half den Rügen nicht ab. In einem Vermerk vom 17. Oktober 2012 stellte die Ag fest, dass<br />

die Tatsache, dass [...] erst drei Monate nach Vertragsbeginn ihre Tätigkeit bei der Bg beginne<br />

könne, angesichts der Dauer der geplanten Zusammenarbeit von vier Jahren keine wesentliche<br />

Änderung des Angebots darstelle und keine andere Bewertung des Angebots der Bg rechtfertige.<br />

Aufgrund der komplizierten arbeitsrechtlichen Situation von […] seien auch keine Anhaltspunkte<br />

für eine bewusste falsche Angabe der Bg festzustellen.<br />

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 fragte die Ag die Bg, ob sie von […] Informationen zum<br />

Inhalt des Angebots der ASt erhalten habe und ob […] an der Erstellung des eigenen Angebots<br />

mitgewirkt habe. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 wurde auch […] zu diesem Sachverhalt<br />

befragt.<br />

Die Bg verneinte in ihrem Antwortschreiben vom 25. Oktober 2012 Kenntnis vom Inhalt des Angebots<br />

der ASt gehabt zu haben. Weiter führte die Bg aus:<br />

„...Ich habe mein Angebot ohne Mitwirkung von […] oder anderen Mitarbeitern des […]<br />

erstellt. Wegen arbeitsvertraglicher Fragestellungen habe ich allerdings alle Mitarbeiter<br />

[…] angeschrieben und so zusätzliche Informationen gewonnen. Bei […] habe ich nachgefragt,<br />

ob auch andere Texte außer […] bearbeitet werden und in welchen Veröffentlichungen<br />

Informationen […] zu finden sind....“

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