Beschluss - Bundeskartellamt
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genderes Konzept vorlegen, so dass die Bg hier jeweils mit der Maximalpunktzahl „2“ bewertet<br />
wurde, die ASt dagegen mit nur einem Punkt.<br />
Hiergegen wandte sich die ASt mit Schreiben vom 01. Oktober 2012. Mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten<br />
vom 09. Oktober 2012, 12. Oktober 2012 und 24. Oktober 2012 wurden<br />
vertiefende Rügen erhoben. Zentraler Vorwurf der ASt ist, dass […] in Kenntnis des Angebots<br />
ihres Arbeitgebers bei der Angebotserstellung der Bg mitgewirkt habe bzw. wichtige Angebotsinformationen<br />
weitergegeben habe. Zudem stehe […] aufgrund bestehender Kündigungsfristen bis<br />
zum 30. Juni 2013 nicht für eine Arbeitsaufnahme bei der Bg zur Verfügung, so dass das Angebot<br />
der Bg auch unvollständig sei und die Bg darüber hinaus wegen mangelnder Eignung auszuschließen<br />
sei.<br />
Die Ag half den Rügen nicht ab. In einem Vermerk vom 17. Oktober 2012 stellte die Ag fest, dass<br />
die Tatsache, dass [...] erst drei Monate nach Vertragsbeginn ihre Tätigkeit bei der Bg beginne<br />
könne, angesichts der Dauer der geplanten Zusammenarbeit von vier Jahren keine wesentliche<br />
Änderung des Angebots darstelle und keine andere Bewertung des Angebots der Bg rechtfertige.<br />
Aufgrund der komplizierten arbeitsrechtlichen Situation von […] seien auch keine Anhaltspunkte<br />
für eine bewusste falsche Angabe der Bg festzustellen.<br />
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 fragte die Ag die Bg, ob sie von […] Informationen zum<br />
Inhalt des Angebots der ASt erhalten habe und ob […] an der Erstellung des eigenen Angebots<br />
mitgewirkt habe. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 wurde auch […] zu diesem Sachverhalt<br />
befragt.<br />
Die Bg verneinte in ihrem Antwortschreiben vom 25. Oktober 2012 Kenntnis vom Inhalt des Angebots<br />
der ASt gehabt zu haben. Weiter führte die Bg aus:<br />
„...Ich habe mein Angebot ohne Mitwirkung von […] oder anderen Mitarbeitern des […]<br />
erstellt. Wegen arbeitsvertraglicher Fragestellungen habe ich allerdings alle Mitarbeiter<br />
[…] angeschrieben und so zusätzliche Informationen gewonnen. Bei […] habe ich nachgefragt,<br />
ob auch andere Texte außer […] bearbeitet werden und in welchen Veröffentlichungen<br />
Informationen […] zu finden sind....“