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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(20) Um zu gewährleisten, dass die private Lagerhaltung die gewünschten Auswirkungen auf den<br />

Markt hat, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte<br />

[…] zu erlassen, mit denen die […] Regelungen und Bedingungen für den Fall, dass die<br />

eingelagerte Menge die Ver<strong>tr</strong>agsmenge unterschreitet, und die Bedingungen für die<br />

Gewährung einer Vorauszahlung festgelegt werden.<br />

(21) Um […] das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Interventions- […] und des<br />

privaten Lagerhaltungssystems zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis<br />

über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen die Bestimmungen<br />

über das Zurückgreifen auf Ausschreibungsverfahren, die […] von den Marktteilnehmern zu<br />

erfüllenden zusätzlichen Voraussetzungen und die Verpflichtung zur Stellung einer<br />

Sicherheit festgelegt werden.<br />

(22) Um den technischen Entwicklungen und den Bedürfnissen der Sektoren Rindfleisch,<br />

Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch und dem Erfordernis Rechnung zu<br />

<strong>tr</strong>agen, die Aufmachung der verschiedenen Erzeugnisse im Hinblick auf eine<br />

Verbesserung der Markt<strong>tr</strong>ansparenz, die Preisnotierung und die Anwendung der<br />

Marktinterventionsmaßnahmen zu standardisieren, […] sollte der Kommission die<br />

Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen die<br />

Handelsklassenschemata der Europäischen Union für die Klassifizierung von<br />

Schlachtkörpern in diesen Sektoren angepasst und aktualisiert und bestimmte einschlägige<br />

zusätzliche Bestimmungen und Ausnahmen festgelegt werden.<br />

(23) [...]<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 10<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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