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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(44) Der Bienenzuchtsektor zeichnet sich durch die Vielfalt von Erzeugungsbedingungen und<br />

Er<strong>tr</strong>ägen sowie durch die Heterogenität und vers<strong>tr</strong>eute Einzellage sowohl der Produktionsals<br />

auch der Vermarktungsbe<strong>tr</strong>iebe aus. In Anbe<strong>tr</strong>acht der Ausbreitung der Varroose<br />

während der letzten Jahre in mehreren Mitgliedstaaten und der Schwierigkeiten, die diese<br />

Krankheit für die Honigerzeugung mit sich bringt, sind zudem weiterhin Maßnahmen auf<br />

EU-Ebene erforderlich, da die Varroose nicht völlig getilgt werden kann und mit<br />

zugelassenen Erzeugnissen behandelt werden muss. Angesichts dieser Lage sollten zur<br />

Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen in der<br />

Europäischen Union alle drei Jahre nationale Programme für diesen Sektor aufgelegt<br />

werden, die zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen<br />

für Bienenzuchterzeugnisse bei<strong>tr</strong>agen sollten. Diese nationalen Programme sind teilweise<br />

von der Europäischen Union zu finanzieren.<br />

(44a) Die Maßnahmen, die in die Imkereiprogramme aufgenommen werden können, sollten<br />

angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelung der EU an die jüngsten<br />

Entwicklungen angepasst ist und dass sich mit den be<strong>tr</strong>effenden Maßnahmen tatsächlich<br />

Verbesserungen in Bezug auf die allgemeinen Erzeugungs- und<br />

Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erzielen lassen, sollte der<br />

Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte […] Rechtsakte zu erlassen, mit<br />

denen das Verzeichnis dieser Maßnahmen aktualisiert wird oder neue Maßnahmen<br />

einbezogen werden.<br />

(45) Um eine […] effiziente und wirksame Verwendung der Unionsmittel für die Bienenzucht<br />

sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte<br />

Rechtsakte […] be<strong>tr</strong>effend die Vermeidung der Doppelfinanzierung zwischen<br />

Programmen […] und die […] Grundlagen für die Zuteilung der finanziellen Beteiligung<br />

der Europäischen Union an jeden teilnehmenden Mitgliedstaat […] zu erlassen.<br />

(46) Die EU-Beihilfe für die Seidenraupenzucht sollte nach Maßgabe des Vorgehens bei<br />

Beihilfen für andere Sektoren im Rahmen der Direktzahlungsregelung entkoppelt werden.<br />

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ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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