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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(69) Um den Besonderheiten der Erzeugung im abgegrenzten geografischen Gebiet Rechnung zu<br />

<strong>tr</strong>agen, die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherzustellen und die<br />

legitimen Rechte oder Interessen der Erzeuger oder Marktteilnehmer zu gewährleisten,<br />

sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu<br />

erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Grundsätze für die Abgrenzung des<br />

geografischen Gebiets sowie […] Einschränkungen und Abweichungen im Zusammenhang<br />

mit der Erzeugung im abgegrenzten geografischen Gebiet; die Bedingungen, unter denen die<br />

Produktspezifikationen zusätzliche Anforderungen umfassen können, sowie […] die Art des<br />

An<strong>tr</strong>agstellers, der den Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe<br />

bean<strong>tr</strong>agen kann; die einzuhaltenden Verfahren bei der Bean<strong>tr</strong>agung des Schutzes einer<br />

Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, […] die nationalen Vorverfahren, die<br />

Prüfung durch die Kommission, die Einspruchsverfahren sowie das Verfahren zur<br />

Änderung, Löschung und Umwandlung von geschützten Ursprungsbezeichnungen oder<br />

geschützten geografischen Angaben; die […] Bedingungen für grenzübergreifende An<strong>tr</strong>äge;<br />

die […] Bedingungen für An<strong>tr</strong>äge be<strong>tr</strong>effend geografische Gebiete in einem Drittland; der<br />

Zeitpunkt, ab dem der Schutz gilt; die […] Bedingungen für Änderungen der<br />

Produktspezifikationen; der Zeitpunkt, ab dem die Änderung eines Schutzes gilt […].<br />

(70) Um einen angemessenen Schutz sicherzustellen und damit die Marktteilnehmer und die<br />

zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieser Verordnung hinsichtlich der<br />

Weinnamen, denen der Schutz vor dem 1. August 2009 gewährt wurde, benachteiligt<br />

werden, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […]<br />

zu erlassen, mit denen Einschränkungen hinsichtlich des geschützten Namens und<br />

Übergangsbestimmungen be<strong>tr</strong>effend Weinnamen, die von den Mitgliedstaaten bis zum<br />

1. August 2009 als Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben anerkannt worden<br />

sind, […] vor einem bestimmten Zeitpunkt etikettierte oder auf den Markt gebrachte Weine<br />

und Änderungen der Produktspezifikationen festgelegt werden.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 28<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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