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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(84b) Damit eine rationelle Entwicklung der Erzeugung und auf diese Weise ein angemessener<br />

Lebensstandard der Milchbauern sichergestellt wird, sollte ihre Verhandlungsmacht<br />

gegenüber den verarbeitenden Be<strong>tr</strong>ieben gestärkt werden, was wiederum zu einer<br />

gerechteren Verteilung des entlang der Wertschöpfungskette entstehenden Mehrwerts führen<br />

sollte. Zur Verwirklichung dieser Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte daher gemäß<br />

Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 des Ver<strong>tr</strong>ags eine Regelung verabschiedet werden, die es<br />

von Milchbauern bzw. deren Verbänden gegründeten Erzeugerorganisationen ermöglicht,<br />

für die Gesamtheit oder einen Teil der Erzeugung ihrer Mitglieder mit einer Molkerei die<br />

Ver<strong>tr</strong>agsbedingungen einschließlich der Preise auszuhandeln. Im Sinne der Erhaltung eines<br />

tatsächlichen Wettbewerbs auf dem Milchmarkt sollte dies nur unter Wahrung einer<br />

angemessenen Mengenbegrenzung möglich sein.<br />

(85) Die Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen können eine nützliche Rolle bei der<br />

Zusammenfassung des Angebots und der Förderung vorbildlicher Praktiken spielen. Die<br />

Branchenverbände können eine wichtige Rolle für den Dialog zwischen den Akteuren der<br />

Versorgungskette sowie die Förderung vorbildlicher Praktiken und der Markt<strong>tr</strong>ansparenz<br />

einnehmen. Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung<br />

dieser Organisationen und ihrer Vereinigungen be<strong>tr</strong>effend bestimmte Sektoren sollten daher<br />

harmonisiert, ges<strong>tr</strong>afft und ausgedehnt werden […].<br />

(86) Die bestehenden Bestimmungen in verschiedenen Sektoren, mit denen die Wirkung der<br />

Tätigkeit der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände<br />

dadurch verstärkt wird, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Vorschriften dieser<br />

Organisationen unter bestimmten Umständen auf Nichtmitglieder-Marktteilnehmer<br />

ausdehnen können, haben sich als wirksam erwiesen und sollten harmonisiert, ges<strong>tr</strong>afft und<br />

auf alle Sektoren ausgedehnt werden.<br />

(87) Im Hinblick auf lebende Pflanzen, Rindfleisch, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch,<br />

Eier und Geflügelfleisch sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, bestimmte Maßnahmen<br />

zu erlassen, um die Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse zu erleichtern, was<br />

zur Stabilisierung der Märkte und zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards<br />

für die be<strong>tr</strong>offene landwirtschaftliche Bevölkerung bei<strong>tr</strong>agen kann.<br />

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