27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>8) Finanzmittel sollten aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor gemäß den Bedingungen und<br />

dem Verfahren von Nummer 14 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem<br />

Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die<br />

Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 12<br />

über<strong>tr</strong>agen werden, und es sollte klargestellt werden, dass die vorliegende Verordnung der<br />

einschlägige Basisrechtsakt ist.<br />

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>9) Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG[…])<br />

Nr. 1234/2007 [...] auf diejenige gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, sollte<br />

der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen,<br />

mit denen die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der erworbenen Rechte<br />

und berechtigten Erwartungen der Unternehmen, festgelegt werden können.<br />

(140) Ein Dringlichkeitsverfahren sollte für Ausnahmefälle vorbehalten bleiben, in denen sich dies<br />

als erforderlich erweist, um effizient und wirksam gegen drohende oder bestehende<br />

Marktstörungen vorzugehen. Die Entscheidung für ein solches Dringlichkeitsverfahren<br />

sollte begründet und die Fälle, in denen das Dringlichkeitsverfahren anzuwenden ist, sollten<br />

präzisiert werden.<br />

(141) Um einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung zu<br />

gewährleisten, sind der Kommission Durchführungsbefugnisse zu über<strong>tr</strong>agen. Diese<br />

Befugnisse sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und<br />

Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der<br />

Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kon<strong>tr</strong>ollieren <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> , auszuüben.<br />

12<br />

<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong><br />

ABl. L […], […], S. […].<br />

ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 50<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!