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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(5) "Geflügelfleischzubereitungen": Geflügelfleisch, einschließlich nach<br />

Zerkleinerung, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben<br />

wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht<br />

ausreicht, die innere Muskelfasers<strong>tr</strong>uktur des Fleisches zu verändern;<br />

(6) "Zubereitung aus frischem Geflügelfleisch": Geflügelfleischzubereitung, für<br />

die frisches Geflügelfleisch verwendet wurde.<br />

Die Mitgliedstaaten können jedoch für den notwendigen Mindestzei<strong>tr</strong>aum leicht<br />

abweichende Temperaturen festlegen, allerdings nur in dem Umfang, in dem<br />

dies zur Erleichterung der im Be<strong>tr</strong>ieb im Zuge der Herstellung von frischen<br />

Geflügelfleischzubereitungen erfolgenden Zerlegung und Handhabung<br />

erforderlich ist;<br />

(7) "Geflügelfleischerzeugnis": Fleischerzeugnis nach der Begriffsbestimmung in<br />

Anhang I Nummer 7.1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, für das<br />

Geflügelfleisch verwendet wurde.<br />

I. Geltungsbereich<br />

Teil Va. Erzeugnisse des Eiersektors<br />

(1) Unbeschadet des Artikels 59 be<strong>tr</strong>effend die Vermarktungsnormen für<br />

Bruteier und Küken von Hausgeflügel gilt der vorliegende Teil für die<br />

Vermarktung von in der Union erzeugten, aus Drittländern eingeführten<br />

oder für die Ausfuhr in Drittländer bestimmten Eiern innerhalb der Union.<br />

(2) Die Mitgliedstaaten können mit Ausnahme von Abschnitt III Nummer 3<br />

Ausnahmen von den Anforderungen des vorliegenden Teils für Eier<br />

vorsehen, die der Erzeuger unmittelbar an den Endverbraucher abgibt, und<br />

zwar<br />

a) an der Produktionsstätte oder<br />

b) auf einem örtlichen öffentlichen Markt oder im Verkauf an der Tür in<br />

dem Erzeugungsgebiet des be<strong>tr</strong>effenden Mitgliedstaats.<br />

Wird eine solche Ausnahme gewährt, so kann jeder Erzeuger frei<br />

entscheiden, ob er diese in Anspruch nehmen will oder nicht. Wird diese<br />

Ausnahme in Anspruch genommen, so darf keine Sortierung nach Güteoder<br />

Gewichtsklassen vorgenommen werden.<br />

Die Mitgliedstaaten können nach ihrem nationalen Recht die Bedeutung der<br />

Begriffe "örtlicher öffentlicher Markt", "Verkauf an der Tür" und<br />

"Erzeugungsgebiet" festlegen.<br />

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ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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