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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(47c) Daher sollte ein System für die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen<br />

von Reben eingeführt werden. Im Rahmen dieses Systems können Genehmigungen erteilt<br />

werden, ohne dass dabei irgendwelche Kosten für die Erzeuger anfallen; diese<br />

Genehmigungen sollten ungültig werden, wenn sie nach einer gewissen Zeit nicht in<br />

Anspruch genommen worden sind. Damit würde ein Bei<strong>tr</strong>ag zur raschen und<br />

unmittelbaren Inanspruchnahme der Genehmigungen durch die Weinerzeuger, denen sie<br />

gewährt werden, geleistet, und ferner würde jegliche Spekulation verhindert.<br />

(47d) Die Zunahme der Neuanpflanzungen von Reben sollte auf Unionsebene durch einen<br />

Schutzmechanismus begrenzt werden, der sich auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten<br />

stützt, jährlich für 1 % der Rebflächen Genehmigungen für Neuanpflanzungen zu<br />

erteilen und gleichzeitig für eine gewisse Flexibilität zu sorgen, damit den besonderen<br />

Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung ge<strong>tr</strong>agen werden kann. Die<br />

Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender<br />

Kriterien beschließen können, auf nationaler oder regionaler Ebene – auch in Gebieten,<br />

die für spezifische geografische Angaben in Be<strong>tr</strong>acht kommen – kleinere Flächen zur<br />

Verfügung zu stellen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Begrenzungen nicht 0 %<br />

be<strong>tr</strong>agen und nicht zu res<strong>tr</strong>iktiv im Verhältnis zu den anges<strong>tr</strong>ebten Zielen sind.<br />

(47e) Um zu gewährleisten, dass die Genehmigungen in nicht diskriminierender Weise erteilt<br />

werden, sollten bestimmte Kriterien festgelegt werden.<br />

(47f) Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines An<strong>tr</strong>ags<br />

unabhängig von der Regelung für die Erteilung von Genehmigungen für<br />

Neuanpflanzungen automatisch eine Genehmigung erteilt werden, da eine solche<br />

Genehmigung nicht zur allgemeinen Ausweitung der Rebflächen bei<strong>tr</strong>ägt.<br />

(47g) Die Regelung für die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen von Reben<br />

sollte nicht für die Mitgliedstaaten gelten, die die vorübergehende<br />

Pflanzungsrech<strong>tr</strong>egelung der Union nicht anwenden, und für die Mitgliedstaaten<br />

fakultativ sein, in denen die Rebfläche ungeachtet der Anwendung der<br />

Pflanzungsrech<strong>tr</strong>egelung zum 31. Dezember 2007 unter einer bestimmten Schwelle liegt.<br />

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ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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