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Ausgabe 1 - RhB

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Rhätische Bahn InfoRetica, Nr. 1/ 2013<br />

trag (technischer Zinssatz) berücksichtigt. Die zunehmende<br />

Lebenserwartung der Rentenbezüger ist<br />

statistisch ausgewiesen. Die Lebenserwartung steigt<br />

innerhalb von fünf Jahren um rund ein Jahr bei den<br />

Männern und ca. ein halbes Jahr bei den Frauen. Das<br />

bei der Pensionierung vorhandene Kapital muss demzufolge<br />

länger ausreichen (Lebenserwartung) und generiert<br />

während dieser Phase auch noch weniger Ertrag<br />

(Reduktion technischer Zinssatz). Mit der Anpassung des<br />

Umwandlungssatzes wird der heutigen und zukünftigen<br />

Lebenserwartung Rechnung getragen.<br />

Lebenserwartung<br />

1981 1991 2001 2010 2011<br />

im Alter<br />

65<br />

Männer 14.3 15.6 17.3 18.9 19.0<br />

Frauen 18.2 19.8 21.1 22.2 22.2<br />

Quelle: ESPOP, STATPOP, BEVNAT<br />

Beiträge an die berufliche Vorsorge<br />

Der Beitrag an die berufliche Vorsorge setzt sich zusammen<br />

aus dem Sparbeitrag und dem Risikobeitrag. Diese<br />

berechnen sich auf der Basis des versicherten Lohnes<br />

und richten sich nach dem Alter des Versicherten. Der<br />

Sparbeitrag wird dem Altersguthaben des Versicherten<br />

gutgeschrieben. Mit zunehmendem Alter (bis zum Alter<br />

61) werden höhere Beiträge vom Lohn abgezogen und<br />

somit kann es vorkommen, dass im Januar des folgenden<br />

Jahres weniger Nettolohn ausbezahlt wird. Der<br />

Grund liegt darin, dass jüngere Versicherte meist weniger<br />

verdienen. In der zweiten Lebenshälfte ist oft der<br />

Lohn höher und somit können auch grössere Abzüge<br />

verkraftet werden.<br />

Der Abzug für die Pensionskasse setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Sparbeitrag<br />

Beitrag für die zukünf tige<br />

Altersrente<br />

Risikobeitrag<br />

Beitrag für die Risiken<br />

Tod und Invalidität<br />

= Beitrag an die berufliche Vorsorge<br />

Der Sparbeitrag wird ihrem persönlichen Sparkonto (Altersguthaben)<br />

gutgeschrieben. Der Risikobeitrag dient<br />

der Pensionskasse zur Finanzierung der Risiken Tod und<br />

Invalidität und somit steht ihnen dieser Abzug nicht zur<br />

Verfügung.<br />

Was ist der versicherte Lohn?<br />

Die Pensionskassenbeiträge werden auf dem versicherten<br />

Verdienst erhoben. Der versicherte Verdienst entspricht<br />

nicht dem vollen Lohn, sondern nur einem Teil<br />

davon. Dies deshalb, weil die Pensionskassenrente die<br />

AHV Rente ergänzen soll. Der versicherte Verdienst wird<br />

berechnet, indem vom Jahresgehalt ein bestimmter Betrag<br />

(der Koordinationsabzug) abgezogen wird. Ab einem<br />

Jahresgehalt von CHF 73’710.– sind dies CHF<br />

24’570.– (gilt für 2013). Bei tieferen Löhnen entspricht<br />

der Koordinationsabzug 33.3 % des Jahresgehaltes. Ein<br />

tieferer Koordinationsabzug führt zu einer besseren<br />

Pensionskassenleistung.<br />

Umwandlungsansätze.<br />

Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n müssen in der Waage sein.<br />

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