Ausgabe 1 - RhB
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Rhätische Bahn InfoRetica, Nr. 1/ 2013<br />
trag (technischer Zinssatz) berücksichtigt. Die zunehmende<br />
Lebenserwartung der Rentenbezüger ist<br />
statistisch ausgewiesen. Die Lebenserwartung steigt<br />
innerhalb von fünf Jahren um rund ein Jahr bei den<br />
Männern und ca. ein halbes Jahr bei den Frauen. Das<br />
bei der Pensionierung vorhandene Kapital muss demzufolge<br />
länger ausreichen (Lebenserwartung) und generiert<br />
während dieser Phase auch noch weniger Ertrag<br />
(Reduktion technischer Zinssatz). Mit der Anpassung des<br />
Umwandlungssatzes wird der heutigen und zukünftigen<br />
Lebenserwartung Rechnung getragen.<br />
Lebenserwartung<br />
1981 1991 2001 2010 2011<br />
im Alter<br />
65<br />
Männer 14.3 15.6 17.3 18.9 19.0<br />
Frauen 18.2 19.8 21.1 22.2 22.2<br />
Quelle: ESPOP, STATPOP, BEVNAT<br />
Beiträge an die berufliche Vorsorge<br />
Der Beitrag an die berufliche Vorsorge setzt sich zusammen<br />
aus dem Sparbeitrag und dem Risikobeitrag. Diese<br />
berechnen sich auf der Basis des versicherten Lohnes<br />
und richten sich nach dem Alter des Versicherten. Der<br />
Sparbeitrag wird dem Altersguthaben des Versicherten<br />
gutgeschrieben. Mit zunehmendem Alter (bis zum Alter<br />
61) werden höhere Beiträge vom Lohn abgezogen und<br />
somit kann es vorkommen, dass im Januar des folgenden<br />
Jahres weniger Nettolohn ausbezahlt wird. Der<br />
Grund liegt darin, dass jüngere Versicherte meist weniger<br />
verdienen. In der zweiten Lebenshälfte ist oft der<br />
Lohn höher und somit können auch grössere Abzüge<br />
verkraftet werden.<br />
Der Abzug für die Pensionskasse setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Sparbeitrag<br />
Beitrag für die zukünf tige<br />
Altersrente<br />
Risikobeitrag<br />
Beitrag für die Risiken<br />
Tod und Invalidität<br />
= Beitrag an die berufliche Vorsorge<br />
Der Sparbeitrag wird ihrem persönlichen Sparkonto (Altersguthaben)<br />
gutgeschrieben. Der Risikobeitrag dient<br />
der Pensionskasse zur Finanzierung der Risiken Tod und<br />
Invalidität und somit steht ihnen dieser Abzug nicht zur<br />
Verfügung.<br />
Was ist der versicherte Lohn?<br />
Die Pensionskassenbeiträge werden auf dem versicherten<br />
Verdienst erhoben. Der versicherte Verdienst entspricht<br />
nicht dem vollen Lohn, sondern nur einem Teil<br />
davon. Dies deshalb, weil die Pensionskassenrente die<br />
AHV Rente ergänzen soll. Der versicherte Verdienst wird<br />
berechnet, indem vom Jahresgehalt ein bestimmter Betrag<br />
(der Koordinationsabzug) abgezogen wird. Ab einem<br />
Jahresgehalt von CHF 73’710.– sind dies CHF<br />
24’570.– (gilt für 2013). Bei tieferen Löhnen entspricht<br />
der Koordinationsabzug 33.3 % des Jahresgehaltes. Ein<br />
tieferer Koordinationsabzug führt zu einer besseren<br />
Pensionskassenleistung.<br />
Umwandlungsansätze.<br />
Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n müssen in der Waage sein.<br />
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