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Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12

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o Entlassung aus der Unterbringung: Keine bedingte Entlassung mehr<br />

denkbar und sodann wird hier die stationäre durch eine ambulante<br />

ersetzt (18). Eine Nachbetreuung ist nicht sichergestellt.<br />

Wichtig: Nur Anordnung der Schutzmassnahme, nicht auch Weiterführung<br />

- Beispiel: Familienbegleitung<br />

Zumeist erfolgt diese vom Schreibtisch aus. Auch denkbar ist aber eine<br />

Begleitung, die am Familiengeschehen teilnimmt. Diese kann auch im<br />

Rahmen einer persönlichen Betreuung angeordnet werden.<br />

Persönliche Betreuung:<br />

- Norm: 13<br />

- Art: Ambulante Schutzmassnahme<br />

- Wann:<br />

o Aufsicht ist nicht ausreichend (Subsidiarität)<br />

o Erzieherische Mangelsituation mit Gefährdung, welche die Eltern nicht<br />

beheben können.<br />

Intensivere Betreuung<br />

Ungenügende Kooperationsbereitschaft der Eltern<br />

- Weisungen: nicht vorgesehen, aber in Praxis teils angeordnet. Sanktionen<br />

ergeben sich aus Art .18.<br />

- Kompetenzen:<br />

o Nur eine Person, nicht auch eine Stelle<br />

o Betreut werden Eltern und Jugendliche.<br />

o Die elterliche Sorge kann beschränkt werden!<br />

Generell: Zusammenarbeit der Eltern mit der Person nötig<br />

Formell<br />

o Der Jugendliche bleibt handlungsfähig oder je nach Massnahmen<br />

beschränkt handlungsunfähig.<br />

- Vormundschaft: Eine persönliche Betreuung ist nicht denkbar.<br />

- Einwilligung: dieselbe Kritik wie oben<br />

- Beispiel: PIC als Perspektive-Integration- Coaching<br />

o 3.5 Mt. 24h Betreuung durch Netzwerkarbeit<br />

o 1 Jahr: Kontrollphase mit einzelnen Kontakten<br />

Auch: teilstationäre Tagesstruktur: Bleibt zuhause Wohnen, kommt aber am<br />

Tag ins Heim.<br />

Ambulante Behandlung:<br />

- Norm: 14<br />

- Art: ambulante Schutzmassnahme<br />

- Wann: allgemeine Umschreibungen von pathologischen Defiziten oder<br />

Fehlentwicklungen (nicht nur erzieherische Mangelsituation)<br />

o Psychische Störung: Terminologie der Kinderpsychiatrie mit<br />

Klassifikationssystem<br />

o Abhängigkeit: Suchtstoffe oder andere Weise<br />

- Was: Weit gefasst! Jede notwendige und Erfolg versprechende Behandlung<br />

wie auch Operation, Psychotherapie (evtl. Patientenrechte?)<br />

- Begutachtung (9 III): medizinisch oder psychologisch

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