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Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12

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Erkennbarkeit von Interesse, Zutrauen und erfolg versprechender Weg<br />

Verständlichkeit:<br />

- Jugendliche als Subliekt<br />

- Verständnis: sprachlich und Inhaltlich<br />

- Gründe und Strafmass einsehbar<br />

- Kein Machtspiel<br />

- Gerechtigkeitsempfinden<br />

- Gleichbehandlung<br />

Rasch:<br />

- Unmittelbar an verbotene Verhalten anschliessen<br />

- Kinder leben stärker im Moment. Das Verhalten wäre emotional nicht mehr<br />

präsent und die Strafe wirkt als persönliche Abwertung.<br />

- Beschleunigungsgebot/Strafbefreiung nach 21<br />

- Vgl. Kannabiskonsum<br />

Konsequenz:<br />

- Verhalten soll nicht toleriert werden<br />

- Austauschbarkeit von Sanktionen, auch symbolische Bestrafung<br />

- Inkonsequent ggü. Cannabis-Konsum: persönlicher Schicksalsschlag und<br />

nicht eine vorhersehbare Reaktion auf ein Fehlverhalten<br />

Negative Reaktionen:<br />

- Risiko einer oberflächlichen Anpassung:<br />

Oft nur eine Verhaltensunterdrückung die nur so lange aurechterhalten wird, wie die<br />

Strafandrohung andauert, insbesondere wenn nicht regelmässig reagiert wird. 11.<br />

Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen.<br />

- Verhärtung:<br />

Vermeidungsverfhalten durch Angst oder Wut insbesondere, wenn sie das Verfahren<br />

nicht verstehen und die Gründe nicht nachvollziehen kann oder sich als Mensch<br />

abgelehnt fühlt.<br />

Er reagiert oft damit, dass er die Strafinstanz ablehnt und ihr ausweicht. Er<br />

verhindert die Möglichkeit der Verhaltensbeeinflussung.<br />

- Strafe als Ritterschlag:<br />

Die Normen stimmen mit denen in der sozialen Umgebung nicht überein. Es gibt ein<br />

Statusgewinn (Subkultur). Die Normen und Werte der Subkultur wurden besonders<br />

tapfer vertreten.<br />

Ergebnis:<br />

Eine Strafe als solche ist nicht wirksam. Es braucht Handlungalternativen und die<br />

Strafempfindlichkeit.

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