Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12
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Erkennbarkeit von Interesse, Zutrauen und erfolg versprechender Weg<br />
Verständlichkeit:<br />
- Jugendliche als Subliekt<br />
- Verständnis: sprachlich und Inhaltlich<br />
- Gründe und Strafmass einsehbar<br />
- Kein Machtspiel<br />
- Gerechtigkeitsempfinden<br />
- Gleichbehandlung<br />
Rasch:<br />
- Unmittelbar an verbotene Verhalten anschliessen<br />
- Kinder leben stärker im Moment. Das Verhalten wäre emotional nicht mehr<br />
präsent und die Strafe wirkt als persönliche Abwertung.<br />
- Beschleunigungsgebot/Strafbefreiung nach 21<br />
- Vgl. Kannabiskonsum<br />
Konsequenz:<br />
- Verhalten soll nicht toleriert werden<br />
- Austauschbarkeit von Sanktionen, auch symbolische Bestrafung<br />
- Inkonsequent ggü. Cannabis-Konsum: persönlicher Schicksalsschlag und<br />
nicht eine vorhersehbare Reaktion auf ein Fehlverhalten<br />
Negative Reaktionen:<br />
- Risiko einer oberflächlichen Anpassung:<br />
Oft nur eine Verhaltensunterdrückung die nur so lange aurechterhalten wird, wie die<br />
Strafandrohung andauert, insbesondere wenn nicht regelmässig reagiert wird. 11.<br />
Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen.<br />
- Verhärtung:<br />
Vermeidungsverfhalten durch Angst oder Wut insbesondere, wenn sie das Verfahren<br />
nicht verstehen und die Gründe nicht nachvollziehen kann oder sich als Mensch<br />
abgelehnt fühlt.<br />
Er reagiert oft damit, dass er die Strafinstanz ablehnt und ihr ausweicht. Er<br />
verhindert die Möglichkeit der Verhaltensbeeinflussung.<br />
- Strafe als Ritterschlag:<br />
Die Normen stimmen mit denen in der sozialen Umgebung nicht überein. Es gibt ein<br />
Statusgewinn (Subkultur). Die Normen und Werte der Subkultur wurden besonders<br />
tapfer vertreten.<br />
Ergebnis:<br />
Eine Strafe als solche ist nicht wirksam. Es braucht Handlungalternativen und die<br />
Strafempfindlichkeit.