Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12
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Fazit zur persönlichen Leistung:<br />
Massnahmenähnlicher Charakter! Das Strafmass kann hier nur teilweise nach<br />
Verschulden gerichtet sein (keine halben Kurse). Man kann nur zusätzlich Bussen<br />
vergeben.<br />
Dauer der persönlichen Leistung:<br />
Maximal 10 Tage/3 Monate<br />
Dauer einer Einheit: 4h bei Erwachsenen (gewisse Kantone machen 8h)<br />
Vollzug der persönlichen Leistung bei Nichtleistung:<br />
- Ermahnung<br />
- Danach:<br />
o Unter 15: unmittelbare Aufsicht bei der Arbeitsleistung<br />
o Über 15: Ersatzstrafen<br />
Busse<br />
Busse oder Freiheitsentzug<br />
- Bedingter Vollzug: 35<br />
Ist hier nicht als Regel vorgeschrieben. Eine tiefere Strafe, die tatsächlich<br />
geleistet wird, ist pädagogisch sinnvoller.<br />
Busse: Art. 24<br />
- Höhe: maximal 2000 Fr., dafür aus eigenen Mitteln (Erstreckung,<br />
Ratenzahlung, Herabsetzung, auf Gesuch in Arbeitsstrafe umgewandelt)<br />
- Ab wann: 15 wegen Arbeitsrecht<br />
- Bedingter Vollzug der Busse möglich<br />
- Vollstreckung bei Nichtleistung: Etwa 70 Fr. entsprechen einem Tag<br />
Freiheitsentzug, je nach Verschulden<br />
- StGB 69 bis 73: Verwendung zugunsten des Geschädigten, wenn der<br />
Schaden nicht ganz abgedeckt ist.<br />
Regulärer Freiheitsentzug: Art. 25<br />
- Maximaldauer: 1 Jahr<br />
- Kritik: potentiell schädlich, teuer<br />
Fehlende Kriterien für die Bemessung der Dauer (ausser Verschulden)<br />
- Anwendungsbereich:<br />
o 15 Jahre<br />
o Verbrechen oder Vergehen: StGB 10 mindestens Geldstrafe<br />
Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren: Art. 25 (qualifizierter Freiheitsentzug)<br />
- Maximaldauer: 4 Jahre<br />
- Anwendungsbereich:<br />
o 16 Jahre<br />
o Aufzählung der Schwerverbrechen<br />
<br />
Generell unterstellte Tatbestände: Verbrechen bei Erwachsenen<br />
nicht unter drei Jahren: abschliessend genannt<br />
111<br />
112<br />
Raub mit Lebensgefahr, schwerer KV oder grausamer<br />
Behandlung nach 140 Ziffer 4