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Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12

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Fazit zur persönlichen Leistung:<br />

Massnahmenähnlicher Charakter! Das Strafmass kann hier nur teilweise nach<br />

Verschulden gerichtet sein (keine halben Kurse). Man kann nur zusätzlich Bussen<br />

vergeben.<br />

Dauer der persönlichen Leistung:<br />

Maximal 10 Tage/3 Monate<br />

Dauer einer Einheit: 4h bei Erwachsenen (gewisse Kantone machen 8h)<br />

Vollzug der persönlichen Leistung bei Nichtleistung:<br />

- Ermahnung<br />

- Danach:<br />

o Unter 15: unmittelbare Aufsicht bei der Arbeitsleistung<br />

o Über 15: Ersatzstrafen<br />

Busse<br />

Busse oder Freiheitsentzug<br />

- Bedingter Vollzug: 35<br />

Ist hier nicht als Regel vorgeschrieben. Eine tiefere Strafe, die tatsächlich<br />

geleistet wird, ist pädagogisch sinnvoller.<br />

Busse: Art. 24<br />

- Höhe: maximal 2000 Fr., dafür aus eigenen Mitteln (Erstreckung,<br />

Ratenzahlung, Herabsetzung, auf Gesuch in Arbeitsstrafe umgewandelt)<br />

- Ab wann: 15 wegen Arbeitsrecht<br />

- Bedingter Vollzug der Busse möglich<br />

- Vollstreckung bei Nichtleistung: Etwa 70 Fr. entsprechen einem Tag<br />

Freiheitsentzug, je nach Verschulden<br />

- StGB 69 bis 73: Verwendung zugunsten des Geschädigten, wenn der<br />

Schaden nicht ganz abgedeckt ist.<br />

Regulärer Freiheitsentzug: Art. 25<br />

- Maximaldauer: 1 Jahr<br />

- Kritik: potentiell schädlich, teuer<br />

Fehlende Kriterien für die Bemessung der Dauer (ausser Verschulden)<br />

- Anwendungsbereich:<br />

o 15 Jahre<br />

o Verbrechen oder Vergehen: StGB 10 mindestens Geldstrafe<br />

Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren: Art. 25 (qualifizierter Freiheitsentzug)<br />

- Maximaldauer: 4 Jahre<br />

- Anwendungsbereich:<br />

o 16 Jahre<br />

o Aufzählung der Schwerverbrechen<br />

<br />

Generell unterstellte Tatbestände: Verbrechen bei Erwachsenen<br />

nicht unter drei Jahren: abschliessend genannt<br />

111<br />

112<br />

Raub mit Lebensgefahr, schwerer KV oder grausamer<br />

Behandlung nach 140 Ziffer 4

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