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Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12

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Vollzug der längeren Freiheitsentzüge: 27 II bis V<br />

Es bedarf hier neuer, spezieller Einrichtungen! Es bräuchte dafür 4-6 Einrichtungen<br />

im Rahmen von Strafvollzugskonkordaten mit qualifiziertem, therapeutischem<br />

Personal. Es soll Erwerbstätigkeit, Schule und Bildung möglich werden. Von der<br />

Ausstattung her sind sie wie geschlossene Heime.<br />

- Ostschweiz: integriert in Uitikon ZH<br />

- Zentral- und Nordwestschweiz: Arxhof BL mit Problemen bei Finanzierung<br />

- 2 Westschweiz<br />

o Waadt: männlich<br />

o Neuenburg: weiblich<br />

- Sonderlösung im Tessin<br />

Die Frist für die Erstellung der Einrichtungen läuft 2016 ab. Die Kantone müssen bis<br />

dahin ihre Aufgabe wahrnehmen. Sonst läuft es wie beim Verbot von Jugendlichen in<br />

Strafanstalten, dass eigentlich 1974 in Kraft getreten ist. Der Zustand dauert bis<br />

heute an.<br />

Vollzug: Trennung von Erwachsenen<br />

Dies ist in Art. 27 II und JStPO 28 festgelegt, sowie in KRK 37c<br />

In der KRK hat die CH noch einen Vorbehalt angebracht. Sie könne die Trennung<br />

nicht einhalten.<br />

Weiteres Anliegen: Trennung von Strafe und Massnahme<br />

Vertrauensperson im Vollzug: 27 V<br />

Ab einem Monat wird eine unabhängige Person gestellt. Diese nimmt ihn nicht aus<br />

einer fachlichen oder institutionellen Perspektive wahr (Rückenstärkung und<br />

Interessenvertretung). Später kann sie zu einer Begleitperson nach 29 III werden,<br />

welche die Probezeit begleitet.<br />

Bedingte Entlassung: 28<br />

o ½ der Strafe, mindestens aber 2 Wochen (erweitert, da früher 2/3)<br />

o Nicht ungünstige Legalprognose (Regelfall)<br />

Früher: günstige Prognose<br />

Günstig<br />

Zweifelhaft: Es folgt neu auch eine bedingte Entlassung<br />

Ungünstig<br />

o Prüfung von Amtes wegen (auch später, aber auf den frühest<br />

möglichen Termin)<br />

o Anhörung einer Kommission bei langen Freiheitsentzügen wegen<br />

Beurteilung der Gefährlichkeit<br />

Strafverfolgungsbehörde<br />

Vollzugsbehörde<br />

Psychiatrie<br />

Es gibt keine persönliche Anhörung (Kritik: Täterbezug)

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