Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12
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Vollzug der längeren Freiheitsentzüge: 27 II bis V<br />
Es bedarf hier neuer, spezieller Einrichtungen! Es bräuchte dafür 4-6 Einrichtungen<br />
im Rahmen von Strafvollzugskonkordaten mit qualifiziertem, therapeutischem<br />
Personal. Es soll Erwerbstätigkeit, Schule und Bildung möglich werden. Von der<br />
Ausstattung her sind sie wie geschlossene Heime.<br />
- Ostschweiz: integriert in Uitikon ZH<br />
- Zentral- und Nordwestschweiz: Arxhof BL mit Problemen bei Finanzierung<br />
- 2 Westschweiz<br />
o Waadt: männlich<br />
o Neuenburg: weiblich<br />
- Sonderlösung im Tessin<br />
Die Frist für die Erstellung der Einrichtungen läuft 2016 ab. Die Kantone müssen bis<br />
dahin ihre Aufgabe wahrnehmen. Sonst läuft es wie beim Verbot von Jugendlichen in<br />
Strafanstalten, dass eigentlich 1974 in Kraft getreten ist. Der Zustand dauert bis<br />
heute an.<br />
Vollzug: Trennung von Erwachsenen<br />
Dies ist in Art. 27 II und JStPO 28 festgelegt, sowie in KRK 37c<br />
In der KRK hat die CH noch einen Vorbehalt angebracht. Sie könne die Trennung<br />
nicht einhalten.<br />
Weiteres Anliegen: Trennung von Strafe und Massnahme<br />
Vertrauensperson im Vollzug: 27 V<br />
Ab einem Monat wird eine unabhängige Person gestellt. Diese nimmt ihn nicht aus<br />
einer fachlichen oder institutionellen Perspektive wahr (Rückenstärkung und<br />
Interessenvertretung). Später kann sie zu einer Begleitperson nach 29 III werden,<br />
welche die Probezeit begleitet.<br />
Bedingte Entlassung: 28<br />
o ½ der Strafe, mindestens aber 2 Wochen (erweitert, da früher 2/3)<br />
o Nicht ungünstige Legalprognose (Regelfall)<br />
Früher: günstige Prognose<br />
Günstig<br />
Zweifelhaft: Es folgt neu auch eine bedingte Entlassung<br />
Ungünstig<br />
o Prüfung von Amtes wegen (auch später, aber auf den frühest<br />
möglichen Termin)<br />
o Anhörung einer Kommission bei langen Freiheitsentzügen wegen<br />
Beurteilung der Gefährlichkeit<br />
Strafverfolgungsbehörde<br />
Vollzugsbehörde<br />
Psychiatrie<br />
Es gibt keine persönliche Anhörung (Kritik: Täterbezug)