Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12
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Zivilrechtliche Massnahmen müssen den Vorrang haben, wenn eine Intervention aus<br />
anderen Gründen erforderlich ist v.a. wenn eine strafrechtliche Massnahme<br />
unverhältnismässig ist wegen einer Bagatelle ohne Wiederholungsgefahr. Weitere<br />
Anwendungsfälle: Antragsdelikt, keine Beweise, nicht strafmündig.<br />
II:<br />
- Für Geschwister ohne Straftaten<br />
- Entziehung der elterlichen Sorge eingeleitet<br />
- Zivilrechtliche Massnahme läuft<br />
Nicht sinnvoll bei schweren Delikten und Karriere über 18 Jahre hinaus.$<br />
III:<br />
kein genereller Datenaustausch, sondern nur Doppelspurigkeiten vermeiden.<br />
Früher: Konkurrenzdenken und Zuständigkeitsgerangel