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Zusammenfassung Jugendstrafrecht FS12

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Zivilrechtliche Massnahmen müssen den Vorrang haben, wenn eine Intervention aus<br />

anderen Gründen erforderlich ist v.a. wenn eine strafrechtliche Massnahme<br />

unverhältnismässig ist wegen einer Bagatelle ohne Wiederholungsgefahr. Weitere<br />

Anwendungsfälle: Antragsdelikt, keine Beweise, nicht strafmündig.<br />

II:<br />

- Für Geschwister ohne Straftaten<br />

- Entziehung der elterlichen Sorge eingeleitet<br />

- Zivilrechtliche Massnahme läuft<br />

Nicht sinnvoll bei schweren Delikten und Karriere über 18 Jahre hinaus.$<br />

III:<br />

kein genereller Datenaustausch, sondern nur Doppelspurigkeiten vermeiden.<br />

Früher: Konkurrenzdenken und Zuständigkeitsgerangel

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