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2.13 - veb.ch

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Re<strong>ch</strong>nungslegung<br />

treten bereits wieder Anpassungen zu<br />

unterziehen. Ob das auf unsorgfältiges<br />

Standardsetting oder eine ras<strong>ch</strong>e Reaktion<br />

auf Erfahrungen in der Implementierungsphase<br />

zurückzuführen ist, bleibe<br />

dahingestellt.<br />

Im März hat das IASB auf Empfehlung<br />

des IFRS Interpretations Committee<br />

Vors<strong>ch</strong>läge für Anpassungen des am 1.<br />

Januar 2013 in Kraft gesetzten IAS 19<br />

Revised, «Leistungen an Arbeitnehmende»,<br />

veröffentli<strong>ch</strong>t. Die Vernehmlassung<br />

läuft bis 25. Juli 2013. Der Exposure<br />

Draft 2013/4 behandelt die Frage, wie<br />

Arbeitnehmerbeiträge bei der Bemessung<br />

des laufenden Dienstzeitaufwandes<br />

zu berücksi<strong>ch</strong>tigen sind. Soweit diese<br />

Beiträge einzig mit der Arbeitsleistung<br />

der Beri<strong>ch</strong>tsperiode verbunden sind<br />

(zum Beispiel in Form eines festen Prozentsatzes<br />

auf dem versi<strong>ch</strong>erten Gehalt),<br />

sollen sie direkt vom laufenden Dienstzeitaufwand<br />

in Abzug gebra<strong>ch</strong>t werden.<br />

Falls die Beiträge aber beispielsweise mit<br />

steigender Anzahl Dienstjahre ansteigen,<br />

sind die höheren Beiträge der Zukunft<br />

indirekt mit der Arbeitsleistung des Beri<strong>ch</strong>tsjahres<br />

verbunden (da dieses ja zur<br />

Anzahl Dienstjahre beiträgt). In diesem<br />

Fall sollen sie im Sinne von negativen Vorsorgeleistungen<br />

glei<strong>ch</strong> wie die positiven<br />

Altersleistungen linear über die Dienstzeit<br />

verteilt werden.<br />

In der S<strong>ch</strong>weiz sind die Arbeitnehmerbeiträge<br />

meist ni<strong>ch</strong>t über die ganze Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer<br />

fixiert. Sie sind zwar meist<br />

au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t von der Anzahl Dienstjahre<br />

abhängig, variieren aber je na<strong>ch</strong> Alter<br />

des Arbeitnehmers. Daraus kann gefolgert<br />

werden, dass für jeden Bes<strong>ch</strong>äftigten<br />

unter Annahme einer bestimmten<br />

Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer die erwarteten<br />

Beiträge ermittelt und über die Dienstzeitdauer<br />

verteilt werden können. Die Beri<strong>ch</strong>tsperiode<br />

trägt damit zum Errei<strong>ch</strong>en<br />

der nä<strong>ch</strong>sten Altersstufe bei, so dass<br />

der Arbeitnehmerbeitrag mögli<strong>ch</strong>erweise<br />

ni<strong>ch</strong>t «einzig mit der Arbeitsleistung der jeweiligen<br />

Beri<strong>ch</strong>tsperiode verbunden» ist.<br />

Andere Stimmen vertreten die Meinung,<br />

dass zwei glei<strong>ch</strong>altrige Arbeitnehmer mit<br />

unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>er Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer<br />

in einer Beri<strong>ch</strong>tsperiode denselben (prozentualen)<br />

Beitrag einzahlen müssten und<br />

somit die Bedingung für einen direkten<br />

Abzug des Jahresbeitrags vom Dienstzeitaufwand<br />

derselben Periode erfüllt sei.<br />

Dieses Beispiel zeigt sehr s<strong>ch</strong>ön, wohin<br />

«rules-based standardsetting» führt,<br />

nämli<strong>ch</strong> von der Lösung einer spezifis<strong>ch</strong>en<br />

Fragestellung zur Unklarheit bei<br />

der nä<strong>ch</strong>sten! Die Praxis wird weisen, wie<br />

die S<strong>ch</strong>weiz mit dieser Anpassung umgeht.<br />

Neuigkeiten auf der Grossbaustelle der<br />

Finanzinstrumente<br />

Blick zurück: Seit 2008 arbeitet das IASB<br />

daran, das komplexe Regelwerk des IAS<br />

39 dur<strong>ch</strong> einen einfa<strong>ch</strong>eren, neuen Standard<br />

für Finanzinstrumente zu ersetzen.<br />

Die Arbeiten wurden in drei Teilberei<strong>ch</strong>e<br />

unterteilt:<br />

• Klassifizierung und Bewertung<br />

• Impairment-Methodologie<br />

• Hedge Accounting<br />

Derzeit liegt ein neuer Standard – IFRS 9<br />

– zum ersten dieser drei Teilberei<strong>ch</strong>e vor.<br />

Dieser soll per 1. Januar 2015 in Kraft treten,<br />

au<strong>ch</strong> wenn inzwis<strong>ch</strong>en bereits wieder<br />

limitierte Anpassungen, insbesondere<br />

die Wiedereinführung der Kategorie «Fair<br />

Value through Other Comprehensive Income»,<br />

dazu vorges<strong>ch</strong>lagen wurden.<br />

Im März 2013 wurde ein zweiter Exposure<br />

Draft 2013/3 zum Thema Impairment<br />

von S<strong>ch</strong>uldinstrumenten veröffentli<strong>ch</strong>t.<br />

Dieser reagiert auf die oft gehörte Kritik,<br />

es sei im Umfeld der Finanzkrise «zu wenig<br />

- zu spät» wertberi<strong>ch</strong>tigt worden. Die<br />

Vernehmlassung läuft bis 5. Juli 2013.<br />

Na<strong>ch</strong> diesen Vors<strong>ch</strong>lägen, die vornehmli<strong>ch</strong><br />

(aber ni<strong>ch</strong>t nur) Banken, Versi<strong>ch</strong>erungen<br />

und andere Finanzinstitute betreffen,<br />

sollen ni<strong>ch</strong>t mehr nur vor dem Bilanzsti<strong>ch</strong>tag<br />

eingetretene, sondern au<strong>ch</strong> zukünftig<br />

erwartete Kreditverluste verbu<strong>ch</strong>t<br />

werden. Diese sollen bereits im Zeitpunkt<br />

der erstmaligen Erfassung aufgrund eines<br />

12-monatigen Horizonts ges<strong>ch</strong>ätzt<br />

und erfolgswirksam verbu<strong>ch</strong>t werden.<br />

Tritt später eine wesentli<strong>ch</strong>e Vers<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>terung<br />

der Bonität der Gegenpartei ein,<br />

ist der Bere<strong>ch</strong>nung des Ausfalls die gesamte<br />

Restlaufzeit zugrunde zu legen.<br />

Dieses Modell hätte ni<strong>ch</strong>t nur weitrei<strong>ch</strong>ende<br />

Auswirkungen auf die Systeme<br />

von Finanzinstituten, sondern au<strong>ch</strong> zum<br />

Teil drastis<strong>ch</strong> höhere Wertberi<strong>ch</strong>tigungen<br />

mit entspre<strong>ch</strong>end negativem Einfluss auf<br />

das Eigenkapital und die Performance-<br />

Kennzahlen zur Folge. Die Festlegung der<br />

Wertberi<strong>ch</strong>tigungen wäre zudem mit hohem<br />

Ermessen und entspre<strong>ch</strong>end weitrei<strong>ch</strong>enden<br />

Offenlegungen verbunden.<br />

Der Berei<strong>ch</strong> des Hedge Accounting<br />

umfasst die Teilprojekte «Allgemeines<br />

Hedging» und «Makro-Hedging». Während<br />

das erstere kurz vor dem Abs<strong>ch</strong>luss<br />

steht und als Teil von IFRS 9 per 1. Januar<br />

2015 in Kraft treten sollte, wird das<br />

letztere wohl no<strong>ch</strong> einige Zeit in Anspru<strong>ch</strong><br />

nehmen. Im Laufe der Debatte zum allgemeinen<br />

Hedge-Accounting kamen in<br />

Europa Zweifel auf, ob das unter IAS 39<br />

derzeit zulässige Portfolio-Hedging unter<br />

IFRS 9 no<strong>ch</strong> mögli<strong>ch</strong> wäre. Auf Druck der<br />

EFRAG (European Financial Reporting<br />

Advisory Group - zuständig für die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e<br />

Unterstützung der Europäis<strong>ch</strong>en<br />

Kommission bezügli<strong>ch</strong> der Anwendung<br />

der IFRS in der Europäis<strong>ch</strong>en Union) hat<br />

das IASB nun überras<strong>ch</strong>end ents<strong>ch</strong>ieden,<br />

den Anwendern ein einmaliges Wahlre<strong>ch</strong>t<br />

einzuräumen, per 1. Januar 2015 entweder<br />

das allgemeine Hedge-Accounting-<br />

Modell von IFRS 9 anzuwenden oder<br />

aber das Hedge-Accounting von IAS 39<br />

bis zur Inkraftsetzung der Bestimmungen<br />

zum Makro-Hedging weiterzuführen. Die<br />

zusätzli<strong>ch</strong>en Offenlegungsbestimmungen<br />

des IFRS 9 zum Risikomanagement und<br />

zum Hedging werden aber ungea<strong>ch</strong>tet<br />

dieses Wahlre<strong>ch</strong>ts befolgt werden müssen.<br />

Aus der Si<strong>ch</strong>t der Anwender ist<br />

dieser pragmatis<strong>ch</strong>e Ents<strong>ch</strong>eid wohl zu<br />

begrüssen; der Verglei<strong>ch</strong>barkeit der Abs<strong>ch</strong>lüsse<br />

ist er allerdings kaum förderli<strong>ch</strong>.<br />

Ausblick<br />

Am 15. Mai kündigte Georg Fis<strong>ch</strong>er (GF)<br />

an, ab 2013 auf Swiss GAAP FER umzustellen.<br />

Begründet wurde der S<strong>ch</strong>ritt<br />

mit der na<strong>ch</strong> IFRS ni<strong>ch</strong>t mehr zulässigen<br />

Quotenkonsolidierung eines wi<strong>ch</strong>tigen<br />

Joint Ventures (IFRS 11) und der Volatilität<br />

im Eigenkapital, die dur<strong>ch</strong> die neu<br />

verlangte vollständige Erfassung von<br />

Verpfli<strong>ch</strong>tungen aus der Personalvorsorge<br />

(IAS 19 Revised) erzeugt wird. Damit<br />

tritt GF einer stetig grösser werdenden<br />

Gemeinde von kleineren und mittleren<br />

S<strong>ch</strong>weizer Konzernen bei, die mit den<br />

Re<strong>ch</strong>nungslegungsents<strong>ch</strong>eiden des<br />

IASB, aber au<strong>ch</strong> der Komplexität des<br />

Regelwerks und dem damit verbundenen<br />

Fehlerrisiko immer mehr Mühe haben.<br />

Zwei verbleibende S<strong>ch</strong>lüsselprojekte werden<br />

diesem Trend wohl weiteren S<strong>ch</strong>ub<br />

verleihen: Umsatzerfassung und Leasing.<br />

Der finale Standard zur Umsatzerfassung<br />

wird im 3. Quartal erwartet. Am 17.<br />

Mai hat das IASB einen neuen Entwurf<br />

zum Thema Leasing veröffentli<strong>ch</strong>t, der<br />

rund 90 Seiten umfasst, in einer «Basis<br />

for Conclusions» auf weiteren rund 130<br />

Seiten begründet und auf nahezu weiteren<br />

40 Seiten mit illustrativen Beispielen<br />

ergänzt wird. Der Autor wird si<strong>ch</strong> in der<br />

nä<strong>ch</strong>sten Ausgabe näher mit diesem<br />

Thema befassen.<br />

•••<br />

16 re<strong>ch</strong>nungswesen<br />

& controlling<br />

2·13

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