2.13 - veb.ch
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Re<strong>ch</strong>nungslegung<br />
treten bereits wieder Anpassungen zu<br />
unterziehen. Ob das auf unsorgfältiges<br />
Standardsetting oder eine ras<strong>ch</strong>e Reaktion<br />
auf Erfahrungen in der Implementierungsphase<br />
zurückzuführen ist, bleibe<br />
dahingestellt.<br />
Im März hat das IASB auf Empfehlung<br />
des IFRS Interpretations Committee<br />
Vors<strong>ch</strong>läge für Anpassungen des am 1.<br />
Januar 2013 in Kraft gesetzten IAS 19<br />
Revised, «Leistungen an Arbeitnehmende»,<br />
veröffentli<strong>ch</strong>t. Die Vernehmlassung<br />
läuft bis 25. Juli 2013. Der Exposure<br />
Draft 2013/4 behandelt die Frage, wie<br />
Arbeitnehmerbeiträge bei der Bemessung<br />
des laufenden Dienstzeitaufwandes<br />
zu berücksi<strong>ch</strong>tigen sind. Soweit diese<br />
Beiträge einzig mit der Arbeitsleistung<br />
der Beri<strong>ch</strong>tsperiode verbunden sind<br />
(zum Beispiel in Form eines festen Prozentsatzes<br />
auf dem versi<strong>ch</strong>erten Gehalt),<br />
sollen sie direkt vom laufenden Dienstzeitaufwand<br />
in Abzug gebra<strong>ch</strong>t werden.<br />
Falls die Beiträge aber beispielsweise mit<br />
steigender Anzahl Dienstjahre ansteigen,<br />
sind die höheren Beiträge der Zukunft<br />
indirekt mit der Arbeitsleistung des Beri<strong>ch</strong>tsjahres<br />
verbunden (da dieses ja zur<br />
Anzahl Dienstjahre beiträgt). In diesem<br />
Fall sollen sie im Sinne von negativen Vorsorgeleistungen<br />
glei<strong>ch</strong> wie die positiven<br />
Altersleistungen linear über die Dienstzeit<br />
verteilt werden.<br />
In der S<strong>ch</strong>weiz sind die Arbeitnehmerbeiträge<br />
meist ni<strong>ch</strong>t über die ganze Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer<br />
fixiert. Sie sind zwar meist<br />
au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t von der Anzahl Dienstjahre<br />
abhängig, variieren aber je na<strong>ch</strong> Alter<br />
des Arbeitnehmers. Daraus kann gefolgert<br />
werden, dass für jeden Bes<strong>ch</strong>äftigten<br />
unter Annahme einer bestimmten<br />
Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer die erwarteten<br />
Beiträge ermittelt und über die Dienstzeitdauer<br />
verteilt werden können. Die Beri<strong>ch</strong>tsperiode<br />
trägt damit zum Errei<strong>ch</strong>en<br />
der nä<strong>ch</strong>sten Altersstufe bei, so dass<br />
der Arbeitnehmerbeitrag mögli<strong>ch</strong>erweise<br />
ni<strong>ch</strong>t «einzig mit der Arbeitsleistung der jeweiligen<br />
Beri<strong>ch</strong>tsperiode verbunden» ist.<br />
Andere Stimmen vertreten die Meinung,<br />
dass zwei glei<strong>ch</strong>altrige Arbeitnehmer mit<br />
unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>er Bes<strong>ch</strong>äftigungsdauer<br />
in einer Beri<strong>ch</strong>tsperiode denselben (prozentualen)<br />
Beitrag einzahlen müssten und<br />
somit die Bedingung für einen direkten<br />
Abzug des Jahresbeitrags vom Dienstzeitaufwand<br />
derselben Periode erfüllt sei.<br />
Dieses Beispiel zeigt sehr s<strong>ch</strong>ön, wohin<br />
«rules-based standardsetting» führt,<br />
nämli<strong>ch</strong> von der Lösung einer spezifis<strong>ch</strong>en<br />
Fragestellung zur Unklarheit bei<br />
der nä<strong>ch</strong>sten! Die Praxis wird weisen, wie<br />
die S<strong>ch</strong>weiz mit dieser Anpassung umgeht.<br />
Neuigkeiten auf der Grossbaustelle der<br />
Finanzinstrumente<br />
Blick zurück: Seit 2008 arbeitet das IASB<br />
daran, das komplexe Regelwerk des IAS<br />
39 dur<strong>ch</strong> einen einfa<strong>ch</strong>eren, neuen Standard<br />
für Finanzinstrumente zu ersetzen.<br />
Die Arbeiten wurden in drei Teilberei<strong>ch</strong>e<br />
unterteilt:<br />
• Klassifizierung und Bewertung<br />
• Impairment-Methodologie<br />
• Hedge Accounting<br />
Derzeit liegt ein neuer Standard – IFRS 9<br />
– zum ersten dieser drei Teilberei<strong>ch</strong>e vor.<br />
Dieser soll per 1. Januar 2015 in Kraft treten,<br />
au<strong>ch</strong> wenn inzwis<strong>ch</strong>en bereits wieder<br />
limitierte Anpassungen, insbesondere<br />
die Wiedereinführung der Kategorie «Fair<br />
Value through Other Comprehensive Income»,<br />
dazu vorges<strong>ch</strong>lagen wurden.<br />
Im März 2013 wurde ein zweiter Exposure<br />
Draft 2013/3 zum Thema Impairment<br />
von S<strong>ch</strong>uldinstrumenten veröffentli<strong>ch</strong>t.<br />
Dieser reagiert auf die oft gehörte Kritik,<br />
es sei im Umfeld der Finanzkrise «zu wenig<br />
- zu spät» wertberi<strong>ch</strong>tigt worden. Die<br />
Vernehmlassung läuft bis 5. Juli 2013.<br />
Na<strong>ch</strong> diesen Vors<strong>ch</strong>lägen, die vornehmli<strong>ch</strong><br />
(aber ni<strong>ch</strong>t nur) Banken, Versi<strong>ch</strong>erungen<br />
und andere Finanzinstitute betreffen,<br />
sollen ni<strong>ch</strong>t mehr nur vor dem Bilanzsti<strong>ch</strong>tag<br />
eingetretene, sondern au<strong>ch</strong> zukünftig<br />
erwartete Kreditverluste verbu<strong>ch</strong>t<br />
werden. Diese sollen bereits im Zeitpunkt<br />
der erstmaligen Erfassung aufgrund eines<br />
12-monatigen Horizonts ges<strong>ch</strong>ätzt<br />
und erfolgswirksam verbu<strong>ch</strong>t werden.<br />
Tritt später eine wesentli<strong>ch</strong>e Vers<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>terung<br />
der Bonität der Gegenpartei ein,<br />
ist der Bere<strong>ch</strong>nung des Ausfalls die gesamte<br />
Restlaufzeit zugrunde zu legen.<br />
Dieses Modell hätte ni<strong>ch</strong>t nur weitrei<strong>ch</strong>ende<br />
Auswirkungen auf die Systeme<br />
von Finanzinstituten, sondern au<strong>ch</strong> zum<br />
Teil drastis<strong>ch</strong> höhere Wertberi<strong>ch</strong>tigungen<br />
mit entspre<strong>ch</strong>end negativem Einfluss auf<br />
das Eigenkapital und die Performance-<br />
Kennzahlen zur Folge. Die Festlegung der<br />
Wertberi<strong>ch</strong>tigungen wäre zudem mit hohem<br />
Ermessen und entspre<strong>ch</strong>end weitrei<strong>ch</strong>enden<br />
Offenlegungen verbunden.<br />
Der Berei<strong>ch</strong> des Hedge Accounting<br />
umfasst die Teilprojekte «Allgemeines<br />
Hedging» und «Makro-Hedging». Während<br />
das erstere kurz vor dem Abs<strong>ch</strong>luss<br />
steht und als Teil von IFRS 9 per 1. Januar<br />
2015 in Kraft treten sollte, wird das<br />
letztere wohl no<strong>ch</strong> einige Zeit in Anspru<strong>ch</strong><br />
nehmen. Im Laufe der Debatte zum allgemeinen<br />
Hedge-Accounting kamen in<br />
Europa Zweifel auf, ob das unter IAS 39<br />
derzeit zulässige Portfolio-Hedging unter<br />
IFRS 9 no<strong>ch</strong> mögli<strong>ch</strong> wäre. Auf Druck der<br />
EFRAG (European Financial Reporting<br />
Advisory Group - zuständig für die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e<br />
Unterstützung der Europäis<strong>ch</strong>en<br />
Kommission bezügli<strong>ch</strong> der Anwendung<br />
der IFRS in der Europäis<strong>ch</strong>en Union) hat<br />
das IASB nun überras<strong>ch</strong>end ents<strong>ch</strong>ieden,<br />
den Anwendern ein einmaliges Wahlre<strong>ch</strong>t<br />
einzuräumen, per 1. Januar 2015 entweder<br />
das allgemeine Hedge-Accounting-<br />
Modell von IFRS 9 anzuwenden oder<br />
aber das Hedge-Accounting von IAS 39<br />
bis zur Inkraftsetzung der Bestimmungen<br />
zum Makro-Hedging weiterzuführen. Die<br />
zusätzli<strong>ch</strong>en Offenlegungsbestimmungen<br />
des IFRS 9 zum Risikomanagement und<br />
zum Hedging werden aber ungea<strong>ch</strong>tet<br />
dieses Wahlre<strong>ch</strong>ts befolgt werden müssen.<br />
Aus der Si<strong>ch</strong>t der Anwender ist<br />
dieser pragmatis<strong>ch</strong>e Ents<strong>ch</strong>eid wohl zu<br />
begrüssen; der Verglei<strong>ch</strong>barkeit der Abs<strong>ch</strong>lüsse<br />
ist er allerdings kaum förderli<strong>ch</strong>.<br />
Ausblick<br />
Am 15. Mai kündigte Georg Fis<strong>ch</strong>er (GF)<br />
an, ab 2013 auf Swiss GAAP FER umzustellen.<br />
Begründet wurde der S<strong>ch</strong>ritt<br />
mit der na<strong>ch</strong> IFRS ni<strong>ch</strong>t mehr zulässigen<br />
Quotenkonsolidierung eines wi<strong>ch</strong>tigen<br />
Joint Ventures (IFRS 11) und der Volatilität<br />
im Eigenkapital, die dur<strong>ch</strong> die neu<br />
verlangte vollständige Erfassung von<br />
Verpfli<strong>ch</strong>tungen aus der Personalvorsorge<br />
(IAS 19 Revised) erzeugt wird. Damit<br />
tritt GF einer stetig grösser werdenden<br />
Gemeinde von kleineren und mittleren<br />
S<strong>ch</strong>weizer Konzernen bei, die mit den<br />
Re<strong>ch</strong>nungslegungsents<strong>ch</strong>eiden des<br />
IASB, aber au<strong>ch</strong> der Komplexität des<br />
Regelwerks und dem damit verbundenen<br />
Fehlerrisiko immer mehr Mühe haben.<br />
Zwei verbleibende S<strong>ch</strong>lüsselprojekte werden<br />
diesem Trend wohl weiteren S<strong>ch</strong>ub<br />
verleihen: Umsatzerfassung und Leasing.<br />
Der finale Standard zur Umsatzerfassung<br />
wird im 3. Quartal erwartet. Am 17.<br />
Mai hat das IASB einen neuen Entwurf<br />
zum Thema Leasing veröffentli<strong>ch</strong>t, der<br />
rund 90 Seiten umfasst, in einer «Basis<br />
for Conclusions» auf weiteren rund 130<br />
Seiten begründet und auf nahezu weiteren<br />
40 Seiten mit illustrativen Beispielen<br />
ergänzt wird. Der Autor wird si<strong>ch</strong> in der<br />
nä<strong>ch</strong>sten Ausgabe näher mit diesem<br />
Thema befassen.<br />
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16 re<strong>ch</strong>nungswesen<br />
& controlling<br />
2·13