2.13 - veb.ch
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Aus dem <strong>veb</strong>.<strong>ch</strong><br />
Kapitalerhöhung dur<strong>ch</strong>geführt werden,<br />
ohne dass dazu zusätzli<strong>ch</strong>e Mittel liberiert<br />
werden müssen. Diese Art der Kapitalerhöhung<br />
setzt jedo<strong>ch</strong> voraus, dass<br />
die Zei<strong>ch</strong>nung dur<strong>ch</strong> die bisherigen Aktionäre<br />
erfolgt, da gar keine andere Mögli<strong>ch</strong>keit<br />
besteht, als dass jeder Zei<strong>ch</strong>ner<br />
bereits Aktionär ist und mindestens 20%<br />
des Aktienkapitals einbezahlt hat. Ein<br />
Zei<strong>ch</strong>ner von Inhaberaktien kann si<strong>ch</strong><br />
ni<strong>ch</strong>t von seiner Pfli<strong>ch</strong>t, den Nennwert<br />
einzubezahlen, befreien, indem ein Dritter<br />
mit Zustimmung der Gesells<strong>ch</strong>aft<br />
seine S<strong>ch</strong>uld übernimmt, da eine sol<strong>ch</strong>e<br />
S<strong>ch</strong>uldübernahme eine Umgehung von<br />
OR 683 bewirken würde. Ob es si<strong>ch</strong> bei<br />
Namenaktien glei<strong>ch</strong>ermassen verhält,<br />
konnte im vorliegenden Ents<strong>ch</strong>eid ni<strong>ch</strong>t<br />
geklärt werden, da si<strong>ch</strong> die Parteien mit<br />
keinem Wort zu einer sol<strong>ch</strong>en mögli<strong>ch</strong>en<br />
Grundlage äusserten (4A_512/2012;<br />
BGer, 28.1.2013).<br />
Fa<strong>ch</strong>praxis im Fokus der RAB: Keine Zulassung<br />
als Revisionsexperte<br />
X stellte am 17. Dezember 2007 bei der<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>en Revisionsaufsi<strong>ch</strong>tsbehörde<br />
(RAB) ein Gesu<strong>ch</strong> um Zulassung<br />
als Revisionsexperte. Na<strong>ch</strong> einer summaris<strong>ch</strong>en<br />
Prüfung erteilte die RAB die provisoris<strong>ch</strong>e<br />
Zulassung am 27. Dezember<br />
2007. X ergänzte dana<strong>ch</strong> das Gesu<strong>ch</strong><br />
dur<strong>ch</strong> weitere Unterlagen und Belege.<br />
Daraufhin wies die RAB das Gesu<strong>ch</strong> um<br />
Zulassung als Revisionsexperte am 17.<br />
September 2009 ab mit der Begründung,<br />
dass X die Anforderungen an die Fa<strong>ch</strong>praxis<br />
ni<strong>ch</strong>t erfülle. Gemäss RAG 4 IV<br />
muss die Fa<strong>ch</strong>praxis vorwiegend auf den<br />
Gebieten des Re<strong>ch</strong>nungswesens und<br />
der Re<strong>ch</strong>nungsrevision erworben worden<br />
sein, davon mindestens zwei Drittel unter<br />
Beaufsi<strong>ch</strong>tigung dur<strong>ch</strong> eine zugelassene<br />
Revisionsexpertin oder einen zugelassenen<br />
Revisionsexperten oder dur<strong>ch</strong> eine<br />
ausländis<strong>ch</strong>e Fa<strong>ch</strong>person mit verglei<strong>ch</strong>barer<br />
Qualifikation. Na<strong>ch</strong> der Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung<br />
genügt es dabei, wenn die<br />
Tätigkeit zu 75 % einer Vollzeittätigkeit<br />
ausgeübt wurde. Na<strong>ch</strong> konstanter Praxis<br />
wird die Fa<strong>ch</strong>praxis vor dem Beginn der<br />
Ausbildung hingegen ni<strong>ch</strong>t angere<strong>ch</strong>net.<br />
Na<strong>ch</strong> RAV 7 gilt die Fa<strong>ch</strong>praxis als unter<br />
Beaufsi<strong>ch</strong>tigung erworben, wenn die Gesu<strong>ch</strong>stellerin<br />
oder der Gesu<strong>ch</strong>steller einer<br />
Fa<strong>ch</strong>person, wel<strong>ch</strong>e die gesetzli<strong>ch</strong>en<br />
Anforderungen erfüllt, formell unterstellt<br />
war und die Tätigkeit weisungsgebunden<br />
ausgeübt hat. Eine Tätigkeit unter Beaufsi<strong>ch</strong>tigung<br />
einer Person der glei<strong>ch</strong>en hierar<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>en<br />
Stellung gilt somit ni<strong>ch</strong>t als<br />
beaufsi<strong>ch</strong>tigte Fa<strong>ch</strong>praxis (B-5830/2011;<br />
BVGer, 31.12.2012).<br />
•••<br />
Evangelis<strong>ch</strong>er<br />
Frauenbund Züri<strong>ch</strong> efz<br />
Ein kantonaler Verein<br />
Vorstandskollegin für den Finanzberei<strong>ch</strong> gesu<strong>ch</strong>t<br />
Der efz ist ein 125-jähriger ni<strong>ch</strong>t profitorientierter, kir<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> und konfessionell unabhängiger Verein mit gegen hundert<br />
Mitarbeitenden. Er engagiert si<strong>ch</strong> mit vers<strong>ch</strong>iedenen Angeboten für die Anliegen von Frauen und Kindern und verwaltet<br />
Liegens<strong>ch</strong>aften wie die Siedlung Brahmshof mit 65 Wohnungen. Für die anspru<strong>ch</strong>svolle und spannende Aufgabe,<br />
die Finanzen unseres Vereins zu verantworten, su<strong>ch</strong>en wir eine aufges<strong>ch</strong>lossene, initiative und gerne au<strong>ch</strong> humorvolle<br />
Vorstandskollegin.<br />
Sie sind Fa<strong>ch</strong>frau Finanz- und Re<strong>ch</strong>nungswesen, Treuhänderin oder Expertin Re<strong>ch</strong>nungslegung und Controlling<br />
mit einem eidgenössis<strong>ch</strong> anerkannten Abs<strong>ch</strong>luss und berufli<strong>ch</strong>er Praxis.<br />
Sie haben Erfahrung in strategis<strong>ch</strong>er Arbeit dur<strong>ch</strong> ein behördli<strong>ch</strong>es, politis<strong>ch</strong>es oder ein Vorstandsamt.<br />
Sie können klar in Wort und S<strong>ch</strong>rift kommunizieren und haben Führungserfahrung.<br />
Sie arbeiten gerne in einer von Frauen geführten Institution.<br />
Sie wohnen in der Stadt oder im Kanton Züri<strong>ch</strong> und können monatli<strong>ch</strong> rund 10 Stunden für den Verein<br />
einsetzen (Vorstandssitzungen, Arbeitsgruppen und strategis<strong>ch</strong>e Berei<strong>ch</strong>sführung).<br />
Wir bieten ein interessantes Ehrenamt mit angemessener Ents<strong>ch</strong>ädigung und Weiterbildungsmögli<strong>ch</strong>keiten; weitere<br />
Informationen auf unserer Website: www.vefz.<strong>ch</strong><br />
Ihre Bewerbungen per Mail oder Fragen ri<strong>ch</strong>ten Sie bitte an efz-Präsidentin M. Müller: margarita.mueller@hispeed.<strong>ch</strong><br />
32 re<strong>ch</strong>nungswesen<br />
& controlling<br />
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