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rungswahlen und Selbstverwaltung - Forum Gesundheitspolitik

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Perspektiven der Sozialwahlen <strong>und</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>:<br />

Einleitung<br />

Organisationsrechtsformen sind im demokratischen Verfassungsstaat kein Selbstzweck.<br />

Sie stehen in einer dienenden Funktion sowohl zu den Verfassungsprinzipien<br />

als auch zu den konkret zugewiesenen Aufgaben <strong>und</strong> den Rahmenbedingungen ihrer<br />

effektiven Wahrnehmung.<br />

Unter den Verfassungsprinzipien kommt vor allem dem demokratischen Prinzip<br />

eine die Organisation der Verwaltung prägende Funktion zu, da die gewählte Organisationsrechtsform<br />

die Rückführung des Handelns der Organisation an die den<br />

Staat tragenden Bürger rückbinden <strong>und</strong> damit legitimieren muss.<br />

Von nicht minderer Bedeutung ist – auch aus der Perspektive des Verfassungsrechts<br />

– die Eignung der Organisationsrechtsform für die wirksame, d. h. effiziente<br />

<strong>und</strong> effektive Aufgabenerfüllung. Staatliche Aufgaben werden den einzelnen Verwaltungsträgern<br />

zum Zweck der effektiven Wahrnehmung zugewiesen. Dies bedeutet<br />

aus dem Blickwinkel des Haushaltsrechts ebenso eine wirtschaftlich effiziente<br />

wie aus dem Blickwinkel der Akzeptanz staatlichen Handelns effektive Form der<br />

Aufgabenerfüllung.<br />

Im zweiten Teil der Untersuchung werden diese allgemeinen Vorgaben für die<br />

Bestimmung <strong>und</strong> Modernisierung einer Organisation – hier der Sozialversicherungsträger<br />

<strong>und</strong> der bei ihnen durchzuführenden Sozialwahlen – schrittweise in ihren<br />

allgemeinen Voraussetzungen <strong>und</strong> inhaltlichen Details entfaltet <strong>und</strong> in Bezug auf<br />

den Untersuchungsgegenstand konkretisiert. Ziel ist es dabei, einen allgemeinen<br />

Rahmen für die in den weiteren Teilen der Untersuchung folgende Entwicklung<br />

einzelner Modernisierungsvorschläge abzustecken.<br />

Die Legitimation der Sozialversicherungsträger<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze der demokratischen Legitimation in der funktionalen<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong><br />

Angesichts der großen Bedeutung, die in der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong> – zu der<br />

auch die Sozialversicherungsträger gehören – dem Demokratieprinzip zukommt, ist<br />

die dogmatische Konstruktion der Legitimationsbegründung <strong>und</strong> Legitimationsvermittlung<br />

bei der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong> – wie bei der Exekutive insgesamt 139<br />

– von erheblicher <strong>und</strong> weit reichender Bedeutung.<br />

139<br />

Gesamtbetrachtung bei Schmidt-Aßmann, AöR 116 (1991), S. 329 ff.<br />

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