rungswahlen und Selbstverwaltung - Forum Gesundheitspolitik
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Perspektiven der Sozialwahlen <strong>und</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>:<br />
Einleitung<br />
Organisationsrechtsformen sind im demokratischen Verfassungsstaat kein Selbstzweck.<br />
Sie stehen in einer dienenden Funktion sowohl zu den Verfassungsprinzipien<br />
als auch zu den konkret zugewiesenen Aufgaben <strong>und</strong> den Rahmenbedingungen ihrer<br />
effektiven Wahrnehmung.<br />
Unter den Verfassungsprinzipien kommt vor allem dem demokratischen Prinzip<br />
eine die Organisation der Verwaltung prägende Funktion zu, da die gewählte Organisationsrechtsform<br />
die Rückführung des Handelns der Organisation an die den<br />
Staat tragenden Bürger rückbinden <strong>und</strong> damit legitimieren muss.<br />
Von nicht minderer Bedeutung ist – auch aus der Perspektive des Verfassungsrechts<br />
– die Eignung der Organisationsrechtsform für die wirksame, d. h. effiziente<br />
<strong>und</strong> effektive Aufgabenerfüllung. Staatliche Aufgaben werden den einzelnen Verwaltungsträgern<br />
zum Zweck der effektiven Wahrnehmung zugewiesen. Dies bedeutet<br />
aus dem Blickwinkel des Haushaltsrechts ebenso eine wirtschaftlich effiziente<br />
wie aus dem Blickwinkel der Akzeptanz staatlichen Handelns effektive Form der<br />
Aufgabenerfüllung.<br />
Im zweiten Teil der Untersuchung werden diese allgemeinen Vorgaben für die<br />
Bestimmung <strong>und</strong> Modernisierung einer Organisation – hier der Sozialversicherungsträger<br />
<strong>und</strong> der bei ihnen durchzuführenden Sozialwahlen – schrittweise in ihren<br />
allgemeinen Voraussetzungen <strong>und</strong> inhaltlichen Details entfaltet <strong>und</strong> in Bezug auf<br />
den Untersuchungsgegenstand konkretisiert. Ziel ist es dabei, einen allgemeinen<br />
Rahmen für die in den weiteren Teilen der Untersuchung folgende Entwicklung<br />
einzelner Modernisierungsvorschläge abzustecken.<br />
Die Legitimation der Sozialversicherungsträger<br />
Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze der demokratischen Legitimation in der funktionalen<br />
<strong>Selbstverwaltung</strong><br />
Angesichts der großen Bedeutung, die in der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong> – zu der<br />
auch die Sozialversicherungsträger gehören – dem Demokratieprinzip zukommt, ist<br />
die dogmatische Konstruktion der Legitimationsbegründung <strong>und</strong> Legitimationsvermittlung<br />
bei der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong> – wie bei der Exekutive insgesamt 139<br />
– von erheblicher <strong>und</strong> weit reichender Bedeutung.<br />
139<br />
Gesamtbetrachtung bei Schmidt-Aßmann, AöR 116 (1991), S. 329 ff.<br />
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