rungswahlen und Selbstverwaltung - Forum Gesundheitspolitik
rungswahlen und Selbstverwaltung - Forum Gesundheitspolitik
rungswahlen und Selbstverwaltung - Forum Gesundheitspolitik
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tradition dieses Verwaltungstypus ausgeglichen bzw. gerechtfertigt <strong>und</strong> damit hingenommen<br />
werden.<br />
Der Hauptmangel dieser Argumentation liegt darin, dass ihre Orientierung an der<br />
Ministerialverwaltung als Regelmodell demokratischer Legitimation der Exekutive<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> des normativen Bef<strong>und</strong>es im B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesverfassungsrecht<br />
145 zu eng ist <strong>und</strong> sie zudem verkennt, dass das Gr<strong>und</strong>gesetz Demokratie als<br />
gestaltungsoffenes Prinzip versteht, das sich einer Verkürzung auf ein starres Schema<br />
entzieht. 146 Besonders deutlich wird dies, wenn man sich den Widerspruch zur<br />
Gedankenführung im Facharztbeschluss vor Augen führt, bei dem das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
deutlich gemacht hat, dass die Ministerialverwaltung gerade kein<br />
zwingender Maßstab für Legitimationsanforderungen an die funktionale <strong>Selbstverwaltung</strong><br />
sein kann. 147<br />
Die vor allem durch Ernst Thomas Emde 148 entwickelte These von der autonomen<br />
Legitimation der Träger funktionaler <strong>Selbstverwaltung</strong> leugnet das Bestehen eines<br />
Defizits personeller demokratischer Legitimation, indem sie das Verbandsvolk –<br />
d. h. die Mitglieder – als originäres Subjekt demokratischer Legitimation ansieht<br />
<strong>und</strong> die funktionale <strong>Selbstverwaltung</strong> mit der kommunalen <strong>Selbstverwaltung</strong> auf<br />
eine vergleichbare Stufe stellt. Die autonome Legitimation soll die fehlende personelle<br />
Rückbindung durch Ernennungsketten kompensieren. 149<br />
Mit der Qualifizierung des Verbandsvolks bzw. der Mitglieder als originärdemokratischem<br />
Legitimationssubjekt überdehnt Emde indes die Interpretationsmöglichkeiten<br />
des Demokratieprinzips, auch wenn man von einem weiten Verständnis<br />
im Sinne eines durch den Gesetzgeber ausgestaltungsfähigen Prinzips oder Optimierungsgebotes<br />
ausgeht. Das Staatsvolk kann nach dem Gr<strong>und</strong>gesetz als originäres<br />
Legitimationssubjekt nur in den durch die Verfassung ausdrücklich vorgezeichvorgezeichneten<br />
Bereichen tätig werden: auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene sowie auf<br />
der kommunalen Ebene. Dahinter steht der Gedanke, dass die für das Staatsvolk<br />
prägende unbestimmte Allgemeinheit der Bürger nur bei einer Anknüpfung an das<br />
neutrale Merkmal des Gebietes erfasst werden kann, so dass nach dem Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
nur das Volk in den Gebietskörperschaften als originäres Legitimationssubjekt anerkannt<br />
werden kann. 150 Zumindest insoweit besteht ein Verfassungsvorbehalt 151 , der<br />
145<br />
146<br />
147<br />
148<br />
149<br />
150<br />
Siehe dazu Kluth, in: Schnapp (Hrsg.), Funktionale <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>und</strong> Demokratieprinzip<br />
– am Beispiel der Sozialversicherung, 2001, S. 17 (25 ff.).<br />
Dazu näher Schnapp, in: v. Münch/Kunig (Hrsg.), Gr<strong>und</strong>gesetz Kommentar, Bd. 2, 5. Auflage<br />
2001, Art. 20 Rdnr. 14, der zwischen einem Typuskern <strong>und</strong> einem Bereich unterscheidet,<br />
in dem der Gesetzgeber Gestaltungsfreiheit besitzt. Kritisch zu einer starren <strong>und</strong> vorwiegend<br />
hierarchischen Interpretation des Demokratieprinzips auch Bryde, in: Redaktion Kritische<br />
Justiz (Hrsg.), Demokratie <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz, 2000, S. 59 ff. m. w. N.<br />
BVerfG vom 09.05.1972, BVerfGE 33, 125 (159).<br />
Emde, Die demokratische Legitimation der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong>, 1991, S. 49 ff.<br />
Emde, Die demokratische Legitimation der funktionalen <strong>Selbstverwaltung</strong>, 1991, S. 382 ff.<br />
Insoweit kann der Gesetzgeber neben den im Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>und</strong> den Landesverfassungen<br />
pflichtig vorgeschriebenen unmittelbaren Beteiligungen der Staatsbürger an der Kreation von<br />
Staatsorganen durch Wahl oder die Mitwirkung an Sachfragen durch Abstimmung weitere<br />
hinzufügen, wie es etwa auf kommunaler Ebene durch die Direktwahl der Bürgermeister <strong>und</strong><br />
44