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Bürgermeister übergab Urkunde an Sonja Köppe - Gemeinde ...

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Apotheken / Mitteilungen<br />

Käbschütztaler <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

für den Bereich<br />

Meißen und Lommatzsch<br />

Zur Anforderung des Bereitschaftsarztes für<br />

den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst im<br />

Zeitraum:<br />

Montag, Dienstag<br />

19 bis 7 Uhr<br />

Mittwoch<br />

14 bis 7 Uhr<br />

Donnerstag<br />

19 bis 7 Uhr<br />

Freitag<br />

14 bis 7 Uhr<br />

Samstag, Sonntag und feiertags 7 bis 7 Uhr<br />

steht die zentrale Rufnummer: Rettungsleitstelle<br />

Meißen Tel.: 03521 – 738521zur Verfügung.<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Apotheken<br />

Bereich Meißen<br />

werktags 18.00 bis 7.00 Uhr<br />

Samstag 16.00 bis Sonntag 8.00 Uhr<br />

Sonntag 8.00 bis Montag 7.00 Uhr<br />

17.02. Sonnen-Apotheke Meißen<br />

18.02. Spitzgrund-Apotheke Coswig<br />

19.02. Triebischtal-Apotheke Meißen<br />

20.02. Rathaus-Apotheke Weinböhla<br />

21.02. Sonnen-Apotheke Meißen<br />

22.02. Neue Apotheke Coswig<br />

23.02. Markt-Apotheke Meißen<br />

24.02. Triebischtal-Apotheke Meißen<br />

25.02. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />

26.02. Rathaus-Apotheke Coswig<br />

27.02. Elbtal-Apotheke Meißen<br />

28.02. Rinck’sche Apotheke Meißen<br />

01.03. Regenbogen-Apotheke Meißen<br />

02.03. Alte Apotheke Weinböhla<br />

03.03. Apotheke im Kaufl<strong>an</strong>d Meißen<br />

04.03. Rathaus-Apotheke Coswig<br />

05.03. Moritz-Apotheke Meißen<br />

06.03. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />

07.03. Apotheke im Kaufl<strong>an</strong>d Meißen<br />

08.03. Spitzgrund-Apotheke Coswig<br />

09.03. Moritz-Apotheke Meißen<br />

10.03. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />

11.03. Kronen-Apotheke Coswig<br />

12.03. Rathaus-Apotheke Weinböhla<br />

13.03. Sonnen-Apotheke Meißen<br />

14.03. Neue Apotheke Coswig<br />

15.03. Markt-Apotheke Meißen<br />

16.03. Rathaus-Apotheke Coswig<br />

17.03. Sonnen-Apotheke Meißen<br />

18.03. Elbtal-Apotheke Meißen<br />

19.03. Regenbogen-Apotheke Meißen<br />

Information des Zweckverb<strong>an</strong>des Wasserversorgung<br />

„Meißner Hochl<strong>an</strong>d“ zum Wasserverbrauch auf<br />

bewohnten oder gewerblich genutzten Grundstücken<br />

Der Zweckverb<strong>an</strong>d erfüllt für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Käbschütztal, Ketzerbachtal, Leuben-Schleinitz<br />

und Ortsteile der Stadt Nossen die Pflichtaufgabe,<br />

alle Einwohner mit Trinkwasser zu<br />

versorgen, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung<br />

entspricht. Dazu wurden in<br />

den verg<strong>an</strong>genen Jahren wasserwirtschaftliche<br />

Anlagen nach den allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

Regeln der Technik s<strong>an</strong>iert oder neu gebaut. In<br />

den Ortsteilen wurden die Ortsnetzleitungen<br />

und die Trinkwasserhaus<strong>an</strong>schlussleitungen<br />

neu verlegt.<br />

Im Rahmen von Versammlungen und einzelnen<br />

Beratungen wurden die Grundstückseigentümer<br />

über den Bau und die Inbetriebnahme<br />

der Haus<strong>an</strong>schlussleitungen ausführlich<br />

informiert.<br />

Mit der Abnahmebescheinigung für die<br />

Grundstücke wurde uns von den Eigentümern<br />

oder ggf. deren Beauftragten schriftlich bestätigt,<br />

dass keine Verbindungen zu Brunnen<br />

bestehen.<br />

Die Wasserversorgungssatzung wurde nicht<br />

nur öffentlich bek<strong>an</strong>nt gemacht, sie wurde den<br />

Grundstückseigentümer zur Einwohnerversammlung<br />

ausgereicht. Darin ist u.a. geregelt,<br />

dass die öffentliche Wasserversorgung innerhalb<br />

von vier Wochen nach Fertigstellung der<br />

Haus<strong>an</strong>schlussleitung zu benutzen ist und der<br />

häusliche Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung<br />

zu entnehmen ist.<br />

Welche gesetzlichen Grundlagen sind von<br />

dem Versorger und dem Grundstückseigentümer<br />

einzuhalten?<br />

Die Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG des Rates,<br />

welche in der Trinkwasserverordnung als<br />

Bundesgesetz umgesetzt ist, die Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung<br />

mit Wasser, DIN-Vorschriften und allgemein<br />

<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Regeln der Technik sowie<br />

die Wasserversorgungssatzung des Verb<strong>an</strong>des<br />

bilden für eine einw<strong>an</strong>dfreie Trinkwasserversorgung<br />

die gesetzlichen und technischen<br />

Anforderungen für den Wasserversorger und<br />

die Grundstückseigentümer.<br />

Welche Anforderungen werden <strong>an</strong> das Trinkwasser<br />

gestellt?<br />

Nach der Trinkwasserverordnung muss<br />

Trinkwasser frei von Kr<strong>an</strong>kheitserregern, genusstauglich<br />

und rein sein. Trinkwasser muss<br />

so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss<br />

oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen<br />

Gesundheit, insbesondere durch Kr<strong>an</strong>kheitserreger,<br />

ausgeschlossen ist. Für die Einhaltung<br />

der Grenzwerte und hohen Qualitäts<strong>an</strong>forderungen<br />

sowie entsprechende Kontrollen<br />

sind die Wasserversorgungsunternehmen<br />

zuständig und zugleich ver<strong>an</strong>twortlich.<br />

Der Wasserversorger hat nach den Vorgaben<br />

der Trinkwasserverordnung Wasseruntersuchungen<br />

im Rahmen der Eigenkontrolle durchzuführen.<br />

Zusätzlich wird die öffentliche Wasserversorgung<br />

durch das zuständige Gesundheitsamt<br />

überwacht. Entsprechende Kontrollen<br />

erfolgen spont<strong>an</strong> und un<strong>an</strong>gekündigt.<br />

Wasser<strong>an</strong>alysen von Trinkwasser aus der öffentlichen<br />

Wasserversorgung enthalten bis zu<br />

150 Einzelparameter. Die Wasserproben werden<br />

in einem entsprechend zugelassenen Labor<br />

untersucht und ausgewertet.<br />

Trinkwasser im häuslichen Bereich<br />

Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch ist<br />

nach der Wasserversorgungssatzung der öffentlichen<br />

Wasserversorgung zu entnehmen.<br />

Es ist zu verwenden für Trinkwasser (Speisezubereitung,<br />

Getränkezubereitung u.a.), als<br />

Wasser zur Körperpflege und Reinigung sowie<br />

für die Geschirr- und Wäschereinigung.<br />

Warum werden Brunnen zusätzlich zur öffentlichen<br />

Wasserversorgung betrieben?<br />

Oft werden diese Brunnen durch ihre Besitzer<br />

über Generationen genutzt (auch gemeinschaftlich<br />

durch mehrere Grundstücke). Der<br />

Bewertungsmaßstab ist die Ergiebigkeit und<br />

der optische Eindruck des Wassers. Qualitative<br />

Erwägungen spielen keine Rolle. Oftmals<br />

wird argumentiert, dass Eltern und Großeltern<br />

„alt“ geworden sind und das Vieh das Wasser<br />

auch immer <strong>an</strong>genommen hat. Nicht beachtet<br />

wird dabei, dass der Wasserverbrauch in der<br />

heutigen Zeit wesentlich höher ist als früher<br />

und dadurch das Wassereinzugsgebiet der<br />

Brunnen größer ist. Somit sind die Möglichkeiten<br />

durch Verunreinigungen gestiegen.<br />

Mit der Nutzung des eigenen Wassers soll der<br />

Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz<br />

reduziert werden. Dabei werden oft die Kosten<br />

für die Brunnen, die Gefahr für die Gesundheit,<br />

die gesetzlichen Vorschriften und<br />

die rechtlichen Auswirkungen nicht beachtet.<br />

Rechtliche Stellung der Betreiber eines<br />

Brunnens<br />

Über die gesetzlich fixierte Ver<strong>an</strong>twortung<br />

fehlen oft das nötige Rechtswissen und<br />

Rechtsbewusstsein, gerade gegenüber Dritten.<br />

Dieser Sachverhalt trifft zum Beispiel zu,<br />

wenn Brunneneigentümer Mieter oder auch<br />

<strong>an</strong>dere Grundstücke mit Wasser versorgen.<br />

Vor dem Gesetz nehmen sie hier die Stelle des<br />

Wasserversorgers ein, sind somit den Pflichten<br />

eines Wasserversorgers gleichgestellt.<br />

Wasserqualität in Brunnen<br />

Nach den Erfahrungen des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />

haben Brunnenbesitzer Wasseruntersuchungen,<br />

aus Kostengründen nur selten, und wenn,<br />

d<strong>an</strong>n mit einem geringen Untersuchungsumf<strong>an</strong>g,<br />

vornehmen lassen. Dabei wurden überwiegend<br />

nur wenige chemische Parameter<br />

<strong>an</strong>alysiert und keine bakteriologische Untersuchung<br />

vorgenommen. Wasseruntersuchungen<br />

in Apotheken und Untersuchungen durch<br />

nicht ortsfeste Untersuchungsstellen (werden<br />

6 19.02.2007

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