Bürgermeister übergab Urkunde an Sonja Köppe - Gemeinde ...
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Apotheken / Mitteilungen<br />
Käbschütztaler <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
für den Bereich<br />
Meißen und Lommatzsch<br />
Zur Anforderung des Bereitschaftsarztes für<br />
den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst im<br />
Zeitraum:<br />
Montag, Dienstag<br />
19 bis 7 Uhr<br />
Mittwoch<br />
14 bis 7 Uhr<br />
Donnerstag<br />
19 bis 7 Uhr<br />
Freitag<br />
14 bis 7 Uhr<br />
Samstag, Sonntag und feiertags 7 bis 7 Uhr<br />
steht die zentrale Rufnummer: Rettungsleitstelle<br />
Meißen Tel.: 03521 – 738521zur Verfügung.<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Apotheken<br />
Bereich Meißen<br />
werktags 18.00 bis 7.00 Uhr<br />
Samstag 16.00 bis Sonntag 8.00 Uhr<br />
Sonntag 8.00 bis Montag 7.00 Uhr<br />
17.02. Sonnen-Apotheke Meißen<br />
18.02. Spitzgrund-Apotheke Coswig<br />
19.02. Triebischtal-Apotheke Meißen<br />
20.02. Rathaus-Apotheke Weinböhla<br />
21.02. Sonnen-Apotheke Meißen<br />
22.02. Neue Apotheke Coswig<br />
23.02. Markt-Apotheke Meißen<br />
24.02. Triebischtal-Apotheke Meißen<br />
25.02. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />
26.02. Rathaus-Apotheke Coswig<br />
27.02. Elbtal-Apotheke Meißen<br />
28.02. Rinck’sche Apotheke Meißen<br />
01.03. Regenbogen-Apotheke Meißen<br />
02.03. Alte Apotheke Weinböhla<br />
03.03. Apotheke im Kaufl<strong>an</strong>d Meißen<br />
04.03. Rathaus-Apotheke Coswig<br />
05.03. Moritz-Apotheke Meißen<br />
06.03. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />
07.03. Apotheke im Kaufl<strong>an</strong>d Meißen<br />
08.03. Spitzgrund-Apotheke Coswig<br />
09.03. Moritz-Apotheke Meißen<br />
10.03. Hahnem<strong>an</strong>n-Apotheke Meißen<br />
11.03. Kronen-Apotheke Coswig<br />
12.03. Rathaus-Apotheke Weinböhla<br />
13.03. Sonnen-Apotheke Meißen<br />
14.03. Neue Apotheke Coswig<br />
15.03. Markt-Apotheke Meißen<br />
16.03. Rathaus-Apotheke Coswig<br />
17.03. Sonnen-Apotheke Meißen<br />
18.03. Elbtal-Apotheke Meißen<br />
19.03. Regenbogen-Apotheke Meißen<br />
Information des Zweckverb<strong>an</strong>des Wasserversorgung<br />
„Meißner Hochl<strong>an</strong>d“ zum Wasserverbrauch auf<br />
bewohnten oder gewerblich genutzten Grundstücken<br />
Der Zweckverb<strong>an</strong>d erfüllt für die <strong>Gemeinde</strong><br />
Käbschütztal, Ketzerbachtal, Leuben-Schleinitz<br />
und Ortsteile der Stadt Nossen die Pflichtaufgabe,<br />
alle Einwohner mit Trinkwasser zu<br />
versorgen, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung<br />
entspricht. Dazu wurden in<br />
den verg<strong>an</strong>genen Jahren wasserwirtschaftliche<br />
Anlagen nach den allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />
Regeln der Technik s<strong>an</strong>iert oder neu gebaut. In<br />
den Ortsteilen wurden die Ortsnetzleitungen<br />
und die Trinkwasserhaus<strong>an</strong>schlussleitungen<br />
neu verlegt.<br />
Im Rahmen von Versammlungen und einzelnen<br />
Beratungen wurden die Grundstückseigentümer<br />
über den Bau und die Inbetriebnahme<br />
der Haus<strong>an</strong>schlussleitungen ausführlich<br />
informiert.<br />
Mit der Abnahmebescheinigung für die<br />
Grundstücke wurde uns von den Eigentümern<br />
oder ggf. deren Beauftragten schriftlich bestätigt,<br />
dass keine Verbindungen zu Brunnen<br />
bestehen.<br />
Die Wasserversorgungssatzung wurde nicht<br />
nur öffentlich bek<strong>an</strong>nt gemacht, sie wurde den<br />
Grundstückseigentümer zur Einwohnerversammlung<br />
ausgereicht. Darin ist u.a. geregelt,<br />
dass die öffentliche Wasserversorgung innerhalb<br />
von vier Wochen nach Fertigstellung der<br />
Haus<strong>an</strong>schlussleitung zu benutzen ist und der<br />
häusliche Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung<br />
zu entnehmen ist.<br />
Welche gesetzlichen Grundlagen sind von<br />
dem Versorger und dem Grundstückseigentümer<br />
einzuhalten?<br />
Die Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG des Rates,<br />
welche in der Trinkwasserverordnung als<br />
Bundesgesetz umgesetzt ist, die Verordnung<br />
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung<br />
mit Wasser, DIN-Vorschriften und allgemein<br />
<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Regeln der Technik sowie<br />
die Wasserversorgungssatzung des Verb<strong>an</strong>des<br />
bilden für eine einw<strong>an</strong>dfreie Trinkwasserversorgung<br />
die gesetzlichen und technischen<br />
Anforderungen für den Wasserversorger und<br />
die Grundstückseigentümer.<br />
Welche Anforderungen werden <strong>an</strong> das Trinkwasser<br />
gestellt?<br />
Nach der Trinkwasserverordnung muss<br />
Trinkwasser frei von Kr<strong>an</strong>kheitserregern, genusstauglich<br />
und rein sein. Trinkwasser muss<br />
so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss<br />
oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen<br />
Gesundheit, insbesondere durch Kr<strong>an</strong>kheitserreger,<br />
ausgeschlossen ist. Für die Einhaltung<br />
der Grenzwerte und hohen Qualitäts<strong>an</strong>forderungen<br />
sowie entsprechende Kontrollen<br />
sind die Wasserversorgungsunternehmen<br />
zuständig und zugleich ver<strong>an</strong>twortlich.<br />
Der Wasserversorger hat nach den Vorgaben<br />
der Trinkwasserverordnung Wasseruntersuchungen<br />
im Rahmen der Eigenkontrolle durchzuführen.<br />
Zusätzlich wird die öffentliche Wasserversorgung<br />
durch das zuständige Gesundheitsamt<br />
überwacht. Entsprechende Kontrollen<br />
erfolgen spont<strong>an</strong> und un<strong>an</strong>gekündigt.<br />
Wasser<strong>an</strong>alysen von Trinkwasser aus der öffentlichen<br />
Wasserversorgung enthalten bis zu<br />
150 Einzelparameter. Die Wasserproben werden<br />
in einem entsprechend zugelassenen Labor<br />
untersucht und ausgewertet.<br />
Trinkwasser im häuslichen Bereich<br />
Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch ist<br />
nach der Wasserversorgungssatzung der öffentlichen<br />
Wasserversorgung zu entnehmen.<br />
Es ist zu verwenden für Trinkwasser (Speisezubereitung,<br />
Getränkezubereitung u.a.), als<br />
Wasser zur Körperpflege und Reinigung sowie<br />
für die Geschirr- und Wäschereinigung.<br />
Warum werden Brunnen zusätzlich zur öffentlichen<br />
Wasserversorgung betrieben?<br />
Oft werden diese Brunnen durch ihre Besitzer<br />
über Generationen genutzt (auch gemeinschaftlich<br />
durch mehrere Grundstücke). Der<br />
Bewertungsmaßstab ist die Ergiebigkeit und<br />
der optische Eindruck des Wassers. Qualitative<br />
Erwägungen spielen keine Rolle. Oftmals<br />
wird argumentiert, dass Eltern und Großeltern<br />
„alt“ geworden sind und das Vieh das Wasser<br />
auch immer <strong>an</strong>genommen hat. Nicht beachtet<br />
wird dabei, dass der Wasserverbrauch in der<br />
heutigen Zeit wesentlich höher ist als früher<br />
und dadurch das Wassereinzugsgebiet der<br />
Brunnen größer ist. Somit sind die Möglichkeiten<br />
durch Verunreinigungen gestiegen.<br />
Mit der Nutzung des eigenen Wassers soll der<br />
Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz<br />
reduziert werden. Dabei werden oft die Kosten<br />
für die Brunnen, die Gefahr für die Gesundheit,<br />
die gesetzlichen Vorschriften und<br />
die rechtlichen Auswirkungen nicht beachtet.<br />
Rechtliche Stellung der Betreiber eines<br />
Brunnens<br />
Über die gesetzlich fixierte Ver<strong>an</strong>twortung<br />
fehlen oft das nötige Rechtswissen und<br />
Rechtsbewusstsein, gerade gegenüber Dritten.<br />
Dieser Sachverhalt trifft zum Beispiel zu,<br />
wenn Brunneneigentümer Mieter oder auch<br />
<strong>an</strong>dere Grundstücke mit Wasser versorgen.<br />
Vor dem Gesetz nehmen sie hier die Stelle des<br />
Wasserversorgers ein, sind somit den Pflichten<br />
eines Wasserversorgers gleichgestellt.<br />
Wasserqualität in Brunnen<br />
Nach den Erfahrungen des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />
haben Brunnenbesitzer Wasseruntersuchungen,<br />
aus Kostengründen nur selten, und wenn,<br />
d<strong>an</strong>n mit einem geringen Untersuchungsumf<strong>an</strong>g,<br />
vornehmen lassen. Dabei wurden überwiegend<br />
nur wenige chemische Parameter<br />
<strong>an</strong>alysiert und keine bakteriologische Untersuchung<br />
vorgenommen. Wasseruntersuchungen<br />
in Apotheken und Untersuchungen durch<br />
nicht ortsfeste Untersuchungsstellen (werden<br />
6 19.02.2007