Bürgermeister übergab Urkunde an Sonja Köppe - Gemeinde ...
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Käbschütztaler <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Mitteilungen<br />
in Schulen oder <strong>an</strong>deren öffentlichen Einrichtungen<br />
<strong>an</strong>geboten) sind keine ausreichenden<br />
Untersuchungen, diese haben eher orientierenden<br />
Charakter.<br />
Vielleicht schaut jetzt der eine oder <strong>an</strong>dere Brunnenbesitzer<br />
nach, welchen Analysenumf<strong>an</strong>g die<br />
letzte Wasserprobe hatte und in welchem Jahr sie<br />
vorgenommen wurde. Eine kleine chemische<br />
Untersuchung könnte ca. 10 einzelne Parameter<br />
ausweisen. Bitte prüfen Sie auch, ob die Analyse<br />
von einem für Trinkwasser<strong>an</strong>alytik zugelassenen<br />
Labor durchgeführt wurde.<br />
Die Analyse weniger Einzelparameter k<strong>an</strong>n<br />
nur eine unvollkommene Beurteilung des<br />
Wassers ergeben und erlaubt keine Aussage<br />
über eine unbedenkliche Verwendbarkeit als<br />
Trinkwasser.<br />
Die Einzugsgebiete von Brunnen im ländlich<br />
geprägten Raum werden intensiv l<strong>an</strong>dwirtschaftlich<br />
oder gärtnerisch genutzt. Mitunter<br />
befindet sich unmittelbar neben dem Brunnen<br />
die Klärgrube mit Versickerung.<br />
Die zurückliegende und auch gegenwärtige<br />
überwiegend l<strong>an</strong>dwirtschaftliche und gärtnerische<br />
Nutzung der Grundstücke lässt eine Gefährdung<br />
des Grundwassers befürchten, auch<br />
über den Eintrag von Dünger und Pfl<strong>an</strong>zenschutzmitteln.<br />
Nach den Erfahrungen des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />
und des Gesundheitsamtes liegen für Brunnen<br />
meist Grenzwertüberschreitungen für Nitrat,<br />
den pH-Wert und bakteriologische Beeinträchtigungen<br />
vor. Der bauliche Zust<strong>an</strong>d und<br />
die Wasserbeschaffenheit privater Brunnen<br />
entsprechen oftmals nicht den hygienischen<br />
Anforderungen und sind als gesundheitlich<br />
bedenklich zu bewerten. Umf<strong>an</strong>greiche chemische<br />
Untersuchungen oder Angaben zu<br />
Pfl<strong>an</strong>zenschutzmitteln, die über Bodenpassagen<br />
in die Brunnen gel<strong>an</strong>gen können, liegen<br />
erst gar nicht vor.<br />
Unbeachtet bleibt oft auch, dass sich private<br />
Brunnen unmittelbar <strong>an</strong> der Straße befinden.<br />
Wird im Winter Tausalz gestreut, so k<strong>an</strong>n<br />
auch hier ein Eintrag in den Brunnen über die<br />
Bodenpassage erfolgen.<br />
Was sind Brauchwasser<strong>an</strong>lagen?<br />
Brauchwasser<strong>an</strong>lagen sind Anlagen, die zur<br />
Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt<br />
sind, das nicht die Qualität von Wasser für den<br />
menschlichen Gebrauch hat und die im Haushalt<br />
zusätzlich zu den Anlagen mit öffentlichem<br />
Anschluss installiert werden (Brunnen,<br />
Regenwasserzisternen). Die Inbetriebnahme<br />
und der Betrieb dieser Anlagen sind, soweit es<br />
noch nicht erfolgt ist, unverzüglich dem Gesundheitsamt<br />
und dem Wasserversorger <strong>an</strong>zuzeigen.<br />
Diese Anlagen dürfen nur zur Toilettenspülung,<br />
zur Bewässerung von Grünpfl<strong>an</strong>zen/Garten<br />
und zu Feuerlöschzwecken<br />
genutzt werden.<br />
19.02.2007<br />
Warum darf es keine Verbindung zwischen<br />
Brauchwasser<strong>an</strong>lage (Brunnen / Regenwasserzisterne)<br />
und der öffentlichen Wasserversorgung<br />
geben?<br />
Nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung<br />
und der Wasserversorgungssatzung k<strong>an</strong>n<br />
unter bestimmten Voraussetzungen Brauchwasser<br />
nur für die Toilettenspülung und die<br />
Gartenbewässerung eingesetzt werden.<br />
Bei einer gleichzeitigen Nutzung der öffentlichen<br />
Wasserversorgung und einer Brauchwasser<strong>an</strong>lage<br />
/ Brunnen sind besondere Vorschriften<br />
zu beachten, um eine hygienische<br />
Gefährdung für die Allgemeinheit auszuschließen.<br />
Dazu muss eine vollständige Trennung der<br />
Versorgungs<strong>an</strong>lagen vorh<strong>an</strong>den sein. Das<br />
heißt, dass die unterschiedlichen Versorgungssysteme<br />
durch getrennte und farblich<br />
eindeutig vonein<strong>an</strong>der abgesetzte Hausleitungen<br />
gekennzeichnet sein müssen. Eine<br />
Verbindung dieser Anlagen ist nicht zulässig.<br />
Auch Rohrtrenner stellen eine Verbindung<br />
dar. Sie dürfen nur eingesetzt werden,<br />
wenn beide Versorgungssysteme der regelmäßigen<br />
Trinkwasserüberwachung unterliegen<br />
und Trinkwasserqualität nachgewiesen<br />
wird.<br />
Verbindungen zwischen der öffentlichen<br />
Wasserversorgung und der Brauchwasser<strong>an</strong>lage<br />
/ Brunnen dürfen nicht bestehen, weil die<br />
Möglichkeit besteht, dass im Falle von Betriebsstörungen<br />
Brauchwasser in das öffentliche<br />
Leitungsnetz gel<strong>an</strong>gen k<strong>an</strong>n.<br />
Ausdrücklichen weisen wir <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
auf den § 17 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung<br />
hin. – Werden durch eine vorsätzliche<br />
Verbindung der Trinkwasser- und Brauchwasserleitungen<br />
Kr<strong>an</strong>kheiten oder Kr<strong>an</strong>kheitserreger<br />
verbreitet, so stellt dies gemäß §<br />
24 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung eine<br />
Straftat dar.<br />
Zum Schutz aller Wasserverbraucher werden<br />
Haus<strong>an</strong>schlussleitungen und Hausinstallationen<br />
insbesondere auf Querverbindungen<br />
überprüft!<br />
Der Zweckverb<strong>an</strong>d überprüft seit einiger Zeit,<br />
in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt<br />
Meißen, die Trinkwasserversorgung mehrerer<br />
Grundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> Käbschütztal,<br />
weil der Wasserverbrauch, bezogen auf die im<br />
Grundstück gemeldeten Einwohner, weniger<br />
als 10 m 3 / Einwohner und Jahr betrug.<br />
Durchschnittlich werden im Verb<strong>an</strong>dsgebiet<br />
ca. 20 m 3 Trinkwasser / Einwohner und Jahr<br />
verbraucht. Bundesweit werden etwa 30 m 3<br />
Trinkwasser / Einwohner und Jahr ver<strong>an</strong>schlagt.<br />
Der geringe Wasserverbrauch aus dem öffentlichen<br />
Netz resultiert zum Teil aus der intensiven<br />
Nutzung von Brunnen, eben auch im<br />
häuslichen Bereich.<br />
Mit der Überprüfung wurde in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Käbschütztal begonnen. In den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Ketzerbachtal, Leuben-Schleinitz und Ortsteilen<br />
der Stadt Nossen erfolgt die Kontrolle in<br />
den nächsten Wochen.<br />
Ergebnisse der Überprüfung<br />
Eine ausführliche Information der Grundstückseigentümer<br />
zu diesem Sachverhalt führte<br />
bei ca. 25 Grundstückseigentümern dazu,<br />
dass durch sofortige Umbaumaßnahmen in<br />
der Hausinstallation die öffentliche Wasserversorgung<br />
entsprechend der Trinkwasserverordnung<br />
und der Satzung des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />
genutzt wird.<br />
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