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Bürgermeister übergab Urkunde an Sonja Köppe - Gemeinde ...

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Käbschütztaler <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Mitteilungen<br />

in Schulen oder <strong>an</strong>deren öffentlichen Einrichtungen<br />

<strong>an</strong>geboten) sind keine ausreichenden<br />

Untersuchungen, diese haben eher orientierenden<br />

Charakter.<br />

Vielleicht schaut jetzt der eine oder <strong>an</strong>dere Brunnenbesitzer<br />

nach, welchen Analysenumf<strong>an</strong>g die<br />

letzte Wasserprobe hatte und in welchem Jahr sie<br />

vorgenommen wurde. Eine kleine chemische<br />

Untersuchung könnte ca. 10 einzelne Parameter<br />

ausweisen. Bitte prüfen Sie auch, ob die Analyse<br />

von einem für Trinkwasser<strong>an</strong>alytik zugelassenen<br />

Labor durchgeführt wurde.<br />

Die Analyse weniger Einzelparameter k<strong>an</strong>n<br />

nur eine unvollkommene Beurteilung des<br />

Wassers ergeben und erlaubt keine Aussage<br />

über eine unbedenkliche Verwendbarkeit als<br />

Trinkwasser.<br />

Die Einzugsgebiete von Brunnen im ländlich<br />

geprägten Raum werden intensiv l<strong>an</strong>dwirtschaftlich<br />

oder gärtnerisch genutzt. Mitunter<br />

befindet sich unmittelbar neben dem Brunnen<br />

die Klärgrube mit Versickerung.<br />

Die zurückliegende und auch gegenwärtige<br />

überwiegend l<strong>an</strong>dwirtschaftliche und gärtnerische<br />

Nutzung der Grundstücke lässt eine Gefährdung<br />

des Grundwassers befürchten, auch<br />

über den Eintrag von Dünger und Pfl<strong>an</strong>zenschutzmitteln.<br />

Nach den Erfahrungen des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />

und des Gesundheitsamtes liegen für Brunnen<br />

meist Grenzwertüberschreitungen für Nitrat,<br />

den pH-Wert und bakteriologische Beeinträchtigungen<br />

vor. Der bauliche Zust<strong>an</strong>d und<br />

die Wasserbeschaffenheit privater Brunnen<br />

entsprechen oftmals nicht den hygienischen<br />

Anforderungen und sind als gesundheitlich<br />

bedenklich zu bewerten. Umf<strong>an</strong>greiche chemische<br />

Untersuchungen oder Angaben zu<br />

Pfl<strong>an</strong>zenschutzmitteln, die über Bodenpassagen<br />

in die Brunnen gel<strong>an</strong>gen können, liegen<br />

erst gar nicht vor.<br />

Unbeachtet bleibt oft auch, dass sich private<br />

Brunnen unmittelbar <strong>an</strong> der Straße befinden.<br />

Wird im Winter Tausalz gestreut, so k<strong>an</strong>n<br />

auch hier ein Eintrag in den Brunnen über die<br />

Bodenpassage erfolgen.<br />

Was sind Brauchwasser<strong>an</strong>lagen?<br />

Brauchwasser<strong>an</strong>lagen sind Anlagen, die zur<br />

Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt<br />

sind, das nicht die Qualität von Wasser für den<br />

menschlichen Gebrauch hat und die im Haushalt<br />

zusätzlich zu den Anlagen mit öffentlichem<br />

Anschluss installiert werden (Brunnen,<br />

Regenwasserzisternen). Die Inbetriebnahme<br />

und der Betrieb dieser Anlagen sind, soweit es<br />

noch nicht erfolgt ist, unverzüglich dem Gesundheitsamt<br />

und dem Wasserversorger <strong>an</strong>zuzeigen.<br />

Diese Anlagen dürfen nur zur Toilettenspülung,<br />

zur Bewässerung von Grünpfl<strong>an</strong>zen/Garten<br />

und zu Feuerlöschzwecken<br />

genutzt werden.<br />

19.02.2007<br />

Warum darf es keine Verbindung zwischen<br />

Brauchwasser<strong>an</strong>lage (Brunnen / Regenwasserzisterne)<br />

und der öffentlichen Wasserversorgung<br />

geben?<br />

Nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung<br />

und der Wasserversorgungssatzung k<strong>an</strong>n<br />

unter bestimmten Voraussetzungen Brauchwasser<br />

nur für die Toilettenspülung und die<br />

Gartenbewässerung eingesetzt werden.<br />

Bei einer gleichzeitigen Nutzung der öffentlichen<br />

Wasserversorgung und einer Brauchwasser<strong>an</strong>lage<br />

/ Brunnen sind besondere Vorschriften<br />

zu beachten, um eine hygienische<br />

Gefährdung für die Allgemeinheit auszuschließen.<br />

Dazu muss eine vollständige Trennung der<br />

Versorgungs<strong>an</strong>lagen vorh<strong>an</strong>den sein. Das<br />

heißt, dass die unterschiedlichen Versorgungssysteme<br />

durch getrennte und farblich<br />

eindeutig vonein<strong>an</strong>der abgesetzte Hausleitungen<br />

gekennzeichnet sein müssen. Eine<br />

Verbindung dieser Anlagen ist nicht zulässig.<br />

Auch Rohrtrenner stellen eine Verbindung<br />

dar. Sie dürfen nur eingesetzt werden,<br />

wenn beide Versorgungssysteme der regelmäßigen<br />

Trinkwasserüberwachung unterliegen<br />

und Trinkwasserqualität nachgewiesen<br />

wird.<br />

Verbindungen zwischen der öffentlichen<br />

Wasserversorgung und der Brauchwasser<strong>an</strong>lage<br />

/ Brunnen dürfen nicht bestehen, weil die<br />

Möglichkeit besteht, dass im Falle von Betriebsstörungen<br />

Brauchwasser in das öffentliche<br />

Leitungsnetz gel<strong>an</strong>gen k<strong>an</strong>n.<br />

Ausdrücklichen weisen wir <strong>an</strong> dieser Stelle<br />

auf den § 17 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung<br />

hin. – Werden durch eine vorsätzliche<br />

Verbindung der Trinkwasser- und Brauchwasserleitungen<br />

Kr<strong>an</strong>kheiten oder Kr<strong>an</strong>kheitserreger<br />

verbreitet, so stellt dies gemäß §<br />

24 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung eine<br />

Straftat dar.<br />

Zum Schutz aller Wasserverbraucher werden<br />

Haus<strong>an</strong>schlussleitungen und Hausinstallationen<br />

insbesondere auf Querverbindungen<br />

überprüft!<br />

Der Zweckverb<strong>an</strong>d überprüft seit einiger Zeit,<br />

in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt<br />

Meißen, die Trinkwasserversorgung mehrerer<br />

Grundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> Käbschütztal,<br />

weil der Wasserverbrauch, bezogen auf die im<br />

Grundstück gemeldeten Einwohner, weniger<br />

als 10 m 3 / Einwohner und Jahr betrug.<br />

Durchschnittlich werden im Verb<strong>an</strong>dsgebiet<br />

ca. 20 m 3 Trinkwasser / Einwohner und Jahr<br />

verbraucht. Bundesweit werden etwa 30 m 3<br />

Trinkwasser / Einwohner und Jahr ver<strong>an</strong>schlagt.<br />

Der geringe Wasserverbrauch aus dem öffentlichen<br />

Netz resultiert zum Teil aus der intensiven<br />

Nutzung von Brunnen, eben auch im<br />

häuslichen Bereich.<br />

Mit der Überprüfung wurde in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Käbschütztal begonnen. In den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Ketzerbachtal, Leuben-Schleinitz und Ortsteilen<br />

der Stadt Nossen erfolgt die Kontrolle in<br />

den nächsten Wochen.<br />

Ergebnisse der Überprüfung<br />

Eine ausführliche Information der Grundstückseigentümer<br />

zu diesem Sachverhalt führte<br />

bei ca. 25 Grundstückseigentümern dazu,<br />

dass durch sofortige Umbaumaßnahmen in<br />

der Hausinstallation die öffentliche Wasserversorgung<br />

entsprechend der Trinkwasserverordnung<br />

und der Satzung des Zweckverb<strong>an</strong>des<br />

genutzt wird.<br />

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