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Vorstand der KZBV, v.l.n.r. Dr. Günther E. Buchholz, Dr. Wolfgang<br />

Eßer (neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV) und Dr. Jürgen<br />

Fedderwitz.<br />

gewähren. Verstöße gegen dieses Verbot würden durch<br />

die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

konsequent geahndet. Besonderer strafrechtlicher<br />

Gesetzgebung für die Heilberufe bedürfe es insofern nicht.<br />

Die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von<br />

Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, das<br />

sogenannte AuB-Konzept, war Anlass für die Aufforderung<br />

an den Gesetzgeber, Rahmenbedingungen für ein zahnärztliches<br />

Präventionsmanagement zur Verbesserung der<br />

zahnmedizinischen Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen<br />

Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftigen<br />

und Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dieser<br />

zentrale Baustein einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />

solle vom Gesetzgeber aufgegriffen und eine<br />

Anspruchsgrundlage für diesen Personenkreis im Sozialgesetzbuch<br />

V verankert werden (§ 22a SGB V), lautete die<br />

Forderung der Vertreterversammlung.<br />

Auf die Frage zum Stand der AuB-Verhandlungen erhielt<br />

der KZVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Jobst-W. Carl von<br />

Dr. Eßer den Hinweis, dass Vereinbarungen bereits bis ins<br />

Detail ausgearbeitet worden seien. Insgesamt sehe er als<br />

Vorsitzender des Bewertungsausschusses gute Einigungschancen.<br />

Notfalls werde man allerdings den erweiterten<br />

Bewertungsausschuss oder das Schiedsamt bemühen<br />

müssen, ergänzte Eßer.<br />

Neue Approbationsordnung gefordert<br />

Im Interesse der Qualitätsförderung in der Lehre in der<br />

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und einer hochwertigen<br />

zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung wurde der<br />

Verordnungsgeber von der VV aufgefordert, die Approbationsordnung<br />

für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 zu novellieren.<br />

Der von der verfassten Zahnärzteschaft endgültig konsentierte<br />

Entwurf der neuen Approbationsordnung liege dem<br />

BMG bereits vor, sei aber noch nicht verabschiedet worden.<br />

Telematik: Neue, industrielastige Struktur befürchtet<br />

Über seine Bedenken zur Einführung eines neuen Gremiums<br />

(E-health-Rat) unter dem Dach der „gematik“, das<br />

zukünftig Versorgungsziele und –prozesse formulieren und<br />

sogar zulassende Funktionen ausüben solle, berichtete der<br />

stellvertr. Vorsitzende der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz.<br />

„Durch dieses vom Bundesgesundheitsministerium angedachte<br />

zusätzliche Gremium werde uns die „gematik“ aus<br />

der Hand genommen“, befürchtete Buchholz.<br />

In einer Resolution forderte die Vertreterversammlung der<br />

KZBV den Gesetzgeber auf, die Schaffung der Telematikinfrastruktur<br />

allein in der Hoheit der Trägerorganisationen<br />

der Selbstverwaltung und der von ihnen als Gesellschafter<br />

geführten „gematik“ zu belassen. Im Gegensatz zur Zusammensetzung<br />

der „gematik“, die Vertreter aller Sektoren<br />

der Leistungserbringer sowie des Spitzenverbandes der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sollen in dem<br />

neu zu schaffenden Gremium nach Vorschlag des BMG<br />

die Leistungserbringer nur noch durch einen gemeinsamen<br />

Vertreter repräsentiert werden. Die dann auf der Basis einer<br />

Majorität von Experten getroffenen Entscheidungen und<br />

Zulassungen gingen mit der Gefahr einseitiger technik- und<br />

industrielastiger Lösungen einher.<br />

Keine Substituierung zahnärztlicher Tätigkeiten durch<br />

das Gesundheitshandwerk<br />

Wie zuvor schon in vielen zahnärztlichen Gremien betont,<br />

forderte die VV per Beschluss die Verantwortlichen des<br />

Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) dazu<br />

auf, sich unverzüglich von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />

gegen die Zahnärzteschaft erhobenen<br />

Vorwürfen zu distanzieren. Zudem lehnt die VV die<br />

von Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von<br />

originär zahnärztlichen Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe<br />

als Aufweichung des Approbationsvorbehaltes ab.<br />

Hygieneproblematik Ländersache<br />

Thomas Koch, Delegierter aus Lüneburg, sprach die geplante<br />

massive Intensivierung der „Praxisbegehungen“ durch die<br />

Behörden in Niedersachsen und den damit verbundenen <br />

Delegierte aus Niedersachsen: v.r.n.l.: Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas<br />

Nels, D.M.D. Henner Bunke, Thomas Koch, Dr. Julius Beischer.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

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