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Vorstand der KZBV, v.l.n.r. Dr. Günther E. Buchholz, Dr. Wolfgang<br />
Eßer (neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV) und Dr. Jürgen<br />
Fedderwitz.<br />
gewähren. Verstöße gegen dieses Verbot würden durch<br />
die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
konsequent geahndet. Besonderer strafrechtlicher<br />
Gesetzgebung für die Heilberufe bedürfe es insofern nicht.<br />
Die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von<br />
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, das<br />
sogenannte AuB-Konzept, war Anlass für die Aufforderung<br />
an den Gesetzgeber, Rahmenbedingungen für ein zahnärztliches<br />
Präventionsmanagement zur Verbesserung der<br />
zahnmedizinischen Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen<br />
Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftigen<br />
und Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dieser<br />
zentrale Baustein einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />
solle vom Gesetzgeber aufgegriffen und eine<br />
Anspruchsgrundlage für diesen Personenkreis im Sozialgesetzbuch<br />
V verankert werden (§ 22a SGB V), lautete die<br />
Forderung der Vertreterversammlung.<br />
Auf die Frage zum Stand der AuB-Verhandlungen erhielt<br />
der KZVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Jobst-W. Carl von<br />
Dr. Eßer den Hinweis, dass Vereinbarungen bereits bis ins<br />
Detail ausgearbeitet worden seien. Insgesamt sehe er als<br />
Vorsitzender des Bewertungsausschusses gute Einigungschancen.<br />
Notfalls werde man allerdings den erweiterten<br />
Bewertungsausschuss oder das Schiedsamt bemühen<br />
müssen, ergänzte Eßer.<br />
Neue Approbationsordnung gefordert<br />
Im Interesse der Qualitätsförderung in der Lehre in der<br />
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und einer hochwertigen<br />
zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung wurde der<br />
Verordnungsgeber von der VV aufgefordert, die Approbationsordnung<br />
für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 zu novellieren.<br />
Der von der verfassten Zahnärzteschaft endgültig konsentierte<br />
Entwurf der neuen Approbationsordnung liege dem<br />
BMG bereits vor, sei aber noch nicht verabschiedet worden.<br />
Telematik: Neue, industrielastige Struktur befürchtet<br />
Über seine Bedenken zur Einführung eines neuen Gremiums<br />
(E-health-Rat) unter dem Dach der „gematik“, das<br />
zukünftig Versorgungsziele und –prozesse formulieren und<br />
sogar zulassende Funktionen ausüben solle, berichtete der<br />
stellvertr. Vorsitzende der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz.<br />
„Durch dieses vom Bundesgesundheitsministerium angedachte<br />
zusätzliche Gremium werde uns die „gematik“ aus<br />
der Hand genommen“, befürchtete Buchholz.<br />
In einer Resolution forderte die Vertreterversammlung der<br />
KZBV den Gesetzgeber auf, die Schaffung der Telematikinfrastruktur<br />
allein in der Hoheit der Trägerorganisationen<br />
der Selbstverwaltung und der von ihnen als Gesellschafter<br />
geführten „gematik“ zu belassen. Im Gegensatz zur Zusammensetzung<br />
der „gematik“, die Vertreter aller Sektoren<br />
der Leistungserbringer sowie des Spitzenverbandes der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sollen in dem<br />
neu zu schaffenden Gremium nach Vorschlag des BMG<br />
die Leistungserbringer nur noch durch einen gemeinsamen<br />
Vertreter repräsentiert werden. Die dann auf der Basis einer<br />
Majorität von Experten getroffenen Entscheidungen und<br />
Zulassungen gingen mit der Gefahr einseitiger technik- und<br />
industrielastiger Lösungen einher.<br />
Keine Substituierung zahnärztlicher Tätigkeiten durch<br />
das Gesundheitshandwerk<br />
Wie zuvor schon in vielen zahnärztlichen Gremien betont,<br />
forderte die VV per Beschluss die Verantwortlichen des<br />
Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) dazu<br />
auf, sich unverzüglich von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />
gegen die Zahnärzteschaft erhobenen<br />
Vorwürfen zu distanzieren. Zudem lehnt die VV die<br />
von Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von<br />
originär zahnärztlichen Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe<br />
als Aufweichung des Approbationsvorbehaltes ab.<br />
Hygieneproblematik Ländersache<br />
Thomas Koch, Delegierter aus Lüneburg, sprach die geplante<br />
massive Intensivierung der „Praxisbegehungen“ durch die<br />
Behörden in Niedersachsen und den damit verbundenen <br />
Delegierte aus Niedersachsen: v.r.n.l.: Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas<br />
Nels, D.M.D. Henner Bunke, Thomas Koch, Dr. Julius Beischer.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
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