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Personal – Praxisdünger<br />

oder Sand im Getriebe?<br />

AM ANFANG STEHT DIE STELLENAUSSCHREIBUNG –<br />

AUSSAGEKRÄFTIG UND JURISTISCH KORREKT<br />

TEIL 1 EINER VIERTEILIGEN SERIE RUND UM PERSONALAKQUISE<br />

Ohne Personal geht nix,<br />

da sind wir uns einig. In einer Zahnarztpraxis gelingt keine<br />

Behandlung am Stuhl ohne Assistenz. PZR selber machen?<br />

Wird mit wirtschaftlich korrekter Kalkulation (durchschnittlich<br />

3,50 €/Zahnarztminute) wohl jedem Patienten ein klein<br />

wenig übertrieben erscheinen. Ergo, will ich eine kleine<br />

Zahnarztpraxis mit wenigstens 2 Behandlungseinheiten<br />

mein eigen nennen, benötige ich zumindest 2 Vollzeitkräfte<br />

und weiterhin noch Zeit außerhalb der Behandlungszeiten,<br />

die ich dann mit Verwaltungstätigkeiten und sonst anfallenden<br />

Dingen füllen darf.<br />

Fotos: © Diana Bernardi<br />

F A C H L I C H E S<br />

Ohne an dieser Stelle zu detailliert auf die Definition der<br />

Personalbedarfsplanung einzugehen, möge der geneigte<br />

Leser einfach diesen Satz zur Kenntnis nehmen:<br />

„Ziel der Personalbedarfsplanung ist es, die zukünftig erforderliche<br />

Mitarbeiterzahl eines Unternehmens in quantitativer,<br />

qualitativer, örtlicher sowie zeitlicher Hinsicht zu ermitteln.“<br />

Dies setzt wiederum voraus, dass ich mir als Praxisinhaber/in<br />

Gedanken machen muss, wohin ich in welcher zeitlichen<br />

Abfolge mit meiner Praxis will, welche Leistung ich anbieten<br />

möchte, wie ich diese gedenke zu delegieren und welche<br />

Qualifikationen meine Mitarbeiter dazu benötigen bzw.<br />

haben sollten. Das ist wie mit dem einkaufen Gehen:<br />

ohne genauen Plan, was ich vorhabe zu kochen, ist der<br />

Einkaufswagen entweder zu voll oder es fehlt letztendlich<br />

wieder etwas.<br />

Wie sieht das geeignete Lockmittel aus?<br />

Natürlich könnten und sollten Praxisinhaber/innen auch<br />

immer den Weg der verbalen Kommunikation unter ihren<br />

Kollegen, Bekannten und Verwandten oder auch Patienten<br />

suchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Personal<br />

gesucht wird.<br />

Ganz klassisch ist dennoch eine schriftliche Stellenausschreibung.<br />

Am weitesten verbreitet ist die Kleinanzeige – weil<br />

am günstigsten – im Wochenblatt oder vielleicht auch in<br />

einer Zeitung mit größerer Auflage. Diese wird allerdings<br />

nicht sehr aussagekräftig sein.<br />

„Wie suchen eine junge, belastbare und flexible Mitarbeiterin<br />

in Vollzeit für unser junges, dynamisches Praxisteam –<br />

Bewerbung mit Foto bitte an…“ – ist nicht nur prädestiniert<br />

dafür, extrem viel Zeit zur Selektion aufwenden zu müssen,<br />

sondern auch gleich schon dazu geeignet, den ersten<br />

juristischen Faux Pas zu begehen. Stimmts, Frau Neumann?<br />

Stimmt. Seit dem 18.08.2006 gilt nämlich das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Benachteiligungen<br />

aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft,<br />

des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />

verhindern soll. <br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

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