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Personal – Praxisdünger<br />
oder Sand im Getriebe?<br />
AM ANFANG STEHT DIE STELLENAUSSCHREIBUNG –<br />
AUSSAGEKRÄFTIG UND JURISTISCH KORREKT<br />
TEIL 1 EINER VIERTEILIGEN SERIE RUND UM PERSONALAKQUISE<br />
Ohne Personal geht nix,<br />
da sind wir uns einig. In einer Zahnarztpraxis gelingt keine<br />
Behandlung am Stuhl ohne Assistenz. PZR selber machen?<br />
Wird mit wirtschaftlich korrekter Kalkulation (durchschnittlich<br />
3,50 €/Zahnarztminute) wohl jedem Patienten ein klein<br />
wenig übertrieben erscheinen. Ergo, will ich eine kleine<br />
Zahnarztpraxis mit wenigstens 2 Behandlungseinheiten<br />
mein eigen nennen, benötige ich zumindest 2 Vollzeitkräfte<br />
und weiterhin noch Zeit außerhalb der Behandlungszeiten,<br />
die ich dann mit Verwaltungstätigkeiten und sonst anfallenden<br />
Dingen füllen darf.<br />
Fotos: © Diana Bernardi<br />
F A C H L I C H E S<br />
Ohne an dieser Stelle zu detailliert auf die Definition der<br />
Personalbedarfsplanung einzugehen, möge der geneigte<br />
Leser einfach diesen Satz zur Kenntnis nehmen:<br />
„Ziel der Personalbedarfsplanung ist es, die zukünftig erforderliche<br />
Mitarbeiterzahl eines Unternehmens in quantitativer,<br />
qualitativer, örtlicher sowie zeitlicher Hinsicht zu ermitteln.“<br />
Dies setzt wiederum voraus, dass ich mir als Praxisinhaber/in<br />
Gedanken machen muss, wohin ich in welcher zeitlichen<br />
Abfolge mit meiner Praxis will, welche Leistung ich anbieten<br />
möchte, wie ich diese gedenke zu delegieren und welche<br />
Qualifikationen meine Mitarbeiter dazu benötigen bzw.<br />
haben sollten. Das ist wie mit dem einkaufen Gehen:<br />
ohne genauen Plan, was ich vorhabe zu kochen, ist der<br />
Einkaufswagen entweder zu voll oder es fehlt letztendlich<br />
wieder etwas.<br />
Wie sieht das geeignete Lockmittel aus?<br />
Natürlich könnten und sollten Praxisinhaber/innen auch<br />
immer den Weg der verbalen Kommunikation unter ihren<br />
Kollegen, Bekannten und Verwandten oder auch Patienten<br />
suchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Personal<br />
gesucht wird.<br />
Ganz klassisch ist dennoch eine schriftliche Stellenausschreibung.<br />
Am weitesten verbreitet ist die Kleinanzeige – weil<br />
am günstigsten – im Wochenblatt oder vielleicht auch in<br />
einer Zeitung mit größerer Auflage. Diese wird allerdings<br />
nicht sehr aussagekräftig sein.<br />
„Wie suchen eine junge, belastbare und flexible Mitarbeiterin<br />
in Vollzeit für unser junges, dynamisches Praxisteam –<br />
Bewerbung mit Foto bitte an…“ – ist nicht nur prädestiniert<br />
dafür, extrem viel Zeit zur Selektion aufwenden zu müssen,<br />
sondern auch gleich schon dazu geeignet, den ersten<br />
juristischen Faux Pas zu begehen. Stimmts, Frau Neumann?<br />
Stimmt. Seit dem 18.08.2006 gilt nämlich das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Benachteiligungen<br />
aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft,<br />
des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />
verhindern soll. <br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
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