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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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2. Als vorübergehender Probenraum zur Musikerausbildung wird der Mehrzweckraum im 1. Stock des<br />

Rathauses zur Verfügung gestellt. Die Zeiten sind mit der <strong>Gemeinde</strong> vorher abzuklären.<br />

3. Als Probenraum wird den Musikern der Unterrichtsraum des alten Feuerwehrhauses <strong>Wielenbach</strong> zur<br />

Verfügung gestellt. Diesbezüglich sollen sich Feuerwehr und die Musikkapelle absprechen.<br />

Antrag von Josef u. Christine Gailler sowie weiterer Anlieger auf beidseitige<br />

Erschließung des Wohn- und Mischgebietes „Alter Sportplatz“ über Blumenstraße<br />

Der Antrag begehrt den Ausbau der Verbindungsstraße von der Blumenstraße zum Neubaugebiet, so<br />

dass der Verkehr in beide Richtungen erfolgen kann. Dies ist bisher aufgrund der zur Verfügung stehenden<br />

Straßebreite von 3,50 m als Einbahnstraße in Richtung Osten geplant. Dabei reicht die Straße<br />

bereits bei dieser Planung mit ca. 1,50 m an das Bauhofgebäude heran. Das bedeutet, dass die Anlieger<br />

bei der jetzigen Planung in das Gebiet nur über Tulpenweg/Lilienweg fahren können.<br />

Anzumerken ist dabei, dass frühere Planungen des Architekturbüros keine Verbindungsstraße vorsahen.<br />

Eine Erschließung, die einen beidseitigen Verkehr zulassen würde, könnte nur mit der Schaffung einer<br />

entsprechend breiten Ausweichmöglichkeit (Bucht), die dann sehr nahe an das Bauhofgebäude gebaut<br />

werden muss, realisiert werden.<br />

Dem Ausbau der Verbindungsstraße von der Blumenstraße zum Neubaugebiet für beidseitigen Verkehr<br />

mittels einer entsprechenden Ausweichmöglichkeit wird zugestimmt.<br />

Der Zugang der direkt an die Blumenstraße grenzenden Grundstücke über die Blumenstraße ist gesichert.<br />

Bebauungsplan „Mischgebiet an der Bahnhofsstraße“;<br />

-Behandlung der ergänzenden Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim<br />

-Auslegungsbeschluss ggf. Satzungsbeschluss<br />

Die in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 10.03.08 (Punkt 2.2) vorgebrachten<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit wurden durch den Antrag auf Erteilung einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser vom 03.07.08 und dem dazu gehörigen<br />

Niederschlagswasserkonzept gemäß der ergänzenden Stellungnahme des WWA vom 22.07.08<br />

unter Punkt 2.1 ausgeräumt.<br />

Die Punkte unter 3.1 „Niederschlagswasserbeseitigung“ der ergänzenden Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes<br />

Weilheim vom 22.07.08 werden im Bebauungsplan unter Hinweise durch Text aufgenommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem aktualisierten Planentwurf (enthält bereits die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes)<br />

nebst Begründung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Bahnhofsstraße“ im<br />

Ortsteil Haunshofen und beschließt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Der qualifizierte Bebauungsplan „Mischgebiet Bahnhofsstraße“ im Ortsteil Haunshofen (Fl.Nr. 531/2<br />

Teilfläche und 533 Teilfläche Gem. Haunshofen) nebst Begründung und der zusammenfassenden Erklärung<br />

(§ 10 Abs. 4 BauGB) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Dieser Beschluss ergeht<br />

unter folgenden Vorbehalten:

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