G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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Es wurde dabei von der DB Netz AG berichtet, die Bahnunterführung nunmehr bis zum Jahre 2010<br />
fertig zu stellen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> muss vorher für die exakte Planung und Kostenberechnung nochmals die gewünschten<br />
Anforderungen an die Unterführung mitteilen. Diese wurden zwar bereits im Jahre 1999 und in 2002<br />
mitgeteilt, allerdings ist laut DB Netz AG notwendig, die Anforderungen an den Ausbau aktuell<br />
nochmals festzulegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt folgende Anforderungen an den Ausbau der Unterführung:<br />
1. Aufweitung des lichten Raumes auf 4,30 m Höhe<br />
(Fahrzeughöhe 4,0 m, Sicherheitsraum 0,30 m)<br />
2. Ausbau der Fahrbahn einschließlich Gehweg / Sicherheitsraum auf eine Breite<br />
von insgesamt 5,50 m<br />
3. Anbindung des Buchenweges unter Beachtung des Gefälles<br />
Antrag von Josef Schmid, <strong>Wielenbach</strong> auf Änderung des Bebauungsplanes <strong>Wielenbach</strong><br />
„Forster Straße“ bezüglich der Grundstücke Fl.Nr. 1508 u. 1508/1<br />
-bereits behandelt in der Sitzung vom 07.10.08-<br />
hier: Beratung über neue Vorschläge des Antragstellers<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat könnte sich eine Bebauung entsprechend der vorgelegten Varianten 2 bzw. 5 (Bebauung<br />
mit 3 EFH bzw. 2 EFH und 2 DHH, insgesamt jedoch maximal 4 Wohneinheiten) mit Beschränkung<br />
der maximalen Grundfläche auf je 110 m² vorstellen. Baugrenzen wären festzulegen.<br />
Dem Antragsteller wird empfohlen, einen Entwurf des Änderungsplanes durch den Architekten<br />
der <strong>Gemeinde</strong> vorzustellen.<br />
Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von<br />
dem Antragsteller zu übernehmen.<br />
Bauvoranfrage Staltmayr Bau GmBH, Peißenberg<br />
Neubau von Einfamilien-, Doppel, und Mehrfamilienhäusern auf Fl.Nr. 109/2 Gem.<br />
<strong>Wielenbach</strong>, Peter-Kaufinger-Straße 24<br />
Grundsätzlich ist der Bauausschuss für Genehmigungen bzw. Erteilung von Einvernehmen bei Bauvorhaben<br />
zuständig. Da es aber möglich ist, dass hierbei auch eine Bebauungsplanänderung in Frage<br />
kommen könnte, wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat vorab bereits mit einbezogen.<br />
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Planes „Ortskern <strong>Wielenbach</strong>“. Dieser ist als Dorfgebiet<br />
ausgewiesen. Daher sind nach diesem B-Plan für das genannte Grundstück im Bereich der Althofstelle<br />
nur max. 4 WE und im Bereich der Restfläche nur max. 5 WE möglich.<br />
Mit der Festsetzung als Dorfgebiet und der Begrenzung der Wohneinheiten soll der dörfliche Charakter<br />
erhalten werden. Eine übermäßige Anzahl von Wohneinheiten führt aber dazu, dass aus dem Dorfgebiet<br />
schnell ein allgemeines Wohngebiet wird. Des weiteren werden Bezugsfälle geschaffen.<br />
Aus Sicht des <strong>Gemeinde</strong>rates entspricht eine derartige Bebauung (10 Wohneinheiten) nicht den<br />
Grundzügen des Bebauungsplanes und ist zur Erhaltung der dörflichen Struktur nicht wünschenswert.<br />
Aus diesen Gründen wurde vor kurzer Zeit ein ähnlicher Antrag abgelehnt.<br />
Bei Aufrechterhaltung des Antrages auf Vorbescheid muss der Bauausschuss darüber entscheiden.<br />
Gegen eine mögliche Bebauungsplanänderung werden Bedenken geäußert.