G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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Art. 7 Bestattungsgesetz: Bereitstellung von Bestattungseinrichtungen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe<br />
und Leichenräume, auch für die Bestattung von Fehlgeburten herzustellen und zu unterhalten, soweit<br />
dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird die Schaffung einer Urnenwand bzw. Urnengräber sowie die Schaffung einer<br />
Fläche zur Beisetzung von totgeborenen Kinder weiter verfolgen und die Angelegenheit an den<br />
Hauptverwaltungsausschuss nach der Sommerpause übergeben.<br />
Ziel ist eine Kostenermittlung bis Ende des Jahres, damit eine entsprechende Summe im Haushalt<br />
2009 vorgesehen werden kann.<br />
Baugebiet Wilzhofener Straße; Bebauungsplan<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beauftragung Architekt<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
Gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB hat die <strong>Gemeinde</strong> einen Bebauungsplan aufzustellen, sobald<br />
dies für die gemeindliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Beschluss ist öffentlich<br />
bekannt zu machen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit<br />
dem Namen „Wilzhofener Straße“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Wohngebietes<br />
auf dem im beigefügten Lageplan dargestellten Gebiet der Gemarkung <strong>Wielenbach</strong> (§§ 1 Abs. 3, 2<br />
Abs. 1 BauGB).<br />
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
b) Beauftragung Architekt<br />
Das Angebot des Planungsbüro Bögl, Weilheim vom 09.07.08 beläuft sich gem. der HOAI auf<br />
19.866,79 €.<br />
Die Leistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wilzhofener Straße“ werden an das Planungsbüro<br />
Bögl aus Weilheim gem. Angebot vom 09.07.08 vergeben.<br />
Sitzung vom 05.08.2008<br />
Antrag der <strong>Wielenbach</strong>er Musikanten vom 21.07.08<br />
- Zuschuss zur Jugendausbildung<br />
- Bereitstellung eines Probenraumes<br />
1. Die <strong>Wielenbach</strong>er Musikanten erhalten ab 01.10.08 für die Musikausbildung der Jungmusiker einen<br />
Zuschuss von 25 € je Schüler und Monat. Die Zuschusszusage der <strong>Gemeinde</strong> kann bei Änderung der<br />
Sachlage widerrufen werden.<br />
Die Zuschusszusage gilt nur für die Jungmusiker der <strong>Wielenbach</strong>er Musikanten. Sollten weitere Anträge<br />
anderer Vereine folgen, werden diese dann im <strong>Gemeinde</strong>rat behandelt.