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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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1. Der erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen<br />

eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem <strong>Gemeinde</strong>rat erneut zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

2. Der Umsetzung eines notariellen Vertrages hinsichtlich der zeitnahen, fachgerechten und vollständigen<br />

Umsetzung der auf den Privatgrundstücken festgesetzten Baumpflanzungen sowie<br />

entsprechender verbindlicher Regelungen für die Pflege- und deren Erwerbsausgleiches der<br />

Ausgleichsflächen (Beschluss vom 01.04.08).<br />

Bestehender Gehweg an der Alten Münchner Straße in Wilzhofen<br />

(Abzweigung Bahnhofsallee bis Abzweigung Am Westend);<br />

Antrag der CSU-Fraktion auf Ausbau bzw. Verbesserung des Gehweges<br />

Der Antrag begehrt, im Zuge der Baumaßnahmen an der Alten-Münchner-Str. in Wilzhofen den bereits<br />

vorhandenen Gehweg (Kies) zwischen Abzweigung Bahnhofsallee bis Abzweigung Am Westend<br />

entsprechend auszubauen.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn Hellmer vom Ing.-Büro OSS in Tutzing ist das Hauptproblem eines asphaltierten<br />

Gehweges die Entwässerung. Da die Entwässerung nicht gesichert ist, wurde beim damaligen<br />

Bau auf eine Asphaltdecke verzichtet.<br />

Bei einem Ausbau muss daher eine geregelte Entwässerung (Sinkkästen, Randeinfassungen, Sickerschächte)<br />

geschaffen werden. Die Kosten allein dafür werden im selben Bereich liegen wie die Kosten<br />

für den Asphalt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich grundsätzlich für die Asphaltierung des bestehenden Gehweges aus.<br />

Allerdings ist vom Ing.-Büro die Entwässerung des Gehweges zu prüfen und eine detaillierte Kostenberechnung<br />

einzuholen.<br />

Sitzung vom 07.10.2008<br />

Antrag von Josef Schmid, <strong>Wielenbach</strong>, auf Änderung des Bebauungsplanes <strong>Wielenbach</strong><br />

„Forster Straße“ bezüglich der Grundstücke Fl.Nr. 1508 u. 1508/1<br />

Der Antrag begehrt die Änderung des B-Planes hinsichtlich der beiden Grundstücke 1508 und 1508/1.<br />

Beide Grundstücke sollen geteilt werden und eine Bebauung jedes der dann entstehenden vier<br />

Grundstücke mit Einfamilienhäusern entsprechend der beiliegenden Skizze möglich gemacht werden.<br />

Sollte einer Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt werden, so sind die Kosten dafür vom Antragsteller<br />

im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen.<br />

Der Antrag wurde auch dem LRA WM-SOG zur kurzen Stellungnahme zugeleitet.<br />

Aus Sicht des LRA spricht grundsätzlich nichts gegen die beantragte Bebauungsplanänderung.<br />

Es wird im <strong>Gemeinde</strong>rat die mehrheitliche Meinung vertreten, dass die vorhandene Fläche sich nicht<br />

für die beantragte Teilung eignet. Die sich ergebenden Grundstücke sind zu klein und die daraus resultierende<br />

dichte Bebauung wird nicht befürwortet.<br />

Dem Antrag auf Bebauungsplanänderung wird in dieser Form nicht zugestimmt. Es besteht jedoch die<br />

Möglichkeit, weitere Lösungsvorschläge einzubringen, über die dann erneut beraten wird.

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