G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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1. Der erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen<br />
eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem <strong>Gemeinde</strong>rat erneut zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
2. Der Umsetzung eines notariellen Vertrages hinsichtlich der zeitnahen, fachgerechten und vollständigen<br />
Umsetzung der auf den Privatgrundstücken festgesetzten Baumpflanzungen sowie<br />
entsprechender verbindlicher Regelungen für die Pflege- und deren Erwerbsausgleiches der<br />
Ausgleichsflächen (Beschluss vom 01.04.08).<br />
Bestehender Gehweg an der Alten Münchner Straße in Wilzhofen<br />
(Abzweigung Bahnhofsallee bis Abzweigung Am Westend);<br />
Antrag der CSU-Fraktion auf Ausbau bzw. Verbesserung des Gehweges<br />
Der Antrag begehrt, im Zuge der Baumaßnahmen an der Alten-Münchner-Str. in Wilzhofen den bereits<br />
vorhandenen Gehweg (Kies) zwischen Abzweigung Bahnhofsallee bis Abzweigung Am Westend<br />
entsprechend auszubauen.<br />
Nach Rücksprache mit Herrn Hellmer vom Ing.-Büro OSS in Tutzing ist das Hauptproblem eines asphaltierten<br />
Gehweges die Entwässerung. Da die Entwässerung nicht gesichert ist, wurde beim damaligen<br />
Bau auf eine Asphaltdecke verzichtet.<br />
Bei einem Ausbau muss daher eine geregelte Entwässerung (Sinkkästen, Randeinfassungen, Sickerschächte)<br />
geschaffen werden. Die Kosten allein dafür werden im selben Bereich liegen wie die Kosten<br />
für den Asphalt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich grundsätzlich für die Asphaltierung des bestehenden Gehweges aus.<br />
Allerdings ist vom Ing.-Büro die Entwässerung des Gehweges zu prüfen und eine detaillierte Kostenberechnung<br />
einzuholen.<br />
Sitzung vom 07.10.2008<br />
Antrag von Josef Schmid, <strong>Wielenbach</strong>, auf Änderung des Bebauungsplanes <strong>Wielenbach</strong><br />
„Forster Straße“ bezüglich der Grundstücke Fl.Nr. 1508 u. 1508/1<br />
Der Antrag begehrt die Änderung des B-Planes hinsichtlich der beiden Grundstücke 1508 und 1508/1.<br />
Beide Grundstücke sollen geteilt werden und eine Bebauung jedes der dann entstehenden vier<br />
Grundstücke mit Einfamilienhäusern entsprechend der beiliegenden Skizze möglich gemacht werden.<br />
Sollte einer Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt werden, so sind die Kosten dafür vom Antragsteller<br />
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen.<br />
Der Antrag wurde auch dem LRA WM-SOG zur kurzen Stellungnahme zugeleitet.<br />
Aus Sicht des LRA spricht grundsätzlich nichts gegen die beantragte Bebauungsplanänderung.<br />
Es wird im <strong>Gemeinde</strong>rat die mehrheitliche Meinung vertreten, dass die vorhandene Fläche sich nicht<br />
für die beantragte Teilung eignet. Die sich ergebenden Grundstücke sind zu klein und die daraus resultierende<br />
dichte Bebauung wird nicht befürwortet.<br />
Dem Antrag auf Bebauungsplanänderung wird in dieser Form nicht zugestimmt. Es besteht jedoch die<br />
Möglichkeit, weitere Lösungsvorschläge einzubringen, über die dann erneut beraten wird.