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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten<br />

Vorschläge für Bürger, die für ihren Einsatz für die Allgemeinheit für die Verleihung des Ehrenzeichens<br />

des Bayer. Ministerpräsidenten oder einer Pflegemedaille für besondere Verdienste um pflegebedürftige,<br />

behinderte Menschen berücksichtigt werden sollen, können bei der <strong>Gemeinde</strong> eingereicht<br />

werden.<br />

Abwasserabgabe für Kleineinleiter für das Jahr 2008<br />

Die Abwasserabgabe für das Jahr 2008 wird im Januar/Februar 2009 erhoben. Sie betrifft nur<br />

Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Sie beträgt pro zum 30.6.2008 gemeldeten<br />

Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) 17,90 €.<br />

Eine Befreiung von der Abwasserabgabe ist möglich, wenn das Abwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage<br />

(Kleinkläranlage) behandelt wird und der anfallende Schlamm einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlage<br />

zugeführt, nach Abfallrecht beseitigt oder verwertet wird.<br />

Wer also eine ordnungsgemäße Kleinkläranlage betreibt und den anfallenden Fäkalschlamm ordnungsgemäß<br />

entsorgt, braucht die Abgabe nicht zu zahlen. Ordnungsgemäße Entsorgung bedeutet,<br />

dass der Schlamm bedarfsgerecht (bei Mehrkammergruben nach Feststellung der halben Füllung) entnommen<br />

werden muss.<br />

Nachzuweisen ist dies z.B. mit dem Betriebstagebuch, Sachverständigenberichten oder Rechnungen<br />

der Fäkalschlammentsorgung.<br />

Sollten die genannten Befreiungsvoraussetzungen zutreffen, bitten wir um Beantragung und Vorlage<br />

der Nachweise bis spätestens 09.01.2009.<br />

Rückgabe von Lohnsteuerkarten<br />

Sollten Sie im Kalenderjahr 2009 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte benötigen, geben Sie diese<br />

bitte mit einem entsprechenden Vermerk an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> zurück.<br />

Alle <strong>Gemeinde</strong>n erhalten seit 1970 durch die <strong>Gemeinde</strong>finanzreform einen Anteil aus der von ihren<br />

Bürgern bezahlten Lohnsteuer (Einkommenssteuerbeteiligung). Für die Berechnung der örtlichen<br />

Schlüsselzahl ist es wichtig, dass alle Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Jahres dem Finanzamt vorgelegt<br />

werden.<br />

Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber noch im Besitz der Lohnsteuerkarten 2006 oder früherer Jahre sein,<br />

schicken Sie diese bitte an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> oder direkt an das Finanzamt zurück. Sie können<br />

auf diese Weise Ihren Anteil zur Deckung der ständig steigenden Lasten für Ihre Wohnsitzgemeinde<br />

beitragen.<br />

Hundehaltung<br />

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass über 4 Monate alte Hunde bei der <strong>Gemeinde</strong> anzumelden<br />

sind. Zur Kennzeichnung des Hundes wird bei Anmeldung die Hundemarke erteilt.<br />

Ein Hund ist vom steuerpflichtigen Hundehalter bei der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich abzumelden,<br />

wenn er<br />

- abgegeben wurde<br />

- verendet ist<br />

- abhanden gekommen ist.

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