06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf
06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf
06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf
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Fundsachen Oktober/November 2013<br />
1 Brille 3 Schlüssel an einem Ring mit Anhänger<br />
2 Fahrräder 2 Jacken<br />
1 einzelner Schlüssel 1 Armband<br />
1 Handy 1 Halskette<br />
Bargeld<br />
Die Fundsachen können während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
im Fundamt, Zimmer 19 abgeholt werden.<br />
Der nächste Winter kommt bestimmt!<br />
Damit stellt sich für viele von uns wieder<br />
die Frage, wann und in welchem Umfang<br />
muss ich den Gehweg und die Fahrbahn<br />
von Schnee räumen und streuen.<br />
Wir informieren Sie deshalb auszugsweise<br />
über die wichtigsten Bestimmungen der<br />
Verordnung des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> über<br />
die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />
Straßen und die Sicherung der<br />
Gehbahnen im Winter.<br />
Sie legt den Umfang der zu räumenden<br />
und zu streuenden Fläche fest. Ebenso ist<br />
darin geregelt, in welchem Zeitraum geräumt und gestreut<br />
werden muss und was als Streugut verwendet werden darf.<br />
Die zu räumende und zu streuende Fläche wird auch als Sicherungsfläche<br />
(= Fuß- und Radweg oder ein Streifen von 1 Meter<br />
Breite entlang des Fahrbahnrandes) bezeichnet.<br />
Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an<br />
Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen.<br />
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist sie mit geeigneten abstumpfenden<br />
Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu<br />
beseitigen. Abflussrinnen und Einlaufschächte sind ebenfalls freizuhalten.<br />
Der Einsatz von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr<br />
(z.B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig.<br />
Diese Sicherungsmaßnahmen sind erforderlichenfalls<br />
bis 20.00 Uhr zu wiederholen.<br />
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so neben der Gehbahn<br />
zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.<br />
Ist das nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden<br />
Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen in das Gedächtnis<br />
rufen, dass es nicht gestattet ist, Schnee aus Privatgrundstücken<br />
auf die Straße zu verbringen und dort abzulagern.<br />
Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Straßen und Wege. So z.B.<br />
auch für Fußwege, die an den rückwärtigen Seiten von Grundstücken<br />
angrenzen. Dies ist häufig bei Fußwegen an und zu Grünanlagen<br />
oder Spielplätzen der Fall.<br />
Die Verordnung ist unter www.regenstauf.de/Rathaus/<br />
Ortsrecht/Satzungen der Gemeinde/Straßen veröffentlicht.<br />
Oder Sie wenden sich bei Fragen an das Straßenverkehrsamt<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong>, Herr Thierauf, Tel. 509-43.<br />
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