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06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf

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Fundsachen Oktober/November 2013<br />

1 Brille 3 Schlüssel an einem Ring mit Anhänger<br />

2 Fahrräder 2 Jacken<br />

1 einzelner Schlüssel 1 Armband<br />

1 Handy 1 Halskette<br />

Bargeld<br />

Die Fundsachen können während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

im Fundamt, Zimmer 19 abgeholt werden.<br />

Der nächste Winter kommt bestimmt!<br />

Damit stellt sich für viele von uns wieder<br />

die Frage, wann und in welchem Umfang<br />

muss ich den Gehweg und die Fahrbahn<br />

von Schnee räumen und streuen.<br />

Wir informieren Sie deshalb auszugsweise<br />

über die wichtigsten Bestimmungen der<br />

Verordnung des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> über<br />

die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />

Straßen und die Sicherung der<br />

Gehbahnen im Winter.<br />

Sie legt den Umfang der zu räumenden<br />

und zu streuenden Fläche fest. Ebenso ist<br />

darin geregelt, in welchem Zeitraum geräumt und gestreut<br />

werden muss und was als Streugut verwendet werden darf.<br />

Die zu räumende und zu streuende Fläche wird auch als Sicherungsfläche<br />

(= Fuß- und Radweg oder ein Streifen von 1 Meter<br />

Breite entlang des Fahrbahnrandes) bezeichnet.<br />

Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an<br />

Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen.<br />

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist sie mit geeigneten abstumpfenden<br />

Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu<br />

beseitigen. Abflussrinnen und Einlaufschächte sind ebenfalls freizuhalten.<br />

Der Einsatz von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr<br />

(z.B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig.<br />

Diese Sicherungsmaßnahmen sind erforderlichenfalls<br />

bis 20.00 Uhr zu wiederholen.<br />

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so neben der Gehbahn<br />

zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.<br />

Ist das nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden<br />

Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen in das Gedächtnis<br />

rufen, dass es nicht gestattet ist, Schnee aus Privatgrundstücken<br />

auf die Straße zu verbringen und dort abzulagern.<br />

Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Straßen und Wege. So z.B.<br />

auch für Fußwege, die an den rückwärtigen Seiten von Grundstücken<br />

angrenzen. Dies ist häufig bei Fußwegen an und zu Grünanlagen<br />

oder Spielplätzen der Fall.<br />

Die Verordnung ist unter www.regenstauf.de/Rathaus/<br />

Ortsrecht/Satzungen der Gemeinde/Straßen veröffentlicht.<br />

Oder Sie wenden sich bei Fragen an das Straßenverkehrsamt<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong>, Herr Thierauf, Tel. 509-43.<br />

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