06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf
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Die zusätzlichen Einnahmen werden überwiegend der allgemeinen<br />
Rücklage zugeführt und dienen der Finanzierung von Investitionen<br />
der Jahre 2014 und 2015.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat Wiegand macht deutlich, dass die Mehreinnahmen<br />
bei der Gewerbesteuer der Rücklage zugeführt werden.<br />
3. Bürgermeister Schindler stellt heraus, dass sich die Änderungen<br />
bei den Baumaßnahmen nur deshalb in den Ausgaben decken würden,<br />
weil viele Maßnahmen auf die kommenden Jahre verschoben<br />
worden seien.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst in jeweils getrennter Abstimmung<br />
folgende<br />
Beschlüsse:<br />
1) Die zweite Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan<br />
wird erlassen.<br />
2) Der geänderte Stellenplan wird beschlossen.<br />
3) Der geänderte Finanzplan 2012 - 2016 und das geänderte<br />
Investitionsprogramm 2012 - 2016 werden beschlossen.<br />
- beschlossen mit 22 : 0 Stimmen -<br />
Kommunales Abgabenrecht;<br />
Antrag des Herrn Wolfgang Pausch, Marienstraße 10,<br />
93128 <strong>Regenstauf</strong> auf Überprüfung der Höhe<br />
der Gebühren für die Kinderkrippen<br />
1. Bürgermeister Böhringer berichtet dem <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
folgendes:<br />
In der Bürgerversammlung in <strong>Regenstauf</strong> am 7. März 2013 hat<br />
Herr Wolfgang Pausch, Marienstraße 10, 93128 <strong>Regenstauf</strong> beantragt,<br />
die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe<br />
zu überdenken. Er würde für seine zwei Kinder monatlich 500 €<br />
bezahlen. In Maxhütte-Haidhof müsste er dagegen nur die Hälfte<br />
bezahlen.<br />
Hierzu ist festzustellen, dass die Krippengebühr erstmals für die<br />
Kinderkrippe des Kinderhauses „Am Märchenbrunnen“ im Jahre<br />
2008 festgesetzt worden ist. Sie ist seither der Höhe nach unverändert.<br />
Bei der Bemessung der Gebührenhöhe wurde ein Vergleich<br />
der seinerzeit im Landkreis Regensburg bereits vorhandenen<br />
Krippen gezogen. Im Endeffekt wurde ein Gebühr festgesetzt, die<br />
unter den Gebühren für die Benutzung der Krippe in Lappersdorf<br />
(OT: Hainsacker) und der Krippe im Sieglinde-Eckert-Kindergarten<br />
liegt.<br />
Die Situation bei den Krippengebühren ist weiterhin unverändert.<br />
Die Benutzungsgebühren sind niedriger als die Entgelte für die<br />
Vergleichskrippen.<br />
Auch der Gebührensatz der Stadt Neutraubling weicht nicht<br />
wesentlich ab.<br />
Bei der Festsetzung der Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
ist zu beachten, dass diese in erheblichem<br />
Umfang vom Steuerzahler finanziert werden. Dies erfolgt im<br />
Wesentlichen über den Staatszuschuss und die Eigenbeteiligung<br />
der Gemeinde.<br />
Das reine Betriebsdefizit der Krippe im Kinderhaus „Am Märchenbrunnen“<br />
betrug im vergangenen Haushaltsjahr 32.429,56 €.<br />
Kalkulatorische Kosten aus der Investition und sonstige Gemeinkos<br />
ten wie Personal für den Gebäudeunterhalt sind dabei noch nicht<br />
mit berücksichtigt. Bei der Kinderkrippe Diesenbach (bisher: altes<br />
Kloster) ergab sich ein reines Betriebsdefizit von 49.845,16 €.<br />
Ein Spielraum für eine Senkung der Gebühren kann hieraus nicht<br />
abgeleitet werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat während<br />
der Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
empfohlen, die Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe<br />
unverändert zu lassen.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Gebühr für die Benutzung der Kinderkrippen wird nicht<br />
verändert.<br />
- beschlossen mit 21 : 1 Stimmen -<br />
Erlass einer neuen Feuerwehraufwendungsund<br />
Kostensatzung<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass gegenwärtig auf Grundlage der<br />
Feuerwehraufwendungs- und Kostensatzung vom 2. Dezember<br />
2002 für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Aufwendungs-<br />
und Kostenersatz erhoben werde. Dieser umfasse Einsätze,<br />
Sicherheitswachen, Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung<br />
sowie Überlassung von Gerät und Material.<br />
Die in der Satzung festgesetzten Kostensätze müssten den aktuellen<br />
Kosten angepasst werden. Ebenso seien neue Fahrzeuge wie<br />
z.B. das HLF 20 sowie die Leistungen des hauptamtlichen Gerätewartes<br />
in die Kostensatzung eingepflegt worden.<br />
Die Verwaltung habe aus diesem Grund eine neue Feuerwehraufwendungs-<br />
und Kostenersatzsatzung entworfen, welche den<br />
Mitgliedern des Rates vorliege.<br />
Nach dem Satzungsentwurf werde für Einsätze zur Schadensbekämpfung<br />
bei Unwetter, Hochwasser oder Starkregen und für<br />
Technische Hilfeleistungen für Kirchen, Vereine oder andere<br />
Einrichtung mit Sitz in <strong>Regenstauf</strong> zum Zwecke der Religions-,<br />
Kul tur-, Brauchtums-, Traditions-, Wohlfahrts-, Jugend- oder Sportpflege<br />
kein Aufwendungs- oder Kostenersatz erhoben. Dies entspreche<br />
der bisherigen Verwaltungspraxis. Nach Art. 28 BayFwG<br />
wäre es aber möglich, für diese Leistungen Aufwendungs- und<br />
Kos tenersatz zu erheben, sofern damit keine Menschen- oder<br />
Tierrettung verbunden sei.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderätin Thea Lohner-Strebl lässt sich nochmals bestätigen,<br />
dass im Katastrophenfall keine Kostenerstattung vorgesehen<br />
sei.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />
andere Leistungen der Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong><br />
(Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) wird<br />
als Satzung zu erlassen.<br />
- Beschlossen mit 22 : 0 Stimmen -<br />
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