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06.12. – 08.12.2013 - Markt Regenstauf

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Die zusätzlichen Einnahmen werden überwiegend der allgemeinen<br />

Rücklage zugeführt und dienen der Finanzierung von Investitionen<br />

der Jahre 2014 und 2015.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Wiegand macht deutlich, dass die Mehreinnahmen<br />

bei der Gewerbesteuer der Rücklage zugeführt werden.<br />

3. Bürgermeister Schindler stellt heraus, dass sich die Änderungen<br />

bei den Baumaßnahmen nur deshalb in den Ausgaben decken würden,<br />

weil viele Maßnahmen auf die kommenden Jahre verschoben<br />

worden seien.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst in jeweils getrennter Abstimmung<br />

folgende<br />

Beschlüsse:<br />

1) Die zweite Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan<br />

wird erlassen.<br />

2) Der geänderte Stellenplan wird beschlossen.<br />

3) Der geänderte Finanzplan 2012 - 2016 und das geänderte<br />

Investitionsprogramm 2012 - 2016 werden beschlossen.<br />

- beschlossen mit 22 : 0 Stimmen -<br />

Kommunales Abgabenrecht;<br />

Antrag des Herrn Wolfgang Pausch, Marienstraße 10,<br />

93128 <strong>Regenstauf</strong> auf Überprüfung der Höhe<br />

der Gebühren für die Kinderkrippen<br />

1. Bürgermeister Böhringer berichtet dem <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

folgendes:<br />

In der Bürgerversammlung in <strong>Regenstauf</strong> am 7. März 2013 hat<br />

Herr Wolfgang Pausch, Marienstraße 10, 93128 <strong>Regenstauf</strong> beantragt,<br />

die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe<br />

zu überdenken. Er würde für seine zwei Kinder monatlich 500 €<br />

bezahlen. In Maxhütte-Haidhof müsste er dagegen nur die Hälfte<br />

bezahlen.<br />

Hierzu ist festzustellen, dass die Krippengebühr erstmals für die<br />

Kinderkrippe des Kinderhauses „Am Märchenbrunnen“ im Jahre<br />

2008 festgesetzt worden ist. Sie ist seither der Höhe nach unverändert.<br />

Bei der Bemessung der Gebührenhöhe wurde ein Vergleich<br />

der seinerzeit im Landkreis Regensburg bereits vorhandenen<br />

Krippen gezogen. Im Endeffekt wurde ein Gebühr festgesetzt, die<br />

unter den Gebühren für die Benutzung der Krippe in Lappersdorf<br />

(OT: Hainsacker) und der Krippe im Sieglinde-Eckert-Kindergarten<br />

liegt.<br />

Die Situation bei den Krippengebühren ist weiterhin unverändert.<br />

Die Benutzungsgebühren sind niedriger als die Entgelte für die<br />

Vergleichskrippen.<br />

Auch der Gebührensatz der Stadt Neutraubling weicht nicht<br />

wesentlich ab.<br />

Bei der Festsetzung der Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

ist zu beachten, dass diese in erheblichem<br />

Umfang vom Steuerzahler finanziert werden. Dies erfolgt im<br />

Wesentlichen über den Staatszuschuss und die Eigenbeteiligung<br />

der Gemeinde.<br />

Das reine Betriebsdefizit der Krippe im Kinderhaus „Am Märchenbrunnen“<br />

betrug im vergangenen Haushaltsjahr 32.429,56 €.<br />

Kalkulatorische Kosten aus der Investition und sonstige Gemeinkos<br />

ten wie Personal für den Gebäudeunterhalt sind dabei noch nicht<br />

mit berücksichtigt. Bei der Kinderkrippe Diesenbach (bisher: altes<br />

Kloster) ergab sich ein reines Betriebsdefizit von 49.845,16 €.<br />

Ein Spielraum für eine Senkung der Gebühren kann hieraus nicht<br />

abgeleitet werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat während<br />

der Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

empfohlen, die Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe<br />

unverändert zu lassen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Gebühr für die Benutzung der Kinderkrippen wird nicht<br />

verändert.<br />

- beschlossen mit 21 : 1 Stimmen -<br />

Erlass einer neuen Feuerwehraufwendungsund<br />

Kostensatzung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass gegenwärtig auf Grundlage der<br />

Feuerwehraufwendungs- und Kostensatzung vom 2. Dezember<br />

2002 für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Aufwendungs-<br />

und Kostenersatz erhoben werde. Dieser umfasse Einsätze,<br />

Sicherheitswachen, Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung<br />

sowie Überlassung von Gerät und Material.<br />

Die in der Satzung festgesetzten Kostensätze müssten den aktuellen<br />

Kosten angepasst werden. Ebenso seien neue Fahrzeuge wie<br />

z.B. das HLF 20 sowie die Leistungen des hauptamtlichen Gerätewartes<br />

in die Kostensatzung eingepflegt worden.<br />

Die Verwaltung habe aus diesem Grund eine neue Feuerwehraufwendungs-<br />

und Kostenersatzsatzung entworfen, welche den<br />

Mitgliedern des Rates vorliege.<br />

Nach dem Satzungsentwurf werde für Einsätze zur Schadensbekämpfung<br />

bei Unwetter, Hochwasser oder Starkregen und für<br />

Technische Hilfeleistungen für Kirchen, Vereine oder andere<br />

Einrichtung mit Sitz in <strong>Regenstauf</strong> zum Zwecke der Religions-,<br />

Kul tur-, Brauchtums-, Traditions-, Wohlfahrts-, Jugend- oder Sportpflege<br />

kein Aufwendungs- oder Kostenersatz erhoben. Dies entspreche<br />

der bisherigen Verwaltungspraxis. Nach Art. 28 BayFwG<br />

wäre es aber möglich, für diese Leistungen Aufwendungs- und<br />

Kos tenersatz zu erheben, sofern damit keine Menschen- oder<br />

Tierrettung verbunden sei.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Thea Lohner-Strebl lässt sich nochmals bestätigen,<br />

dass im Katastrophenfall keine Kostenerstattung vorgesehen<br />

sei.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />

andere Leistungen der Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong><br />

(Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) wird<br />

als Satzung zu erlassen.<br />

- Beschlossen mit 22 : 0 Stimmen -<br />

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