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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />

Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />

(5) Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist vorab mit dem Beschäftigten eine<br />

Vereinbarung mit der Maßgabe zu treffen, dass die dem Arbeitgeber für diese<br />

Maßnahmen entstehenden Kosten für die Dauer von 36 Monaten – gerechnet<br />

ab dem Abschluss der BiIdungsmaßnahme – an eine Rückzahlungsverpflichtung<br />

des Beschäftigten gebunden sind, wenn die Bildungsmaßnahme dem<br />

Beschäftigten aktuell oder künftig einen beruflichen Vorteil bringen kann.<br />

Scheidet der Beschäftigte sodann vor Ablauf der 36 Monate aus einem in der<br />

Person des Beschäftigten liegenden Grund oder auf Veranlassung des Beschäftigten<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber bei<br />

Ausscheiden die von diesem getragenen Kosten zu erstatten. Der Erstattungsanspruch<br />

mindert sich für jeden vollen Kalendermonat nach Abschluss der Fortoder<br />

Weiterbildungsmaßnahme um 1 / 36.<br />

Die Erstattungspflicht entfällt / entsteht nicht bei Ausscheiden wegen<br />

a) Krankheit,<br />

b) Betreuung von Kindern innerhalb der ersten drei Jahre nach der Entbindung,<br />

c) Betreuung von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen<br />

(Kinder, Ehepartner und Lebenspartner, Eltern, Großeltern),<br />

d) wegen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, der unter den Geltungsbereich<br />

des vorliegenden Tarifvertrages fällt,<br />

e) bei Rechtsnachfolge nach § 613 a BGB oder bei Verschmelzung.<br />

(6) Eine Vereinbarung nach § 8 Absatz 5 ist nicht zu schließen, wenn die für die<br />

Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitgeber gewährte bezahlte<br />

Freistellung 10 Arbeitstage nicht übersteigt und/oder die vom Arbeitgeber<br />

getragenen (Sach-)Kosten den Betrag von 2.000,00 € nicht übersteigen.<br />

(7) Qualifizierungsmaßnahmen i. S. von § 8 Absätze 1 bis 5 sind:<br />

a) die Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen<br />

für die übertragenen Tätigkeiten (Erhaltungsqualifizierung)<br />

b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung)<br />

c) die Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine andere<br />

Tätigkeit; Umschulung) und<br />

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