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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />

WirtschaF t und i n F rastruktur<br />

zweite vorhergehende Werktag als Zahltag. Entgeltbestandteile, die nicht in<br />

Monatsbeträgen festgelegt sind, sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats,<br />

der auf die Entstehung des Entgeltanspruchs folgt, fällig.<br />

§ 3 Eingruppierung<br />

(1) Die in den Einrichtungen typischen Tätigkeiten des Funktionsbereiches<br />

Medizinische Heil-, Fach- und Hilfsberufe sind in Anlage 3.1 als Funktionsgruppen<br />

aufgelistet und den jeweiligen Entgeltgruppen zugeordnet.<br />

(2) Die Funktionsgruppen sind der Maßstab für die individuelle Eingruppierung.<br />

Dabei sind für die Zuordnung des Arbeitsbereiches eines Beschäftigten zu einer<br />

Funktionsgruppe die jeweils überwiegend ausgeübten Tätigkeiten maßgeblich.<br />

(3) Kann der Arbeitsbereich des Beschäftigten ausnahmsweise keiner Funktionsgruppe<br />

zugeordnet werden, so ist er so einzugruppieren, wie die Funktionsgruppe,<br />

die am ehesten als vergleichbar und gleichwertig mit dem Arbeitsbereich<br />

des Beschäftigten anzusehen ist.<br />

(4) Die Tarifvertragsparteien werden regelmäßig prüfen, ob weitere Funktionsgruppen<br />

genannt oder schon genannte Funktionsgruppen abgeändert werden<br />

oder entfallen sollen.<br />

(5) In den Funktionsbereichen Wirtschaftsdienst und Infrastruktur ist dagegen die<br />

Erfüllung der in den Anlagen 3.2 und 3.3 genannten Anforderungen an Ausbildung,<br />

Kenntnisse und Erfahrungen für die ausgeübte Tätigkeit der Maßstab für<br />

die individuelle Eingruppierung. Sie werden durch einzelne Funktionsgruppen<br />

konkretisiert.<br />

§ 4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Aufgabe<br />

Wird dem Beschäftigten vorübergehend eine Tätigkeit übertragen, für die das tarifliche<br />

Monatsentgelt höher ist als sein ständiges Monatsentgelt, so erhält er rückwirkend<br />

ab Beginn der vorübergehenden Tätigkeit für deren Dauer das höhere<br />

tarifliche Monatsentgelt, falls die vorübergehende Tätigkeit mindestens einen Monat<br />

ausgeübt wurde.<br />

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