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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />

WirtschaF t und i n F rastruktur<br />

Protokollnotiz:<br />

1 Arbeitgeber des <strong>Sana</strong>-Konzerns sind die Gesellschaften, die Konzernunternehmen der<br />

<strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong> i. S. d. § 18 AktG sind. 2 Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten für<br />

Zwecke der betrieblichen Altersversorgung bestimmt sich nach den Regelungen der<br />

jeweiligen Versorgungsordnung bzw. des zukünftigen Tarifvertrages zur betrieblichen<br />

Altersversorgung (§ 18).<br />

(2) Die Beschäftigungszeit wird durch einen Erziehungsurlaub nach dem Gesetz zur<br />

Einführung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)<br />

nicht unterbrochen. Gleiches gilt nach näherer Maßgabe des Gesetzes über<br />

den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst für die Zeit des<br />

Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes sowie für die Zeit einer Wehrübung<br />

(Freiwilliger Wehr- oder Ersatzdienst gilt jedoch als Unterbrechung).<br />

§ 16 Jubiläum<br />

(1) Beschäftigte werden bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 15)<br />

von 10 Jahren: 2 Arbeitstage<br />

von 25 Jahren: 3 Arbeitstage<br />

von 40 Jahren: 4 Arbeitstage<br />

unter Fortzahlung des tariflichen Monatsentgelts (§2 Absatz 2 E-TV M/W/I <strong>Sana</strong>)<br />

freigestellt.<br />

Protokollnotiz:<br />

Auf Antrag des Beschäftigten innerhalb eines Monats nach dem Jubiläum erfolgt die<br />

Freistellung in dem Jahr des Jubiläums.<br />

(2) Erfolgt keine Freistellung, wird der Freistellungsanspruch durch Bruttoentgelt –<br />

berechnet auf Basis des tariflichen Monatsentgeltes (§2 Absatz 2 ETV M/W/I<br />

<strong>Sana</strong>) – abgegolten.<br />

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