Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />
WirtschaF t und i n F rastruktur<br />
Protokollnotiz:<br />
1 Arbeitgeber des <strong>Sana</strong>-Konzerns sind die Gesellschaften, die Konzernunternehmen der<br />
<strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong> i. S. d. § 18 AktG sind. 2 Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten für<br />
Zwecke der betrieblichen Altersversorgung bestimmt sich nach den Regelungen der<br />
jeweiligen Versorgungsordnung bzw. des zukünftigen Tarifvertrages zur betrieblichen<br />
Altersversorgung (§ 18).<br />
(2) Die Beschäftigungszeit wird durch einen Erziehungsurlaub nach dem Gesetz zur<br />
Einführung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)<br />
nicht unterbrochen. Gleiches gilt nach näherer Maßgabe des Gesetzes über<br />
den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst für die Zeit des<br />
Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes sowie für die Zeit einer Wehrübung<br />
(Freiwilliger Wehr- oder Ersatzdienst gilt jedoch als Unterbrechung).<br />
§ 16 Jubiläum<br />
(1) Beschäftigte werden bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 15)<br />
von 10 Jahren: 2 Arbeitstage<br />
von 25 Jahren: 3 Arbeitstage<br />
von 40 Jahren: 4 Arbeitstage<br />
unter Fortzahlung des tariflichen Monatsentgelts (§2 Absatz 2 E-TV M/W/I <strong>Sana</strong>)<br />
freigestellt.<br />
Protokollnotiz:<br />
Auf Antrag des Beschäftigten innerhalb eines Monats nach dem Jubiläum erfolgt die<br />
Freistellung in dem Jahr des Jubiläums.<br />
(2) Erfolgt keine Freistellung, wird der Freistellungsanspruch durch Bruttoentgelt –<br />
berechnet auf Basis des tariflichen Monatsentgeltes (§2 Absatz 2 ETV M/W/I<br />
<strong>Sana</strong>) – abgegolten.<br />
15