Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />
Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />
Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis<br />
mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheides des Integrationsamtes.<br />
§ 38 Zeugnis / Arbeitspapiere / Rückgabe von Arbeitsmitteln<br />
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch<br />
auf Erteilung eines Zeugnisses über die Art und die Dauer seiner Tätigkeit.<br />
Der Beschäftigte kann verlangen, dass das Zeugnis sich darüber hinaus auf<br />
Führung und Leistung erstreckt.<br />
(2) Der Beschäftigte kann während des Arbeitsverhältnisses aus begründetem<br />
Anlass (bspw. bei Wechsel des disziplinarischen Vorgesetzten) die Erteilung<br />
eines Zwischenzeugnisses verlangen.<br />
(3) Der Beschäftigte hat auf Verlangen des Arbeitgebers jederzeit dienstliche<br />
Schriftstücke (einschließlich Kopien), elektronische Aufzeichnungen, Zeichnungen,<br />
bildliche Darstellungen sowie sämtliche in seinem Besitz oder Gewahrsam<br />
befindlichen Gegenstände des Arbeitgebers unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten<br />
herauszugeben. Aufzeichnungen auf privaten Datenträgern<br />
des Beschäftigten sind zu löschen.<br />
§ 39 Ausschlussfristen<br />
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von dem Beschäftigten oder<br />
vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt<br />
reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige<br />
Leistungen aus.<br />
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