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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />

WirtschaF t und i n F rastruktur<br />

(5) Wechselt ein Beschäftigter in eine höhere Entgeltgruppe, so wird er in die Entgeltstufe<br />

eingruppiert, die im Betrag am nächsten über seinem bisherigen tariflichen<br />

Entgelt ohne Funktionszulagen liegt – die entsprechenden Funktionsjahre<br />

in der neu festgelegten Entgeltgruppe gelten hierbei als zurückgelegt.<br />

Soweit eine bestimmte Tätigkeit Voraussetzung für den Erwerb/Abschluss einer<br />

Zusatzausbildung ist, werden Funktionsjahre in dieser Tätigkeit als Funktionsjahre<br />

auch in der Tätigkeit mit Zusatzausbildung anerkannt.<br />

(6) Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere als die bisherige Entgeltgruppe<br />

eingruppiert, so wird er in die gleiche Entgeltstufe eingruppiert.<br />

§ 6 Funktionszulagen<br />

(1) In den in Anlage 4 genannten Fällen werden für die Dauer der Übertragung von<br />

zusätzlicher Verantwortung und/oder Belastung zusätzlich zum Tabellenentgelt<br />

Funktionszulagen gezahlt.<br />

(2) Die Zahlung der Funktionszulagen ist an eine tatsächliche Ausübung der<br />

Tätigkeit von mindestens einem Monat gebunden und entfällt, sofern die Voraussetzung<br />

zur Gewährung der Funktionszulage nicht mehr gegeben ist. Liegen<br />

die Voraussetzungen für mehrere Funktionszulagen vor, so addieren sich die<br />

Funktionszulagen, wenn dies nicht ausdrücklich im Funktionsgruppenverzeichnis<br />

ausgeschlossen ist.<br />

(3) Die Höhe der Funktionszulagen ergibt sich aus Anlage 5.<br />

§ 7 Erfolgsbeteiligung<br />

(1) Die Beschäftigten haben nach Maßgabe der folgenden Regelungen Anspruch<br />

auf eine Erfolgsbeteiligung (variable Vergütung).<br />

Die Erfolgsbeteiligung setzt sich aus 3 voneinander unabhängigen Komponenten<br />

sowie einem Garantiebetrag zusammen:<br />

a) Beteiligung am Konzerngewinn<br />

b) Beteiligung am Erfolg der einzelnen Gesellschaft (Arbeitgeber des Beschäftigten)<br />

c) Beteiligung am Gewinn der einzelnen Gesellschaft (Arbeitgeber des Beschäftigten)<br />

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