Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />
Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />
(3) Abweichend von Absatz 2 können § 24 Absatz 1 Buchstabe b) und § 24 Absatz<br />
2 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres,<br />
§ 25 Absatz 8 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,<br />
erstmals zum 31.12.2014, gesondert schriftlich ohne Nachwirkung gekündigt<br />
werden.<br />
(4) §§ 19, 21, 23 und 25 können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss<br />
eines Kalendermonats gesondert schriftlich gekündigt werden, wenn infolge<br />
einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes sich materiell rechtliche Auswirkungen<br />
ergeben oder weitere Regelungsmöglichkeiten für die Tarifvertragsparteien<br />
eröffnet werden; rein formelle Änderungen berechtigen nicht zur Ausübung<br />
des Kündigungsrechtes.<br />
(5) Bei einer Änderung der gesetzlichen Regelung zum Krankengeld (bzw. dem<br />
Krankengeld vergleichbaren Leistungen) kann jede Seite § 29 mit einer Frist<br />
von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats schriftlich kündigen.<br />
(6) § 36 Absatz 4, Satz 1 ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines<br />
Kalenderhalbjahres schriftlich ohne Nachwirkung kündbar.<br />
(7) Endet der Tarifvertrag oder einzelne Bestimmungen des Tarifvertrages aufgrund<br />
einer Kündigung nach den Absätzen 2, 3, 5 oder 6, gelten die gekündigten<br />
Bestimmungen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.<br />
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