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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />

Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />

(3) Abweichend von Absatz 2 können § 24 Absatz 1 Buchstabe b) und § 24 Absatz<br />

2 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres,<br />

§ 25 Absatz 8 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,<br />

erstmals zum 31.12.2014, gesondert schriftlich ohne Nachwirkung gekündigt<br />

werden.<br />

(4) §§ 19, 21, 23 und 25 können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss<br />

eines Kalendermonats gesondert schriftlich gekündigt werden, wenn infolge<br />

einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes sich materiell rechtliche Auswirkungen<br />

ergeben oder weitere Regelungsmöglichkeiten für die Tarifvertragsparteien<br />

eröffnet werden; rein formelle Änderungen berechtigen nicht zur Ausübung<br />

des Kündigungsrechtes.<br />

(5) Bei einer Änderung der gesetzlichen Regelung zum Krankengeld (bzw. dem<br />

Krankengeld vergleichbaren Leistungen) kann jede Seite § 29 mit einer Frist<br />

von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats schriftlich kündigen.<br />

(6) § 36 Absatz 4, Satz 1 ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines<br />

Kalenderhalbjahres schriftlich ohne Nachwirkung kündbar.<br />

(7) Endet der Tarifvertrag oder einzelne Bestimmungen des Tarifvertrages aufgrund<br />

einer Kündigung nach den Absätzen 2, 3, 5 oder 6, gelten die gekündigten<br />

Bestimmungen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.<br />

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