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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />

WirtschaF t und i n F rastruktur<br />

(2) Die Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Schutz- sowie der<br />

vorgeschriebenen Dienstkleidung trägt der Arbeitgeber.<br />

§ 12 Belohnung<br />

(1) Werden dem Beschäftigten Belohnungen, Vergünstigungen, Geschenke oder<br />

sonstige geldwerte Vorteile im Hinblick auf seine Tätigkeit angeboten, so hat er<br />

dies dem Arbeitgeber zur Genehmigung mitzuteilen. Dies gilt auch für<br />

Zuwendungen, die auf letztwilligen Verfügungen beruhen.<br />

(2) Als generell genehmigt im Sinne des Absatzes 1 gilt die Annahme von geringfügigen<br />

Geldzuwendungen (bis 50,00 €), die nicht einer Person direkt, sondern<br />

einer Gemeinschaftskasse zugutekommen. Ferner ist die Annahme von<br />

Lebensmitteln erlaubt, die nach der Bestimmung des Schenkers dem gemeinsamen<br />

Verbrauch dienen sollen (z. B. Kaffee, Kuchen, Obst, Süßigkeiten) und<br />

einen Gesamtwert von 50,00 € nicht überschreiten.<br />

§ 13 Personalakte<br />

(1) Der Arbeitgeber führt in der Personalabteilung über jeden Beschäftigten eine<br />

Personalakte.<br />

(2) Der Beschäftigte hat das Recht auf Einsichtnahme in seine Personalakte. Die<br />

Einsichtnahme kann unter Hinzuziehung einer Person seines Vertrauens erfolgen.<br />

Das Recht auf Akteneinsicht schließt das Recht ein, Abschriften oder<br />

Ablichtungen aus der Personalakte zu fertigen. Der Beschäftigte muss über<br />

Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für ihn ungünstig sind<br />

oder ihm nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakte gehört<br />

werden. Seine Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.<br />

§ 14 Schweigepflicht / Datenschutz<br />

(1) Der Beschäftigte hat über alle Angelegenheiten der Patienten sowie über die<br />

Angelegenheiten des Arbeitgebers, die entweder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse<br />

sind oder deren Offenlegung dem Arbeitgeber schaden kann oder<br />

deren Geheimhaltung vom Arbeitgeber angeordnet ist, Stillschweigen zu<br />

bewahren.<br />

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