Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />
Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />
Protokollnotiz:<br />
Beschäftigte, die am Tage des Inkrafttretens des vorliegenden Tarifvertrages Anspruch auf<br />
Entgeltfortzahlung für bis zu 26 Wochen nach § 71 BAT haben, können auch zukünftig –<br />
anstelle des hier geregelten Anspruchs auf Zuschusszahlung – den Anspruch nach<br />
§ 71 BAT geltend machen. In diesem Fall ist der Beschäftigte jedoch verpflichtet, einen<br />
evtl. Anspruch auf Krankengeld (ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit) gegenüber<br />
seiner Krankenkasse /Krankenversicherung geltend zu machen; in diesem Fall zahlt der<br />
Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld, der den Mitarbeiter so stellt, als wäre sein<br />
Entgelt analog § 71 BAT fortgezahlt worden.<br />
§ 30 Forderungsübergang bei Dritthaftung<br />
Ist die Arbeitsunfähigkeit durch einen Umstand herbeigeführt worden, der von einem<br />
Dritten zu vertreten ist, so hat der Beschäftigte<br />
- dem Arbeitgeber unverzüglich die Umstände mitzuteilen, unter denen die<br />
Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt worden ist,<br />
- sich jeder Verfügung über die Ansprüche auf Schadensersatz wegen der<br />
Entgeltfortzahlung zu enthalten und<br />
- die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber<br />
abzutreten und zu erklären, dass er über sie noch nicht verfügt hat.<br />
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