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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, f ach- und h ilfsberufe,<br />

Wirtschaft und i nfrastruK tur<br />

Protokollnotiz:<br />

Beschäftigte, die am Tage des Inkrafttretens des vorliegenden Tarifvertrages Anspruch auf<br />

Entgeltfortzahlung für bis zu 26 Wochen nach § 71 BAT haben, können auch zukünftig –<br />

anstelle des hier geregelten Anspruchs auf Zuschusszahlung – den Anspruch nach<br />

§ 71 BAT geltend machen. In diesem Fall ist der Beschäftigte jedoch verpflichtet, einen<br />

evtl. Anspruch auf Krankengeld (ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit) gegenüber<br />

seiner Krankenkasse /Krankenversicherung geltend zu machen; in diesem Fall zahlt der<br />

Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld, der den Mitarbeiter so stellt, als wäre sein<br />

Entgelt analog § 71 BAT fortgezahlt worden.<br />

§ 30 Forderungsübergang bei Dritthaftung<br />

Ist die Arbeitsunfähigkeit durch einen Umstand herbeigeführt worden, der von einem<br />

Dritten zu vertreten ist, so hat der Beschäftigte<br />

- dem Arbeitgeber unverzüglich die Umstände mitzuteilen, unter denen die<br />

Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt worden ist,<br />

- sich jeder Verfügung über die Ansprüche auf Schadensersatz wegen der<br />

Entgeltfortzahlung zu enthalten und<br />

- die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber<br />

abzutreten und zu erklären, dass er über sie noch nicht verfügt hat.<br />

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