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Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG

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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />

WirtschaF t und i n F rastruktur<br />

Zielerreichung<br />

von<br />

bis<br />

Faktor<br />

55,0% 79,99% 0,1<br />

80,0% 94,99% 0,2<br />

95,0% 109,99% 0,3<br />

110,0% 124,99% 0,4<br />

≥ 125,0% 0,5<br />

Basis der Berechnung der unter Buchstabe c) benannten Komponente ist das<br />

von der jeweiligen Gesellschaft (Arbeitgeber des Beschäftigten) erzielte Jahresergebnis.<br />

Das erreichte Jahresergebnis ist vom Wirtschaftsprüfer zu testieren.<br />

Weist dieser Wert einen Betrag größer 0 auf, gelangt die Komponente – unabhängig<br />

von der tatsächlichen Höhe des Geschäftsergebnisses – in Höhe von<br />

0,15 durchschnittlichen ständigen Entgelten zur Auszahlung.<br />

Protokollnotiz:<br />

Die Regelungen des § 7 Erfolgsbeteiligung finden keine Anwendung bei geringfügig Beschäftigten<br />

im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV.<br />

Die Erfolgsbeteiligung im Sinne des § 7 ist bei der Ermittlung des Jahresergebnisses als<br />

Personalaufwand zu berücksichtigen.<br />

(2) Die Beschäftigten erhalten mit der Entgeltzahlung November den Garantiebetrag<br />

(Abs. 1) des jeweiligen Geschäftsjahres ausbezahlt. Sofern sich – nach Verrechnung<br />

mit dem Garantiebetrag – aus den Komponenten i.S.v. Abs. 1 Buchstabe<br />

a) bis c) ein Restbetrag der variablen Vergütung ergibt, gelangt dieser mit<br />

der Entgeltzahlung März des darauffolgenden Geschäftsjahres zur Auszahlung.<br />

(3) Durchschnittliches ständiges Entgelt im Sinne der Erfolgsbeteiligung ist das für<br />

die Zeit von Januar bis Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres monatlich<br />

durchschnittlich gezahlte ständige Entgelt, bestehend aus den tariflichen Monatsentgelten<br />

und weiteren in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteilen<br />

(= Entgelt des Geschäftsjahres, geteilt durch 12). Entgeltfortzahlung rechnet dabei<br />

als Entgeltzahlung. Für die Berechnung des Garantiebetrages wird auf den<br />

Zeitraum Januar bis Oktober des jeweiligen Geschäftsjahres abgestellt und der<br />

sich hieraus ergebende Wert durch 10 geteilt.<br />

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