Titelseite 2 Einklinkbilder - Sana Kliniken AG
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Medizinische h eil-, Fach- und h ilF sberuF e ,<br />
WirtschaF t und i n F rastruktur<br />
Zielerreichung<br />
von<br />
bis<br />
Faktor<br />
55,0% 79,99% 0,1<br />
80,0% 94,99% 0,2<br />
95,0% 109,99% 0,3<br />
110,0% 124,99% 0,4<br />
≥ 125,0% 0,5<br />
Basis der Berechnung der unter Buchstabe c) benannten Komponente ist das<br />
von der jeweiligen Gesellschaft (Arbeitgeber des Beschäftigten) erzielte Jahresergebnis.<br />
Das erreichte Jahresergebnis ist vom Wirtschaftsprüfer zu testieren.<br />
Weist dieser Wert einen Betrag größer 0 auf, gelangt die Komponente – unabhängig<br />
von der tatsächlichen Höhe des Geschäftsergebnisses – in Höhe von<br />
0,15 durchschnittlichen ständigen Entgelten zur Auszahlung.<br />
Protokollnotiz:<br />
Die Regelungen des § 7 Erfolgsbeteiligung finden keine Anwendung bei geringfügig Beschäftigten<br />
im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV.<br />
Die Erfolgsbeteiligung im Sinne des § 7 ist bei der Ermittlung des Jahresergebnisses als<br />
Personalaufwand zu berücksichtigen.<br />
(2) Die Beschäftigten erhalten mit der Entgeltzahlung November den Garantiebetrag<br />
(Abs. 1) des jeweiligen Geschäftsjahres ausbezahlt. Sofern sich – nach Verrechnung<br />
mit dem Garantiebetrag – aus den Komponenten i.S.v. Abs. 1 Buchstabe<br />
a) bis c) ein Restbetrag der variablen Vergütung ergibt, gelangt dieser mit<br />
der Entgeltzahlung März des darauffolgenden Geschäftsjahres zur Auszahlung.<br />
(3) Durchschnittliches ständiges Entgelt im Sinne der Erfolgsbeteiligung ist das für<br />
die Zeit von Januar bis Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres monatlich<br />
durchschnittlich gezahlte ständige Entgelt, bestehend aus den tariflichen Monatsentgelten<br />
und weiteren in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteilen<br />
(= Entgelt des Geschäftsjahres, geteilt durch 12). Entgeltfortzahlung rechnet dabei<br />
als Entgeltzahlung. Für die Berechnung des Garantiebetrages wird auf den<br />
Zeitraum Januar bis Oktober des jeweiligen Geschäftsjahres abgestellt und der<br />
sich hieraus ergebende Wert durch 10 geteilt.<br />
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