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PDF Download - b:sl Beruf-Schulleitung

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:Thema Schultrojaner<br />

15<br />

Ende der Debatte?<br />

Weiteres Vorgehen nach Aus für Schultrojaner unklar<br />

Das Problem ist alles andere als neu, wenn auch erst in den letzten Jahren in das Bewusstsein der Öffentlichkeit<br />

gelangt. Die Rede ist von der Verwertung geistigen Eigentums im digitalen Raum. Die Musikbranche<br />

leidet schon seit Jahren unter Umsatzeinbußen durch unautorisierte Vervielfältigungen, und auch die Verlage<br />

geraten angesichts des Siegeszugs von Kindle & Co. allmählich unter Zugzwang.<br />

So ist auch der Vorstoß der Bunde<strong>sl</strong>änder in Kooperation mit den<br />

Verlagen zu verstehen, Schulrechner auf digitale Kopien urheberrechtlich<br />

geschützter Texte hin zu untersuchen. Bereits seit Jahren<br />

existierten Pläne, mittels einer Scansoftware stichprobenartig Untersuchungen<br />

anzustellen – das Vorhaben wurde unter der unrühmlichen<br />

Bezeichnung „Schultrojaner” und durch die umfangreiche mediale Berichterstattung<br />

einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Rechtliche Grundlage<br />

sollte der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen”<br />

bilden, den die zuständigen Landesministerien bereits 2010<br />

mit den Bildungsverlagen abgeschlossen hatten.<br />

Das geplante Vorgehen löste von Beginn an heftige Proteste aus.<br />

Beispielhaft dafür steht der offene Brief eines Frankfurter Lehrers (zu<br />

finden unter http://herrlarbig.de/2011/11/01/betreff-schultrojaner-liebeschulbuchverlage/#more-26883),<br />

der nicht nur völlig zurecht moniert,<br />

dass sämtliche Schulen unter Generalverdacht gestellt würden, sondern<br />

auch giftig auf die Jahresbilanz der Verlage verweist, in denen<br />

unter anderem von der erfreulichen Entwicklung des Schulbuch-Geschäfts<br />

die Rede ist.<br />

Auch der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-<br />

Peter Meidinger, äußerte sich außerordentlich kritisch zum Vorhaben<br />

der Länder, so etwa zur Forderung Niedersachsens, die Schulen sollten<br />

entsprechende Informationen offenlegen: „Von den <strong>Schulleitung</strong>en<br />

werden damit eine Vorgehensweise und eine Erklärung gefordert, denen<br />

sie gar nicht nachkommen können. Für die Abgabe der Erklärung<br />

müssten sie alle Dateien und Ordner von Lehrkräften und Schülern<br />

auf allen lokalen und externen Schulrechnern durchforsten, wozu sie<br />

weder in der Lage noch berechtigt sind. Einerseits stehen den <strong>Schulleitung</strong>en<br />

dazu die erforderlichen technischen Hilfsmittel nicht zur Verfügung,<br />

zum anderen würden dadurch die Persönlichkeitsschutzrechte<br />

von Lehrkräften massiv verletzt!”, erklärte Meidinger.<br />

Unter anderem wegen dieser harschen Proteste wurde das Vorhaben<br />

nun auf Eis gelegt. Dabei hätte es die Verlagsbranche eigentlich von Anfang<br />

an besser wissen müssen, schließlich hat die Musikindustrie in den<br />

letzten Jahren bereits in ähnlicher Weise vorgeführt, wie es nicht geht:<br />

Drakonische Strafen für vergleichsweise geringe Verstöße und eine Politik<br />

der Repression haben das Ansehen der Branche nachhaltig geschädigt,<br />

ohne entscheidende wirtschaftliche Verbesserungen zu bringen.<br />

Immerhin zeigen die Beteiligten mittlerweile Einsicht. So soll nun<br />

gemeinsam mit Lehrerverbänden und anderen Betroffenen eine Lösung<br />

erarbeitet werden, Gespräche hierzu sollen bereits im Sommer<br />

beginnen; dies ließ der Verband Bildungsmedien in seiner Pressemitteilung<br />

vom 7. Mai 2012 verlauten.<br />

Die im Rahmen dieser Gespräche entwickelte Lösung soll „alltagstauglich<br />

und praxisorientiert” sein, heißt es darin. Rechtekontrollen<br />

sollen in der Folge überflüssig werden, Rechtssicherheit für die Schulen<br />

gewährleistet sein.<br />

Auch Meidinger begrüßt diesen Ansatz: „Die Vernunft hat sich<br />

letztendlich durchgesetzt. Es ist wohl jedem der Beteiligten bewusst geworden,<br />

dass die Entwicklung und der Einsatz einer solchen Software,<br />

die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, nicht möglich<br />

ist. Zudem steht es gerade den Schulministerien als fürsorgepflichtige<br />

Dienstherrn der Lehrkräfte schlecht an, diese unter Generalverdacht<br />

zu stellen”, betonte der Verbandschef.<br />

Ob es sich bei der Neuausrichtung tatsächlich um die erhoffte Weichenstellung<br />

handelt, muss sich allerdings erst noch erweisen. Schließlich<br />

wurden bi<strong>sl</strong>ang weder die Parteien benannt, die an den Verhandlungstisch<br />

gebeten werden sollen, noch konkrete Ansätze vorgestellt,<br />

die zur Diskussion stünden.<br />

Autor: Michael Smosarski • Foto: Fotolia<br />

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b:<strong>sl</strong> 03:2012

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