Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen
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Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>, an <strong>der</strong> bisherigen Zusammensetzung <strong>der</strong> Finanzkommission<br />
festzuhalten. Aus diesem Grunde hat er die SVP Sektion <strong>Düdingen</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, eine/-n<br />
neue/-n Kandidaten/-in vorzuschlagen.<br />
Die SVP schlägt zur Wahl Frau Renata Raetzo, Zelgmoosweg 17, 3186 <strong>Düdingen</strong> vor.<br />
Gemäss Artikel 19 des Gesetzes über die <strong>Gemeinde</strong>n muss die Ersatzwahl in einer Listenwahl (schriftlich)<br />
durchgeführt werden. Es steht je<strong>der</strong> Bürgerin und jedem Bürger frei, an<strong>der</strong>e Personen zur Wahl vorzuschlagen.<br />
Wortbegehren:<br />
Stefan Siegenthaler, Bruch 6, Präsident SVP <strong>Düdingen</strong>: Dankt dem abtretenden Kommissionsmitglied,<br />
Werner Wyss, für seine sehr gute Arbeit in <strong>der</strong> Finanzkommission.<br />
Er stellt die Kandidatin für den vakanten Sitz in <strong>der</strong> Fiko vor. Frau Renata Raetzo ist Geschäftsfrau und Mutter<br />
von 4 Kin<strong>der</strong>n. Er bittet die Anwesenden die Kandidatur zu unterschützen.<br />
Es werden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen. Der Vorsitzende schliesst die Beratung des Geschäfts.<br />
Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beantragt <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>, die Kandidatin <strong>der</strong> SVP, Frau Renata Raetzo,<br />
in die Finanzkommission zu wählen.<br />
Beschlussfassung: Anwesende Aktivbürger/innen: 388<br />
Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Fiko:<br />
Ausgeteilte Stimmzettel 388<br />
Eingegangene Stimmzettel 388<br />
Leer/ungültig 18<br />
Gültige Stimmzettel 371<br />
Absolutes Mehr 186<br />
Gewählt ist: Renata Raetzo 295 Stimmen<br />
GA Kuno Philipona gratuliert Frau Renata Raetzo zur Wahl in die Finanzkommission.<br />
Traktandum 4<br />
Trinkwasserreglement; Genehmigung<br />
Ressort Markus Bapst<br />
Das neue kantonale Trinkwassergesetz (TWG) ist seit 1. Juli 2012 in Kraft und bildet somit den gesetzlichen<br />
Rahmen für das kommunale Trinkwasserreglement. Wie <strong>der</strong> Finanzplan <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>Düdingen</strong><br />
AG (WVD AG) aufzeigt, können mit dem bestehenden Wasserpreis von CHF 1.40/pro m 3 und den Anschlussgebühren<br />
nicht genügend Einnahmen erzielt werden, um den zukünftigen Ausbau zu gewährleisten<br />
und die Werterhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung nachhaltig zu sichern. Aufgrund dieser Tatsachen hat <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at entschieden, das bestehende Trinkwasserreglement aus dem Jahr 1998 grundlegend zu überarbeiten<br />
und den neusten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig<br />
auch <strong>der</strong> ganze Bereich <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung neu geregelt. In Anlehnung an<br />
das Rechnungsmodell <strong>der</strong> Stromversorgung wird zukünftig zwischen einer Netznutzungs- & Verbrauchsgebühr<br />
unterschieden. Zudem wird ein Erneuerungsfonds für den zeitgemässen Ersatz des bestehenden Leitungsnetzes<br />
geäuffnet.