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Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen

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Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>, an <strong>der</strong> bisherigen Zusammensetzung <strong>der</strong> Finanzkommission<br />

festzuhalten. Aus diesem Grunde hat er die SVP Sektion <strong>Düdingen</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, eine/-n<br />

neue/-n Kandidaten/-in vorzuschlagen.<br />

Die SVP schlägt zur Wahl Frau Renata Raetzo, Zelgmoosweg 17, 3186 <strong>Düdingen</strong> vor.<br />

Gemäss Artikel 19 des Gesetzes über die <strong>Gemeinde</strong>n muss die Ersatzwahl in einer Listenwahl (schriftlich)<br />

durchgeführt werden. Es steht je<strong>der</strong> Bürgerin und jedem Bürger frei, an<strong>der</strong>e Personen zur Wahl vorzuschlagen.<br />

Wortbegehren:<br />

Stefan Siegenthaler, Bruch 6, Präsident SVP <strong>Düdingen</strong>: Dankt dem abtretenden Kommissionsmitglied,<br />

Werner Wyss, für seine sehr gute Arbeit in <strong>der</strong> Finanzkommission.<br />

Er stellt die Kandidatin für den vakanten Sitz in <strong>der</strong> Fiko vor. Frau Renata Raetzo ist Geschäftsfrau und Mutter<br />

von 4 Kin<strong>der</strong>n. Er bittet die Anwesenden die Kandidatur zu unterschützen.<br />

Es werden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen. Der Vorsitzende schliesst die Beratung des Geschäfts.<br />

Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beantragt <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>, die Kandidatin <strong>der</strong> SVP, Frau Renata Raetzo,<br />

in die Finanzkommission zu wählen.<br />

Beschlussfassung: Anwesende Aktivbürger/innen: 388<br />

Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Fiko:<br />

Ausgeteilte Stimmzettel 388<br />

Eingegangene Stimmzettel 388<br />

Leer/ungültig 18<br />

Gültige Stimmzettel 371<br />

Absolutes Mehr 186<br />

Gewählt ist: Renata Raetzo 295 Stimmen<br />

GA Kuno Philipona gratuliert Frau Renata Raetzo zur Wahl in die Finanzkommission.<br />

Traktandum 4<br />

Trinkwasserreglement; Genehmigung<br />

Ressort Markus Bapst<br />

Das neue kantonale Trinkwassergesetz (TWG) ist seit 1. Juli 2012 in Kraft und bildet somit den gesetzlichen<br />

Rahmen für das kommunale Trinkwasserreglement. Wie <strong>der</strong> Finanzplan <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>Düdingen</strong><br />

AG (WVD AG) aufzeigt, können mit dem bestehenden Wasserpreis von CHF 1.40/pro m 3 und den Anschlussgebühren<br />

nicht genügend Einnahmen erzielt werden, um den zukünftigen Ausbau zu gewährleisten<br />

und die Werterhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung nachhaltig zu sichern. Aufgrund dieser Tatsachen hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at entschieden, das bestehende Trinkwasserreglement aus dem Jahr 1998 grundlegend zu überarbeiten<br />

und den neusten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig<br />

auch <strong>der</strong> ganze Bereich <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung neu geregelt. In Anlehnung an<br />

das Rechnungsmodell <strong>der</strong> Stromversorgung wird zukünftig zwischen einer Netznutzungs- & Verbrauchsgebühr<br />

unterschieden. Zudem wird ein Erneuerungsfonds für den zeitgemässen Ersatz des bestehenden Leitungsnetzes<br />

geäuffnet.

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