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Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen

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Max Hunziker, Chasseralstrasse 8: Die Berechnung <strong>der</strong> Netznutzungsgebühr ist kompliziert, eine bürokratische<br />

Übung und ist nicht nötig. In <strong>der</strong> vorliegenden Tarifordnung wird nicht geregelt, wie die Gebühr basierend<br />

auf den vorhandenen Wasserhähnen pro Gebäude berechnet wird und wie viel <strong>der</strong> Verbrauch pro Wasserhahn<br />

sein darf. Die Tarifordnung ist unpräzis und mangelhaft und ist deshalb gänzlich abzulehnen. Für die<br />

Netzbelastung und dementsprechend für die Berechnung <strong>der</strong> Gebühr ist einzig und allein die maximal mögliche<br />

Durchflussrate massgebend. Die maximale Durchflussrate ist nicht abhängig von <strong>der</strong> Anzahl Wasserhähnen<br />

im Gebäude son<strong>der</strong>n vom Wasserdruck und vom Rohrquerschnitt. Basierend auf diese Werte kann<br />

eine Netznutzungsgebühr aufgrund des max. möglichen Wasserdurchflusses berechnet werden (z.B. Durchfluss<br />

beim Wasserzähler). Er bittet die Versammlung das Reglement abzulehnen, um dem GR die Möglichkeit<br />

zu geben, <strong>der</strong> GmV nochmals eine neue, einfache und verständliche Tarifordnung vorzulegen.<br />

GR Markus Bapst: Wie bereits erwähnt, sind die Berechnungsgrundlagen für die Netznuntzungsgebühren<br />

vorhanden. Wer das Netz mit den diesbezüglichen Hausinstallationen mehr o<strong>der</strong> weniger nutzt, wird demensprechend<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger finanziell belastet. Der GR ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die vorliegende Berechnungsgrundlage<br />

eine gerechte und faire Lösung ist.<br />

Patrick Jeckelmann, Drosselweg 3: Er bezeichnet die vorliegende Gebührenanpassung als „Wucher“ und<br />

bittet die Versammlung das Reglement abzulehnen. Ihm ist keine <strong>Gemeinde</strong> bekannt, welche die Gebühr<br />

nach <strong>der</strong> beantragten Tarifordnung des GR einkassiert. Er beantragt die Än<strong>der</strong>ung des Art. 21, Absatz 2 ersatzlos<br />

zu streichen, da sonst <strong>der</strong> GR die Gebühren willkürlich, ohne die Zustimmung durch die GmV, festlegen<br />

kann<br />

GR Markus Bapst: In <strong>der</strong> Tarifordnung sind die maximal zulässigen Gebühren aufgeführt. Der GR hat die<br />

Kompetenz bis zur maximal festgelegten Gebühr die Tarife zu erhöhen. Würde dem Antrag von Patrick<br />

Jeckelmann stattgegeben, müsste <strong>der</strong> GR jede Gebührenanpassung von <strong>der</strong> GmV bewilligen lassen. Er bittet<br />

dem Än<strong>der</strong>ungsantrag nicht zuzustimmen und das vorliegende Trinkwasserreglement zu genehmigen.<br />

Anton Haymoz, Eichenweg 12, Präsident SP <strong>Düdingen</strong>: Die Aeuffnung eines Erneuerungsfonds findet die<br />

SP <strong>Düdingen</strong> eine gute und sinnvolle Sache. Hingegen ist die Berechnung <strong>der</strong> Netznutzungsgebühr zu kompliziert<br />

und für den Konsumenten schwer nachvollziehbar. Es müsste unbedingt eine einfachere Bemessungsgrundlage<br />

geschaffen werden. Obschon die Wassergebühren auf CHF 1.— pro m 3 zurückgeht, beträgt,<br />

bedingt durch die Einführung <strong>der</strong> Netznutzungsgebühr, die Erhöhung rund 50 %. Die SP <strong>Düdingen</strong><br />

würde es begrüssen, wenn die Netznutngsungsgebühr tiefer angesetzt würde, hingegen beim Wasserverbrauchstarif<br />

ein mo<strong>der</strong>ater Anstieg vollzogen würde. Die Herabsetzung des Wasserpreises setzt keine Anreize<br />

zum Wassersparen. Die SP <strong>Düdingen</strong> beantragt keine Än<strong>der</strong>ung des Reglements son<strong>der</strong>n das Reglement<br />

in seiner Gesamtheit abzulehnen.<br />

GR Markus Bapst: Im Kant. Trinkwassergesetz Art. 32 wird klar umschrieben, wie die Finanzierung <strong>der</strong><br />

Trinkwasserversorgung zu erfolgen hat. Wir können nicht am Gesetz vorbei und die gesamte Finanzierung<br />

über die Verbrauchsgebühr abwickeln. Dem GR sind hier gesetzlich die Hände gebunden.<br />

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schliesst die Beratungen zu diesem Geschäft.<br />

Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beantragt <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> dem Trinkwasserreglement zuzustimmen.<br />

Beschlussfassung: Anwesende Aktivbürger/innen: 388<br />

Das Trinkwasserreglement wird mit 120 Ja-Stimmen gegen 217 Nein-Stimmen abgelehnt.

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