Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen
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Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen Gebührensystems müssen einige Erfahrungen gesammelt werden. Spätere<br />
Anpassungen sind deshalb nicht ausgeschlossen. Der Gemein<strong>der</strong>at wird ebenfalls seine Aufsichtspflicht<br />
wahrnehmen und den Finanzierungsbedarf <strong>der</strong> WVD AG jedes Jahr eingehend überprüfen, insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Höhe des Erneuerungsfonds.<br />
Anhand von drei Beispielen zeigt GR Markus Bapst auf, wie sich <strong>der</strong> zukünftige Wasserpreis entwickeln<br />
wird. Es ist mit einem Preisanstieg, je nach Ausrüstungsstandart <strong>der</strong> Liegenschaft von rund CHF 100.— bis<br />
CHF 300.— zu rechnen.<br />
Zeitlicher Ablauf für die Einführung <strong>der</strong> neuen Gebührenordnung<br />
Falls die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> dem neuen Trinkwasserreglement zustimmt, wird die Wasserversorgung<br />
<strong>Düdingen</strong> AG das System ab <strong>der</strong> neuen Rechnungsperiode, d.h. ab 1. Juli 2014 einführen. Die Kunden werden<br />
dementsprechend im Januar 2014 eine Akontorechnung sowie im Juli 2014 eine definitive Schlussabrechnung<br />
nach altem System erhalten. Je<strong>der</strong> Abonnent wird mit <strong>der</strong> Schlussabrechnung im Juli 2014 ein Informationsschreiben<br />
sowie die Belastungswerttabelle <strong>der</strong> zugehörigen Liegenschaft erhalten, damit er diese<br />
kontrollieren und allenfalls Korrekturen verlangen kann. Sollten offensichtlich ungenaue Grundlagen vorhanden<br />
sein, wird die Wasserversorgung mit den betroffenen Eigentümern die Bemessung des Belastungswertes<br />
gemeinsam prüfen. Bis Ende 2014 sollten alle offenen Punkte geklärt sein, damit im Juli 2015 die erste<br />
neue Trinkwasserrechnung verschickt werden kann.<br />
……………………………………………………<br />
Reglementstext<br />
Trinkwasserreglement <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong><br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> <strong>Düdingen</strong><br />
gestützt auf das<br />
- Kantonale Gesetz vom 06.10.2011 über das Trinkwasser;<br />
- Kantonale Ausführungsreglement vom 18.12.2012 über das Trinkwasser;<br />
- Kantonale Gesetz vom 12.11.1964 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden und dessen<br />
Ausführungsverordnung vom 28.12.1965;<br />
- Kantonale Raumplanungs- und Baugesetz vom 02.12.2008 und dessen Ausführungsreglement vom 01.12.2009;<br />
- Kantonales Gesetz über die <strong>Gemeinde</strong>n vom 25.09.1980 und dessen Ausführungsreglement vom 28.12.1981.<br />
beschliesst:<br />
I. ALLGEMEINES<br />
Anwendungsbereich<br />
Art. 1 -<br />
1 Vorliegendes Reglement richtet sich an alle Abonnenten, die bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> um die Lieferung von Trinkwasser<br />
ersuchen.<br />
2 Grundstückeigentümer, welche nicht Abonnenten sind, unterliegen den Artikeln 2, 11, 12 und 30 bis 34 des vorliegenden<br />
Reglements.<br />
<strong>Gemeinde</strong>aufgabe<br />
Art. 2 -<br />
1 Die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich verpflichtet, ihre Bevölkerung, das Gewerbe und die Industrie im Siedlungsperimeter<br />
gemäss Zonennutzungsplan ausreichend mit Trinkwasser in nach <strong>der</strong> Lebensmittelverordnung gefor<strong>der</strong>ten<br />
Qualität zu beliefern.<br />
2 Darüber hinaus hat die <strong>Gemeinde</strong> den Auftrag, auf dem ganzen <strong>Gemeinde</strong>gebiet für einen ausreichenden<br />
Brandschutz zu sorgen.<br />
3 Sämtliche auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegende Trinkwasseranlagen unterliegen <strong>der</strong> Überwachung durch die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Diese kann die Aufgabe einem Dritten übertragen.