Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen
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Erschliessungsgebühr<br />
Art. 23 -<br />
1 Die Wasserversorgung erhebt eine Gebühr für nicht angeschlossene, aber anschliessbare Grundstücke innerhalb<br />
<strong>der</strong> Bauzonen. Dieser Betrag entspricht <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> Grundstückfläche mal Bauzonenfaktor mal<br />
Tarif-Erschliessung gemäss Tarifordnung <strong>der</strong> Wasserversorgung.<br />
2 Die Grundstücksfläche, welche für die Berechnung <strong>der</strong> Gebühr Anwendung findet, entspricht dem Wert, welcher<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> öffentlichen Auflage im Situationsplan des Geometers aufgeführt war. Bei Detailbebauungsplänen<br />
wird <strong>der</strong> gesamte Perimeter (inkl. Erschliessungsanlagen) berücksichtigt.<br />
3 Die Erschliessungsgebühr beträgt maximal CHF 15.00 pro m 2 multipliziert mit dem entsprechenden Bauzonenfaktor.<br />
4 Die Wasserversorgung hält in ihrer Tarifordnung den Bauzonenfaktor fest.<br />
5 Für Grundstücke ausserhalb <strong>der</strong> Bauzonen trägt <strong>der</strong> Grundeigentümer die Kosten für die Feinerschliessung und<br />
entrichtet <strong>der</strong> Wasserversorgung zusätzlich die Erschliessungsgebühr gemäss Tarifordnung <strong>der</strong> Wasserversorgung.<br />
Anschlussgebühr<br />
a) bebauter Grund (Gebäude)<br />
Art. 24 -<br />
1 Die Anschlussgebühr ist die Multiplikation vom Belastungswert (BW) mit dem Bauzonenfaktor gemäss Tarifordnung.<br />
Der Bauzonenfaktor ist abhängig vom Nutzungsplan <strong>der</strong> Ortsplanung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
2 Die einzelnen Bauzonenfaktoren werden in <strong>der</strong> Tarifordnung aufgeführt. Spezialanlagen (z.B. Sprinkler usw.)<br />
werden nach <strong>der</strong> Tarifordnung <strong>der</strong> Wasserversorgung berechnet.<br />
3 Die Anschlussgebühr von landwirtschaftlichen Bauten innerhalb <strong>der</strong> Bauzone wird gemäss Abs. 1 berechnet.<br />
Die Anschlussgebühr von Bauten ausserhalb <strong>der</strong> Bauzone, sofern sie am Leitungsnetz <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
angeschlossen sind, wird gemäss Tarifordnung <strong>der</strong> Wasserversorgung berechnet.<br />
4 In <strong>der</strong> Tarifordnung <strong>der</strong> Wasserversorgung werden die Belastungswerte und Pauschalen definiert. Der Anschluss-Tarif<br />
beträgt maximal CHF 80.00 pro BW.<br />
5 Die Anschlussgebühren werden bei <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Baubewilligung verrechnet.<br />
b) Vergrösserung o<strong>der</strong> Umbau<br />
Art. 25 -<br />
1 Wenn <strong>der</strong> Belastungswert noch nicht fixiert ist, wird dieser bei Einreichung des Baugesuchs berechnet. Ansonsten<br />
wird <strong>der</strong> Belastungswert aufgrund <strong>der</strong> Vergrösserung o<strong>der</strong> des Umbaus ergänzt.<br />
2 Wenn ein Gebäude bis auf das Erdgeschoss abgerissen wird, werden die Anschlussgebühren gemäss Art. 24<br />
neu berechnet. Die bereits bezahlten Anschlussgebühren werden in Abzug gebracht.<br />
3 Es werden die Anschlussgebühren gemäss Art. 24 angewandt. Die Anschlussgebühren werden bei <strong>der</strong> Erteilung<br />
<strong>der</strong> Baubewilligung fällig.<br />
Baustellenwasser<br />
Art. 26 -<br />
1 Die Abgabe von Wasser für den Bau bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch die Wasserversorgung.<br />
2 Eine Installationsgebühr wird in Funktion <strong>der</strong> Geschossflächenziffer in Rechnung gestellt. Die Einstufung ist in<br />
<strong>der</strong> Tarifordnung festgelegt. Für die Berechnung sind folgende Höchstansätze festgelegt:<br />
a) Ein- und Ausbau <strong>der</strong> Bezugseinrichtung pro Stunde CHF 100.00<br />
b) Wasserverbrauch pro m 3 CHF 1.40<br />
c) Zählermiete pro Tag CHF 1.50<br />
Netznutzungsgebühr<br />
Art. 27 -<br />
1 Die Netznutzungsgebühr ist eine vom Wasserpreis unabhängige jährliche Grundgebühr gemäss Tarifordnung<br />
<strong>der</strong> Wasserversorgung. Diese wird nach <strong>der</strong> Summe des Belastungswerts (BW) berechnet. Die Kosten des<br />
Brandschutzes sind in dieser Gebühr eingerechnet.<br />
2 Für Bauten ausserhalb <strong>der</strong> Bauzonen, welche an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, erhebt die Wasserversorgung<br />
ebenfalls eine Netznutzungsgebühr.<br />
3 Die Netznutzungsgebühr beträgt maximal CHF 6.00 pro BW.