Protokoll der Gemeindeversammlung - Gemeinde Düdingen
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a) Erschliessungs- & Anschlussgebühren (einmalige Gebühren)<br />
Erschliessungsgebühr (neu): Erschliessungsgebühren werden für die Finanzierung <strong>der</strong> Netzerweiterung und<br />
Vergrösserung <strong>der</strong> Anlagen, wie beispielsweise Reservoirs o<strong>der</strong> neue Fassungen, verwendet. Diese wird erhoben<br />
für nicht angeschlossene, aber anschliessbare Grundstücke in <strong>der</strong> Bauzone. Die Gebühr wird berechnet<br />
aus <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> Grundstücksfläche mit dem Bauzonenfaktor und dem in <strong>der</strong> Tarifordnung festgelegten<br />
Ansatz. Im Reglement ist <strong>der</strong> Maximalansatz auf CHF 15.— pro m 2 festgelegt. Der zur Anwendung<br />
kommende Ansatz beträgt zurzeit CHF 10.— pro m 2 .<br />
Anschlussgebühr: Für jeden Neuanschluss an die Versorgungsleitungen o<strong>der</strong> bei einer Erhöhung <strong>der</strong> BW<br />
(Belastungswerte) ist eine Anschlussgebühr zu entrichten. Neu wird diese Gebühr nach den neu definierten<br />
Werten gemäss RPBG (2008) berechnet. Der Begriff Bruttogeschossfläche (BGF) wird nicht mehr verwendet<br />
und mit einer neuen Grösse, <strong>der</strong> Geschossflächenziffer (GFZ), ersetzt. Dies bedingt, dass die Berechnung<br />
<strong>der</strong> Anschlussgebühren neu definiert werden muss. Dafür wurde neu <strong>der</strong> „Belastungswert“ (BW) eingeführt.<br />
Der Belastungswert ist vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW definiert worden.<br />
1 BW entspricht einer Leistung von 6 Litern / Minute Wasserlieferung. Der Belastungswert ist zu vergleichen<br />
mit einer Leistung einer Anlage. Ein hoher Belastungswert bedeutet, dass eine hohe Leistung (Wasserlieferung)<br />
zur Verfügung gestellt werden muss. Diese ist dementsprechend teuer bereitzustellen. Diese Grösse<br />
wird zur Bemessung und Anpassung des Netzes verwendet und dient auch als Grundlage zu dessen Finanzierung.<br />
Die Verwendung des Belastungswertes erlaubt in Zukunft eine zwar aufwendigere, aber gerechte Berechnung<br />
<strong>der</strong> Anschlussgebühren. Heute wurden die Anschlussgebühren lediglich gestützt auf Grundstücksfläche<br />
und Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet, ohne die geplante Sanitärwasserinstallation zu berücksichtigen.<br />
Das bedeutet nach <strong>der</strong> heutigen Regelung, wenn eine einfache Gewerbehalle gebaut wird, bezahlt <strong>der</strong> Bauherr<br />
praktisch die gleichen Anschlussgebühren wie eine Produktionsfirma, welche sehr viel Trinkwasser bezieht.<br />
Mit dem neuen Reglement will <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Anschlussgebühren auf die geplante Leistung berechnen.<br />
Die Anschlussgebühr wird berechnet aus <strong>der</strong> Multiplikation des Belastungswerts (BW) mit dem<br />
Bauzonenfaktor. Im Reglement ist <strong>der</strong> maximale Anschlusstarif auf CHF 80.— pro BW festgelegt. Der zur<br />
Anwendung kommende Ansatz beträgt zurzeit CHF 60.— pro BW.<br />
b) Trinkwassergebühren (jährlich wie<strong>der</strong>kehrende Gebühren)<br />
Neu wird auch <strong>der</strong> Wasserpreis gemäss TWG auf zwei Messgrössen aufgeteilt. Auf die Netznutzungsgebühren<br />
und den Wasserbezug. Auch dieses Prinzip wurde vor einigen Jahren für die Stromverteilung eingeführt.<br />
Somit wird die zukünftige Rechnung <strong>der</strong> Wasserversorgung ähnlich aussehen. Das heisst, eine erste Gebühr,<br />
welche von <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Trinkwasseranlage des Gebäudes abhängig ist (Netznutzungsgebühr) und<br />
die Verrechnung des Wasserbezugs.<br />
Netznutzungsgebühr (neu): Diese muss die Fixkosten decken (Werterhaltung <strong>der</strong> Infrastruktur, Schuldentilgung,<br />
Zinsen). Die neue Netznutzungsgebühr berechnet sich aus <strong>der</strong> Anzahl BW gemäss Installationsanzeige<br />
multipliziert mit dem Ansatz. Im Reglement ist die maximale Netznutzungsgebühr auf CHF 6.— pro BW<br />
festgelegt. Der zur Anwendung kommende Ansatz beträgt zurzeit CHF 5.— pro BW. Die diesbezüglichen Daten<br />
für die Ergebung <strong>der</strong> Netznutzungsgebühr wurden von <strong>der</strong> WVD AG in einem Projekt <strong>der</strong> Studenten <strong>der</strong><br />
Ingenieurschule Freiburg bereits erhoben und liegen vor.<br />
Wasserbezug (bisher): Dieser dient zur Deckung <strong>der</strong> Betriebskosten wie Wasserankauf, Personal- und Verwaltungskosten,<br />
Energiekosten, Qualitätsüberwachung. Der Wasserbezug entspricht <strong>der</strong> bezogenen Wassermenge<br />
in m 3 , gemäss <strong>der</strong> jährlichen Zählerablesung. Im Reglement ist <strong>der</strong> maximale Wasserpreis auf<br />
CHF 1.40 pro m 3 festgelegt. Der zur Anwendung kommende Ansatz beträgt nach Einführung des neuen Systems<br />
CHF 1.00 pro m 3 .<br />
Zählermiete (bisher): Die Zählermiete wird abhängig von <strong>der</strong> Grösse des installierten Zählers erhoben und<br />
liegt zwischen CHF 40.— und CHF 300.—.<br />
In Spezialfällen (Baustellen, Feste) wird <strong>der</strong> Wasserbezug ab Hydrant gewährt. Die Gebühren hierfür sind in<br />
<strong>der</strong> Tarifordnung (Art. 5) festgelegt.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at und die Verantwortlichen <strong>der</strong> Wasserversorgung sind sich bewusst, dass die Einführung<br />
des neuen Systems grosse Än<strong>der</strong>ungen bewirkt. Diese Anpassungen sind wegen den neuen gesetzlichen<br />
Bedingungen, dem technischen Fortschritt und steigen<strong>der</strong> Qualitätsansprüche nicht mehr zu umgehen. Das<br />
Netz <strong>der</strong> Wasserversorgung ist zwar sehr gut unterhalten, aber teilweise sehr alt. In den nächsten Jahren besteht<br />
daher ein relativ hoher Erneuerungsbedarf alter Transportleitungen und Einrichtungen. Das neue Finanzierungsmodell<br />
entspricht dem Verursacherprinzip. Wer höhere Leistungen <strong>der</strong> Wasserversorgung verlangt<br />
und einen hohen Wasserverbrauch hat, bezahlt auch entsprechend mehr.