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6. bemerkenswerte arten auf dem gebiet der ... - Homburg.de

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Biotope und Schutz<strong>gebiet</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstadt <strong>Homburg</strong><br />

33<br />

Eine Neu-Verordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur<strong>de</strong>nkmale wäre<br />

dringend gewünscht. Die Biotopkartierung Saarland<br />

II schlägt als neu auszuweisen<strong>de</strong>s Natur<strong>de</strong>nkmal<br />

die "<strong>Homburg</strong>er Alpen" bei Kirrberg vor (Biotop<br />

Nr. 66100031), eine imposante Felsformation,<br />

die ihrem Namen durchaus Ehre macht.<br />

4.1.5 Schutz bestimmter Biotope - Pauschal geschützte Biotope<br />

(§ 25 SNG)<br />

Das Saarländische Naturschutzgesetz regelt im<br />

§ 25 <strong>de</strong>n Schutz bestimmter Biotope (Pauschalschutz).<br />

Als schutzwürdige Biotope (§ 25 Biotope)<br />

gelten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Extremstandorte wie<br />

• Moore, Sümpfe, Röhrichte<br />

• Quellbereiche, Naturnahe Bach- u. Flussabschnitte<br />

• Trocken- u. Halbtrockenrasen<br />

• Wäl<strong><strong>de</strong>r</strong> und Gebüsche trockenwarmer<br />

Standorte<br />

• Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwäl<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Die Biotoptypen, die im § 25 genannt sind, sind<br />

ohne weitere Ausweisungsverfahren gesetzlich<br />

geschützt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen erheblichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung dieser Biotope führen können,<br />

sind unzulässig. Die oberste Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

führt eine lan<strong>de</strong>sweite Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotope,<br />

die die schutzwürdigen Biotope erfasst. Die<br />

in dieser Biotopliste verzeichneten Biotope sollen<br />

von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bauleitplänen kenntlich<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Um einen Überblick über die im Stadt<strong>gebiet</strong> vorkommen<strong>de</strong>n<br />

§ 25 Flächen zu erhalten, hat die<br />

Kreisstadt <strong>Homburg</strong> extern eine Kartierung durchführen<br />

lassen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Ergebnis sich wie folgt zu-<br />

sammenfassen lässt:<br />

§ 25 Flächen <strong>auf</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

<strong>Homburg</strong><br />

Auf <strong><strong>de</strong>m</strong> Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstadt <strong>Homburg</strong> sind<br />

insgesamt 110 Biotope als § 25 Flächen kartiert.<br />

Dies entspricht einer Gesamtfläche von rund 120<br />

ha.<br />

Charakteristische § 25 Flächen für <strong>de</strong>n <strong>Homburg</strong>er<br />

Raum sind die Extremstandorte: Binnendünen<br />

und Sandfel<strong><strong>de</strong>r</strong> sowie Moore und Sümpfe<br />

(vgl. Abb. 6 u. 7).<br />

Abb. 6: § 25 Fläche:<br />

Sandrasen; Binnendüne bei<br />

<strong>Homburg</strong>

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