Nachhaltigkeitsbericht 2010 Bayerische Staatsforsten
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136<br />
Anhang zum Jahresabschluss<br />
Allgemeiner Teil 137<br />
Erläuterungen zur Bilanz 138<br />
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 141<br />
Sonstige Angaben 142<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands 143<br />
Gewinnverwendungsvorschlag 143<br />
NACHHALTIGKEITSBERICHT <strong>2010</strong> BAYERISCHE STAATSFORSTEN<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Gründung <strong>Bayerische</strong> <strong>Staatsforsten</strong><br />
Die <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> wurden durch das <strong>Staatsforsten</strong>gesetz<br />
(StFoG) zum 1. Juli 2005 als ein rechtlich und wirtschaftlich<br />
eigenständiger Forstwirtschaftsbetrieb gegründet.<br />
Die <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> haben gemäß dem Art. 17 des<br />
<strong>Staatsforsten</strong>gesetzes die für große Kapitalgesellschaften im<br />
Sinne des § 267 HGB geltenden Vorschriften des dritten Buches<br />
des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden.<br />
Die Grundlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2010</strong> bildet der Jahresabschluss zum 30. Juni 2009.<br />
In der Eröffnungsbilanz wurden die sich aus der Gesamtrechtsnachfolge<br />
der „Staatsforstverwaltung“ ergebenden Buchwerte<br />
für Vermögensgegenstände und Schulden fortgeführt, soweit<br />
sie nicht über ihrem beizulegenden Zeitwert lagen.<br />
Angaben zu Form und Darstellung<br />
Der Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften<br />
maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
aufgestellt.<br />
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das<br />
Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über<br />
ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.<br />
Das Nutzungsrecht an dem zu bewirtschafteten Forstvermögen<br />
wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Ausgangspunkt<br />
für die Bewertung des Nutzungsrechts sind die Daten der langfristigen<br />
Unternehmensplanung.<br />
Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen<br />
linear. Geringwertige Vermögensgegenstände werden entsprechend<br />
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 a EStG bewertet.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für die<br />
Forstwirtschaft sowie die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren<br />
Anlagegüter des Bundesfinanzministeriums zugrunde.<br />
Nutzungsdauer des Anlagevermögens in Jahren<br />
Software 3<br />
Verwaltungsgebäude 50<br />
Betriebsgebäude 10 – 20<br />
Maschinen 5 –10<br />
Fuhrpark 6<br />
EDV-Anlagen 3 – 8<br />
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 –13<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu<br />
Anschaffungskosten. Diese sind nach der Durchschnittswertmethode<br />
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.<br />
Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen<br />
(Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt.<br />
Der im Vorjahr ermittelte Bilanzwert wird als Festwert<br />
weitergeführt.<br />
Bei den zu Herstellungskosten bewerteten fertigen Erzeugnissen<br />
sind die Einzelkosten der Herstellung angesetzt. Soweit der<br />
beizulegende Marktpreis niedriger ist, erfolgt ein Ansatz zu diesem<br />
Wert.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden<br />
zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen<br />
in begründeten Einzelfällen, sowie für allgemeine Ausfallrisiken<br />
angesetzt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen sowie der Zuzahlungsanspruch<br />
für die vom Freistaat Bayern entsprechend der Regelung<br />
des Art. 145 BayBG zu tragenden Pensionsverpflichtungen<br />
werden auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens<br />
unter Anwendung der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck<br />
entsprechend dem Teilwertverfahren mit einem Zinsfuß<br />
von 5,25 Prozent bewertet.<br />
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen<br />
Steuerbelastung gebildet.<br />
Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewisse Verpflichtungen angemessen und ausreichend<br />
berücksichtigt. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen<br />
für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zinsfuß<br />
von 3 Prozent und Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der<br />
Versorgungsempfänger und Jubiläumszahlungen mit einem Zinsfuß<br />
von 5,25 Prozent bewertet.<br />
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />
Derivative Finanzinstrumente<br />
Derartige Geschäfte wurden im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> nicht<br />
getätigt.<br />
NACHHALTIGKEITSBERICHT <strong>2010</strong> BAYERISCHE STAATSFORSTEN<br />
ANHANG 137