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Nachhaltigkeitsbericht 2010 Bayerische Staatsforsten

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136<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

Allgemeiner Teil 137<br />

Erläuterungen zur Bilanz 138<br />

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 141<br />

Sonstige Angaben 142<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands 143<br />

Gewinnverwendungsvorschlag 143<br />

NACHHALTIGKEITSBERICHT <strong>2010</strong> BAYERISCHE STAATSFORSTEN<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Gründung <strong>Bayerische</strong> <strong>Staatsforsten</strong><br />

Die <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> wurden durch das <strong>Staatsforsten</strong>gesetz<br />

(StFoG) zum 1. Juli 2005 als ein rechtlich und wirtschaftlich<br />

eigenständiger Forstwirtschaftsbetrieb gegründet.<br />

Die <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> haben gemäß dem Art. 17 des<br />

<strong>Staatsforsten</strong>gesetzes die für große Kapitalgesellschaften im<br />

Sinne des § 267 HGB geltenden Vorschriften des dritten Buches<br />

des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden.<br />

Die Grundlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong> bildet der Jahresabschluss zum 30. Juni 2009.<br />

In der Eröffnungsbilanz wurden die sich aus der Gesamtrechtsnachfolge<br />

der „Staatsforstverwaltung“ ergebenden Buchwerte<br />

für Vermögensgegenstände und Schulden fortgeführt, soweit<br />

sie nicht über ihrem beizulegenden Zeitwert lagen.<br />

Angaben zu Form und Darstellung<br />

Der Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften<br />

maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

aufgestellt.<br />

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das<br />

Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über<br />

ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.<br />

Das Nutzungsrecht an dem zu bewirtschafteten Forstvermögen<br />

wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Ausgangspunkt<br />

für die Bewertung des Nutzungsrechts sind die Daten der langfristigen<br />

Unternehmensplanung.<br />

Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen<br />

linear. Geringwertige Vermögensgegenstände werden entsprechend<br />

den Vorschriften des § 6 Abs. 2 a EStG bewertet.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für die<br />

Forstwirtschaft sowie die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren<br />

Anlagegüter des Bundesfinanzministeriums zugrunde.<br />

Nutzungsdauer des Anlagevermögens in Jahren<br />

Software 3<br />

Verwaltungsgebäude 50<br />

Betriebsgebäude 10 – 20<br />

Maschinen 5 –10<br />

Fuhrpark 6<br />

EDV-Anlagen 3 – 8<br />

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 –13<br />

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu<br />

Anschaffungskosten. Diese sind nach der Durchschnittswertmethode<br />

unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.<br />

Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen<br />

(Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt.<br />

Der im Vorjahr ermittelte Bilanzwert wird als Festwert<br />

weitergeführt.<br />

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten fertigen Erzeugnissen<br />

sind die Einzelkosten der Herstellung angesetzt. Soweit der<br />

beizulegende Marktpreis niedriger ist, erfolgt ein Ansatz zu diesem<br />

Wert.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden<br />

zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen<br />

in begründeten Einzelfällen, sowie für allgemeine Ausfallrisiken<br />

angesetzt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen sowie der Zuzahlungsanspruch<br />

für die vom Freistaat Bayern entsprechend der Regelung<br />

des Art. 145 BayBG zu tragenden Pensionsverpflichtungen<br />

werden auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens<br />

unter Anwendung der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck<br />

entsprechend dem Teilwertverfahren mit einem Zinsfuß<br />

von 5,25 Prozent bewertet.<br />

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen<br />

Steuerbelastung gebildet.<br />

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewisse Verpflichtungen angemessen und ausreichend<br />

berücksichtigt. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen<br />

für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zinsfuß<br />

von 3 Prozent und Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der<br />

Versorgungsempfänger und Jubiläumszahlungen mit einem Zinsfuß<br />

von 5,25 Prozent bewertet.<br />

Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Derartige Geschäfte wurden im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> nicht<br />

getätigt.<br />

NACHHALTIGKEITSBERICHT <strong>2010</strong> BAYERISCHE STAATSFORSTEN<br />

ANHANG 137

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